Die Standards für den Schweizer Zahlungsverkehr werden jedes Jahr im November aktualisiert. Dieses Jahr betrafen die Änderungen die Erstellung von QR-Rechnungen. Seit dem 21. November 2025 ist nun die Version 2.3 der «Implementation Guidelines» in Kraft.
SIX, das für die Standardisierung und Harmonisierung des Zahlungsverkehrs zuständige Organ, hat eine Roadmap mit einem detaillierten Zeitplan für die Entwicklungen und deren Inkrafttreten veröffentlicht:

Welche Neuerungen gibt es konkret?
Seit dem vergangenen Wochenende müssen QR-Rechnungen zwingend strukturierte Adressen enthalten, d. h., Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ort müssen in den an die Banken übermittelten Zahlungsaufträgen entsprechend gekennzeichnet sein (pain.001), wie das folgende Schema zeigt:

Wir haben Crésus Faktura angepasst, und das Modul erzeugt seit Juli 2025 strukturierte Adressen. Daher waren wir für diese Migration optimal gerüstet.
Was ist mit Crésus Lohnbuchhaltung passiert?
Am Montag, 24. November, haben die ersten Benutzerinnen und Benutzer von Crésus Lohnbuchhaltung angerufen und uns mitgeteilt, dass ihre Bank ihre Zahlungsaufträge zurückweise. Wir sind rasch darauf gekommen, dass die Einführung der strukturierten Adressen das Problem sein könnte, und haben alles darangesetzt, dass die von Crésus Lohnbuchhaltung erstellten Zahlungsaufträge dieses neue Format verwenden.
Am Dienstagvormittag haben wir ein Update veröffentlicht, das das Problem behebt. Später am Tag haben wir den Patch in Crésus Cloud ausgerollt, und am Dienstagabend war auch das letzte Problem, das Auslandszahlungen betraf, behoben.
Wir sind uns bewusst, dass diese Probleme zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt aufgetreten sind. Für die Lohnzahlungen auf manuelle Zahlungen ausweichen zu müssen, ist besonders ärgerlich. Unser gesamtes Team dankt Ihnen herzlich für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.
Warum war Crésus Lohnbuchhaltung betroffen?
Wir glaubten zunächst, dass es sich um einen Fehler unsererseits handelte und dass wir die von SIX veröffentlichte Roadmap falsch interpretiert hatten. Dem ist jedoch nicht so: Die Umstellung auf strukturierte Adressen für Zahlungsaufträge ist sehr wohl erst für den 14. November 2026geplant.
Warum einige Banken bereits jetzt aufgehört haben, Zahlungsaufträge zu akzeptieren, die den gültigen Standards vollumfänglich entsprechen, können wir uns nicht erklären. Aber vermutlich haben sie bei der Aktualisierung ihrer Informatiksysteme die Unterstützung für ein Format deaktiviert, das noch bis Ende nächsten Jahres gültig ist.
Und in Zukunft?
Wir werden die Entwicklungen im Zahlungsverkehr weiterhin aufmerksam verfolgen, wie wir es seit 30 Jahren tun, und wir werden alles daransetzen, Ihnen bei unangenehmen Überraschungen so schnell wie möglich eine Lösung zu bieten.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen.