Jahreswechsel mit Crésus Finanzbuchhaltung

In Crésus Finanzbuchhaltung entspricht jedes Geschäftsjahr einer separaten Datei. In der Regel beginnt das Geschäftsjahr am 1. Januar, so dass für 2024 eine neue Buchhaltung eröffnet werden muss.

Vereinfachen Sie Ihre Jahresendarbeiten

Folgende Hilfsmittel unterstützen Sie, Ihre Abschlussarbeiten zu vereinfachen:

Automatische Erfolgsverbuchung

Üblicherweise wird das Ergebnis des laufenden Jahres in der Bilanz verbucht. Nach der Eröffnung des neuen Jahres wird der Betrag der Gewinn- oder Verlustverwendung zugeführt. Diese Buchungen können bei der Neueröffnung automatisch erzeugt werden: Sie müssen nur die Option «Automatische Verbuchung des Jahresergebnisses» im Register «Ergebnis» unter dem Menüpunkt Optionen > Definitionen aktivieren.

Hinweis: Diese Konten müssen entsprechend Ihrem eigenen Kontenplan angepasst werden.

Abschluss und Eröffnung neues Geschäftsjahr

Es ist möglich, ein neues Jahr zu eröffnen, noch bevor das aktuelle Jahr abgeschlossen ist. So können Sie Buchungen für das Geschäftsjahr 2024 erfassen, während die Buchhaltung des Vorjahres noch nicht abgeschlossen ist. Beachten Sie ebenfalls, dass das bestehende, abzuschliessende Geschäftsjahr nicht abgeschlossen werden muss, um einen Saldovortrag ins neue Geschäftsjahr sicherstellen zu können.

Die genaue Vorgehensweise entnehmen Sie bitte dem Handbuch.

Beachten Sie, dass Sie das neue Jahr über Datei > Neueröffnung oder über Buchhaltung > Neueröffnung öffnen können.

Änderung der Mehrwertsteuersätze

Neuer Mehrwertsteuersatz ab dem 1. Januar 2024

Der Normalsatz der Mehrwertsteuer wird ab dem 1. Januar 2024 auf 8.1% erhöht, der Sondersatz für Beherbergungsleistungen steigt auf 3.8% und der reduzierte Satz beträgt neu 2.6%.

In Crésus Finanzbuchhaltung werden die Steuersätze 2024 integriert.

19 Dezember 2023