Crésus Bulletin


Bulletin 356 – 19.09.2024

Crésus Lohnbuchhaltung und das BFS

Crésus arbeitet eng mit dem Bundesamt für Statistik (BFS) zusammen, um die Qualität der übermittelten Daten zu verbessern.

Crésus arbeitet eng mit dem Bundesamt für Statistik (BFS) zusammen, um die Qualität der übermittelten Daten zu verbessern.

Wenn Sie Swissdec nicht bereits nutzen, um Ihre Lohndaten an das BFS zu übermitteln, wird Crésus Lohnbuchhaltung ab September 2024 ein blaues Banner anzeigen. Dieses fordert Sie auf, die Übermittlung über Swissdec zu aktivieren und den Versand der Daten monatlich vorzunehmen.

Denn seit der Einführung des neuen Lohnstandards ELM 5.0 erhebt das BFS die Lohndaten der Unternehmen monatlich, unabhängig davon, ob die Übermittlung spontan erfolgt oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

Zwar werden die Unternehmen für die verschiedenen Erhebungen noch immer nach dem Losverfahren bestimmt, aber das BFS möchte die Daten nun übers ganze Jahr gestaffelt erhalten.

Warum sollen diese Daten übermittelt werden?

Obwohl die Unternehmen gesetzlich nicht verpflichtet sind, die statistischen Daten zu übermitteln, solange sie dafür nicht ausgewählt wurden, empfiehlt das BFS Ihnen dringend, diese Übermittlungen bereits jetzt vorzunehmen.

Dank der freiwilligen monatlichen Übermittlung kann die Qualität der an das BFS übermittelten Daten verbessert werden. Bei Problemen wird das BFS Sie vor den Erhebungen kontaktieren, damit Sie die Möglichkeit haben, die bereitgestellten Daten zu korrigieren oder zu ergänzen. Das verringert den Stress, den diese Erhebungen mit sich bringen: Sollten Sie im Januar 2025 für die Teilnahme an den Erhebungen ausgewählt werden, sind Sie in der Lage, qualitativ hochwertige Daten zu liefern.

Wenn Sie die Hilfe unserer Expertinnen und Experten in Anspruch nehmen möchten, melden Sie sich am besten schon jetzt bei uns. Denn in der Zeit von November bis Februar erhalten wir besonders viele Anfragen, weshalb die Reaktionszeiten unseres technischen Supports dann länger sind.

Sonja Strickler und Lars Häberlin sind gerne für Sie da.

Wir empfehlen Ihnen daher, möglichst rasch einen Termin zu vereinbaren, um Ihre Lohnbuchhaltungsdatei von unseren Expertinnen und Experten überprüfen zu lassen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie in diesem Artikel unserer Wissensdatenbank oder auf der Seite des BFS betreffend die Schweizerische Lohnstrukturerhebung (LSE).

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