In Crésus Finanzbuchhaltung entspricht jedes Geschäftsjahr einer separaten Datei. In der Regel beginnt das Geschäftsjahr am 1. Januar, so dass für 2024 eine neue Buchhaltung eröffnet werden muss.
Vereinfachen Sie Ihre Jahresendarbeiten
Folgende Hilfsmittel unterstützen Sie, Ihre Abschlussarbeiten zu vereinfachen:
- Die Markierungshilfe, damit Sie Konten und Buchungen einfacher abstimmen können
- Die Suchfunktionen, die Filtermöglichkeiten und die Schnellsuchleiste
- Die Darstellung der Gewinn– und Verlustrechnung sowie die Darstellung des Budgets
- Die automatischen Abgrenzungsbuchungen
- Favoriten, um die Einstellungen von Auswertungen, Darstellungen und Filtern, die Sie häufig verwenden, zu speichern
- Anhänge, um Belege direkt mit Ihrer Buchhaltung zu verknüpfen
Automatische Erfolgsverbuchung
Üblicherweise wird das Ergebnis des laufenden Jahres in der Bilanz verbucht. Nach der Eröffnung des neuen Jahres wird der Betrag der Gewinn- oder Verlustverwendung zugeführt. Diese Buchungen können bei der Neueröffnung automatisch erzeugt werden: Sie müssen nur die Option «Automatische Verbuchung des Jahresergebnisses» im Register «Ergebnis» unter dem Menüpunkt Optionen > Definitionen aktivieren.
Hinweis: Diese Konten müssen entsprechend Ihrem eigenen Kontenplan angepasst werden.
Abschluss und Eröffnung neues Geschäftsjahr
Es ist möglich, ein neues Jahr zu eröffnen, noch bevor das aktuelle Jahr abgeschlossen ist. So können Sie Buchungen für das Geschäftsjahr 2024 erfassen, während die Buchhaltung des Vorjahres noch nicht abgeschlossen ist. Beachten Sie ebenfalls, dass das bestehende, abzuschliessende Geschäftsjahr nicht abgeschlossen werden muss, um einen Saldovortrag ins neue Geschäftsjahr sicherstellen zu können.
Die genaue Vorgehensweise entnehmen Sie bitte dem Handbuch.
Beachten Sie, dass Sie das neue Jahr über Datei > Neueröffnung oder über Buchhaltung > Neueröffnung öffnen können.
Änderung der Mehrwertsteuersätze
Neuer Mehrwertsteuersatz ab dem 1. Januar 2024
Der Normalsatz der Mehrwertsteuer wird ab dem 1. Januar 2024 auf 8.1% erhöht, der Sondersatz für Beherbergungsleistungen steigt auf 3.8% und der reduzierte Satz beträgt neu 2.6%.
In Crésus Finanzbuchhaltung werden die Steuersätze 2024 integriert.
19 Dezember 2023