In Anbetracht der Dringlichkeit der Lage haben wir beschlossen, die Nutzungsbedingungen der Crésus-Lizenzen vorübergehend flexibler zu gestalten. Ab heute erlauben wir es Ihnen, bis 30. April eine Crésus-Lizenz auf einem zweiten Computer zu installieren, der für die Telearbeit genutzt wird. Es gelten folgende Bedingungen:
- Sie verfügen über eine Crésus-Lizenz mit einem für Ihren üblichen Arbeitsplatz gültigen Updateabonnement.
- Sie nutzen Crésus nicht gleichzeitig an Ihrem Arbeitsort und zuhause.
- Sie nutzen Crésus ab 1. Mai nicht mehr zuhause oder erwerben für diese Nutzung eine entsprechende zusätzliche Lizenz.
Bitte bleiben Sie gesund …
Pierre Arnaud, Direktor
Epsitec SA