Das Dokument KAE: Liste für SECO-Abrechnung zeigt den AHV-Lohn total für den Zeitraum der KA an.
In den Richtlinien und FAQ im Internet findet sich bezüglich der KAE-Anträge Folgendes:
Die AHV-pflichtige Lohnsumme wird bei Angestellten im Monatslohn ohne Ferien- und Feiertagsentschädigungen berechnet. Ferien- und Feiertagsentschädigungen können jedoch bei Mitarbeitenden im Stundenlohn entrichtet werden. Der Anteil des 13. Monatslohns kann in jedem Fall angerechnet werden, sofern dies der Arbeitsvertrag vorsieht.
Der AHV-Lohn total ergibt sich aus der Multiplikation des anrechenbaren Stundenverdienstes mit der Gesamtzahl der Stunden für die Periode, d. h. KA-B1 × KA-V1.
Das SECO-Standardformular 716.303 (Abrechnung von Kurzarbeit) berücksichtigt jedoch den Ferien- und den Feiertagsanspruch für Angestellte im Stundenlohn und im Monatslohn. Aus diesem Grund akzeptieren einige Arbeitslosenkassen (oder haben es bisher akzeptiert), dass der Arbeitgeber das Feriengeld in das für einen Mitarbeiter im Monatslohn gemeldete AHV-Einkommen einbezieht.
Das SECO und verschiedene Kassen haben seither zusätzliche Informationen veröffentlicht, die die unterschiedliche Behandlung von Angestellten im Stundenlohn (inkl. Ferien- und Feiertagsanspruch) und Angestellten im Monatslohn (ohne Ferien- und Feiertagsanspruch) bestätigen.
Die Option Berücksichtigt den Ferien- und Feiertagsanspruch (Abrechnung für das SECO) kann unter Unternehmen > Koeffizienten > Kurzarbeitsentschädigung KAE oder individuell in den Daten der einzelnen Angestellten in der Registerkarte Kurzarbeitsentschädigung (KAE) aktiviert werden.
Beispiel für einen Jahreslohn von 60 000.00 für ein Jahr mit 262 Tagen mit 8 Stunden pro Tag, mit 20 Tagen Ferien und 6 Feiertagen:
Anzahl Stunden insgesamt: 262 × 8 = 2096 Std.
Anzahl Arbeitsstunden: (262 − 20 − 6) × 8 = 236 × 8 = 1888 Std.
Wenn die Option deaktiviert ist, wird die KA-V1 berechnet, indem der plafonierte jährliche AHV-Lohn durch die gesamte jährliche Stundenzahl geteilt wird:
KA-V1 = KA-T ÷ KA-P
KA-V1 = 60 000 ÷ 2096 = 28.63
Wenn die Option aktiviert ist, wird die KA-V1 berechnet, indem der plafonierte jährliche AHV-Lohn durch die jährliche Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden geteilt wird:
KA-V1 = KA-T ÷ KA-Q
KA-V1 = 60 000 ÷ 1888 = 31.78
Bei 176 Kurzarbeitsstunden erhöht sich der AHV-Lohn total von 176 × 28.63 = 5038.88 auf 176 × 31.78 = 5593.28
Die zur Berechnung der Entschädigung verwendete Lohnsumme ist daher deutlich höher.
Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrer Arbeitslosenkasse zu erkundigen, bevor Sie diese Möglichkeit nutzen.
Diese Option wirkt sich nur auf das Feld KA-V1: Anrechenbarer Stundenverdienst (Monatslohn) aus, das für die Berechnung des AHV-Lohns total im Dokument KAE: Liste für SECO-Abrechnung verwendet wird.
18 Oktober 2023