Da die Schritte im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Buchungsjahres und der Eröffnung einer neuen Buchungsperiode nur einmal im Jahr durchgeführt werden, erinnert man sich unter Umständen nicht mehr an alle Details.
Der Übergang zu 2024 ist durch die Einführung neuer Mehrwertsteuersätze, die ausschliesslich elektronische Übermittlung der MWST-Abrechnungen und durch zahlreiche Anpassungen im Zusammenhang mit der Einführung von AHV 21 geprägt.
Das Wichtigste finden Sie in unseren aktualisierten Anleitungen:
- Jahreswechsel mit Crésus Faktura.
- Jahreswechsel mit Crésus Finanzbuchhaltung.
- Jahreswechsel mit Crésus Lohnbuchhaltung.
Jahreswechsel mit Crésus – kurz und bündig
- Finanzbuchhaltung: Sie können das neue Jahr jederzeit eröffnen.
(siehe Handbuch, Der Periodenwechsel). - Faktura: Ihre Datei ist jahresunabhängig und es ist nicht nötig, ein neues Jahr zu eröffnen.
- Lohn: Schliessen Sie die Löhne 2023 ab und übermitteln Sie Ihre Swissdec-Abrechnungen.
Wie empfehlen Ihnen, erst danach, 2024 zu eröffnen.
(siehe Handbuch, Wechsel zum nächsten Jahr)
Ist Ihr Crésus auf dem neuesten Stand?
Vergewissern Sie sich, dass Crésus auf dem neuesten Stand ist, damit Sie keine manuellen Einstellungen vornehmen müssen, die mit den Änderungen der Steuersätze zu Beginn des Jahres zusammenhängen.
Schliessung zum Jahresende
Unsere Verwaltung und unser technischer Support bleiben vom 25. Dezember 2023 bis 3. Januar 2024 geschlossen. Sie können jederzeit Hilfe anfordern. Wir bearbeiten die Anfragen in der Reihenfolge.
Wir wünschen Ihnen fürs neue Jahr gute Gesundheit. Ab dem 4. Januar sind wir online, per E-Mail oder per Telefon wieder für Sie da. Das ganze Crésus-Team wünscht Ihnen erholsame Festtage.