Crésus Bulletin


Bulletin 316 – 05.01.2022

Crésus Lohnbuchhaltung im Jahr 2022

Crésus Lohnbuchhaltung wird in 2022 auf ELM 5 umgestellt. Was bedeutet das konkret für Sie?

In Crésus Lohnbuchhaltung 14.6.010 haben wir die Tabellen für die Quellensteuer 2022 integriert. Einige Kantone werden in den nächsten Wochen noch Korrekturen veröffentlichen. Wir empfehlen Ihnen, Crésus vor der Berechnung der ersten Löhne für 2022 auf den neusten Stand zu bringen.

Swissdec ELM 5

Die elektronische Übermittlung der Lohndaten unterliegt dem Swissdec-Standard. Swissdec passt sich mit ELM 5 an viele regulatorische Änderungen an und bereitet sich darauf vor, mittelfristig neue Dienstleistungen anzubieten, etwa Unfall- oder Krankheitsmeldungen.

Wir hatten eigentlich gehofft, Ihnen Crésus Lohnbuchhaltung 15 Ende 2021 mit dem neuen Swissdec-Lohnstandard ELM 5 bereitstellen zu können. Doch beträchtliche Verzögerungen bei der Fertigstellung des neuen Swissdec-Standards haben dies verhindert.

Vorbereitung für die Einführung von ELM 5

Die Einführung des neuen Swissdec-Standards ELM 5 erfordert weitere Angaben. Sie müssen diese Angaben erfassen, um Ihre Abrechnungen und Ihre Personalmutationen über Swissdec übermitteln zu können.

Um diesen Schritt zu vereinfachen, planen wir folgendes Vorgehen:

  • Heute umfasst Crésus Lohnbuchhaltung 14.6 die aktuellen Tabellen für die Quellensteuer. Allerdings erlaubt es diese Version noch nicht, Quellensteuerabrechnungen für 2022 zu übermitteln.
  • Ende Januar wird Crésus Lohnbuchhaltung 14.9 die Swissdec-Übermittlungen für das Geschäftsjahr 2022 unterstützen. In dieser Crésus-Version werden Sie die zusätzlichen Angaben erfassen können, die für ELM 5 benötigt werden.
  • Ab Ende Januar können Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über das Portal Crésus Partout ihre persönlichen Daten online ergänzen.
  • Laut Swissdec wird Crésus Lohnbuchhaltung 15.0 erst im Februar ELM-5-zertifiziert sein. Crésus wird als erste Software überhaupt den neuen Lohnstandard einführen.

Sie haben also acht Wochen Zeit, um die fehlenden Daten zu ergänzen und sich auf den Umstieg auf Crésus Lohnbuchhaltung 15 vorzubereiten. Wenn alles plangemäss läuft, werden Sie Ihre Swissdec-Daten ab März 2022 im Format ELM 5 übermitteln können.

KAE und Ferien-/Feiertage

Am 17. November 2021 hat das Bundesgericht eine Beschwerde des SECO in einem Urteil abgewiesen. Laut Urteil seien Ferien- und Feiertage für Mitarbeitende im Monatslohn bei der Bemessung der KAE zu berücksichtigen, wie dies bereits bei Mitarbeitenden im Stundenlohn umgesetzt werde. Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat dazu ein Kreisschreiben mit einem Musterbrief veröffentlicht, der an die zuständigen Arbeitslosenkassen zu schicken ist.

Im Mai 2020 kam diese Berechnungsmethode in Crésus Lohnbuchhaltung bereits zum Einsatz, doch auf Anfrage des SECO haben wir sie anschliessend deaktiviert. In diesem Artikel unserer Wissensdatenbank finden Sie weitere Informationen zur Berechnung. In Crésus Lohnbuchhaltung 14.9 werden wir die Option Berücksichtigt den Ferien- und Feiertagsanspruch (Abrechnung für das SECO) wieder einführen.

Crésus für Mac

Crésus ist noch immer nicht vollumfänglich kompatibel mit macOS Monterey, das Ende 2021 veröffentlicht wurde. Wenn Sie Crésus auf einem Mac verwenden, raten wir Ihnen, kein Upgrade Ihres macOS-Betriebssystems vorzunehmen.

Wieder für Sie da

Ab heute, 5. Januar 2022, sind wir wieder für Sie da. Wie zu Beginn jedes Jahres haben wir viele Anfragen erhalten. Rechnen Sie daher mit längeren Wartezeiten als üblich. Besten Dank für Ihr Verständnis.

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