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Hier finden Sie die aktuellen Handbücher, die letzten Ausgaben unserer Newsletter (das Crésus Bulletin) sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Die Seite ist noch im Aufbau und wir bitten um Verständnis, wenn noch nicht alles glatt läuft.

Aktuelle Themen

  • Fehler beim Zugriff auf Crésus Partout

    Am Mittwoch, 28. Februar 2024, ist die Datenbank von Microsoft Defender (das mit Windows mitgelieferte Antivirusprogramm) aktualisiert worden. Dies führt dazu, dass eine Fehlermeldung angezeigt wird, wenn Sie in der Lohnbuchhaltung auf das Crésus Partout zugreifen möchten.

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    08 März 2024

  • Probleme beim Anmelden in Crésus Cloud

    Wenn Sie sich nicht in Crésus Cloud einloggen können, vergewissern Sie sich, dass Sie die neue Version 8 von VMware Horizon Client verwenden.

    Hier finden Sie die Download-Links für diese Version:

    Wenn das Problem weiterhin besteht, nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

     

  • Drucken unter macOS Sonoma 14 nicht möglich

    Mit macOS Sonoma (Version 14.x) hat Apple die Funktionen entfernt, die Crésus für das Ausdrucken von Dokumenten benötigt.

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  • Rundung von Versicherungsbeiträgen

    Bis zur Version 15 von Crésus Lohnbuchhaltung erfolgte die Berechnung der Versicherungsbeiträge anhand der kumulierten monatlichen Beiträge bis zum laufenden Monat und unter Abzug der bereits vorgenommenen Abzüge.

    Beispiel:
    Monatslohn AHV-pflichtig: 2144.00
    AHV-Beitragssatz: 5,3 %

    Berechneter Beitrag Abgezogener Beitrag
    Januar 2144 × 5,3 % = 113.63, gerundet auf 113.65 113.65
    Februar 2 × 2144 × 5,3 % = 227.264, gerundet auf 227.25 227.25 – 113.65 = 113.60
    März 3 × 2144 × 5,3 % = 340.896, gerundet auf 340.90 340.90 – (113.65 + 113.60) = 113.65

    Zwischen zwei Löhnen können die Beträge also um 0.05 Franken schwanken.

    Es ist ersichtlich, dass der Rundungsbetrag der einzelnen Monate auf den Folgemonat übertragen wird.
    In unserem Beispiel:

    Abgezogener Beitrag Rest
    Januar 2144 × 5,3 % = 113.632, gerundet auf 113.65 113.632 – 113.65 = –0.018
    Februar 2144 × 5,3 % = 113.632 – 0.018 = 113.604,
    gerundet auf 113.60
    113.604 – 113.60 = +0.004
    März 2144 × 5,3 % = 113.632 + 0.004 = 113.636,
    gerundet auf 113.65
    113.636 – 113.65 = –0.014

    Mit dieser Methode war es möglich, den Beitragssatz für das Jahrestotal anzuwenden und einen zu entrichtenden jährlichen Beitragsbetrag zu erhalten, der auf 0.05 Franken genau war.

    Im September 2023 hat Swissdec von uns verlangt, dieses Vorgehen zu ändern und jeden Monat eine Rundung vorzunehmen und den Restbetrag zu ignorieren.

    Beispiel:
    Monatslohn AHV-pflichtig: 2144.00
    AHV-Satz: 5,3 %

    Berechneter Beitrag Abgezogener Beitrag
    Januar 2144 × 5,3 % = 113.632, gerundet auf 113.65 113.65
    Februar 2144 × 5,3 % = 113.632, gerundet auf 113.65 113.65
    März 2144 × 5,3 % = 113.632, gerundet auf 113.65 113.65

    Mit dieser Methode schwankt der Beitrag über die Monate zwar nicht, aber die Differenz zwischen den kumulierten Beiträgen und dem Beitrag, der auf dem Jahrestotal berechnet wird, kann bis zu 0.025 × 12 = 0.30 Franken betragen.

    Diese neue Methode wird ab dem Wechsel auf die Version 15 von Crésus Lohnbuchhaltung angewandt.
    Bei der Berechnung des ersten Lohnes nach dem Update wird die Korrektur aller Rundungen und für alle Versicherungen übertragen.

    Beispiel:

    Monatlich berechneter Beitrag (Methode ab der Version 15):
    2144 × 5,3 % = 113.632, jeden Monat gerundet auf 113.65

    Berechneter Gesamtbeitrag im September:
    9 × 113.65 = 1022.85

    Jährlicher Beitrag, der von Januar bis August abgezogen wurde (Methode vor Version 15):
    AHV-pflichtiger Lohn: 8 × 2144 = 17 152
    Gesamtbeitrag: 17 152 × 5,3 % = 909.056, gerundet auf 909.05

    Abzuziehender Beitrag im September:
    1022.85 – 909.05 = 113.80

    Auf den Lohnabrechnungen kann also ein Beitrag angezeigt werden, der nicht dem Ergebnis der Berechnung entspricht:

    Wenn die Differenz über 20 Rappen beträgt, zeigt Crésus Lohnbuchhaltung nicht mehr die Basis, sondern nur den Abzug an.

    Im obigen Beispiel beinhaltet der ALV-Beitrag, der im September abgezogen wurde, die kumulierten Restbeträge von Januar bis August:

    Monatslohn AHV-pflichtig: 2175.00
    ALV-Beitragssatz: 1,1 %

    Gesamtbeitrag von Januar bis August:
    2175 × 8 × 1,1 % = 191.40

    Monatlicher Beitrag:
    2175 × 1,1 % = 23.925, gerundet auf 23.95

    Septemberbeitrag:
    9 × 23.95 – 191.40 = 215.55 – 191.40 = 24.15

    18 Oktober 2023

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