Die AHV-Liste: SECO-Abrechnungsliste zeigt den gesamten AHV-Lohn für den AHV-Zeitraum an.
In den Richtlinien und FAQ's die im Internet zu finden sind, heisst es, dass
Die Summe der AHV-pflichtigen Löhne wird ohne Ferien- und Feiertagszuschläge berechnet, wenn der Arbeitnehmer monatlich bezahlt wird. Ferien- und Feiertagsentschädigungen können entrichtet werden, wenn der Mitarbeiter nach Stunden bezahlt wird. Das 13. Gehalt kann in jedem Fall angerechnet werden, sofern dies im Arbeitsvertrag vereinbart ist.
Der gesamte AHV-Lohn ergibt sich aus der Multiplikation der zu berücksichtigenden Stundenlöhne mit der Gesamtzahl der Stunden innerhalb einer Periode, d.h. KA-B1 x KA-V1.
Das SECO-Standardformular 716.303 (Erläuterung zu Ausfallstunden) berücksichtigt jedoch die Ferien- und Feiertagsansprüche sowohl für Angestellte im Stunden- und Monatslohn. Aus diesem Grund akzeptieren einige Arbeitslosenkassen (oder haben es akzeptiert), dass der Arbeitgeber das Feriengeld in das für einen Mitarbeiter monatlich gemeldete AHV-Einkommen einbezieht.
Das SECO und verschiedene Kassen haben seither zusätzliche Informationen veröffentlicht, die unterschiedliche Behandlung von Stundenlöhnern (inkl. Ferien- und Feiertagsanspruch) und Monatslöhnern (ohne Ferien- und Feiertagsanspruch) bestätigen.
Die Option auf Berücksichtigung von Ferien- und Feiertagsansprüchen (Abrechnung für SECO) kann unter Unternehmen > Koeffizienten > Kurzarbeitsentschädigung KAE oder individuell in den Daten für jeden Mitarbeiter unter dem Register Kurzarbeitsentschädigung (KAE) aktiviert werden.
Beispiel für ein Jahreseinkommen von 60.000.- für ein Jahr mit 262 Tagen bei 8 Stunden pro Tag, mit 20 Tagen Ferien und 6 Feiertagen:
Gesamtzahl Stunden : 262 × 8 = 2096 h
Anzahl der Arbeitsstunden : (262 − 20 − 6) × 8 = 236 × 8 = 1888 h
Wenn die Option deaktiviert ist, wird die KA-V1 berechnet, indem der AHV-Jahreslohn durch die gesamte jährliche Stundenzahl geteilt wird :
KA-V1 = KA-T ÷ KA-P
KA-V1 = 60 000 ÷ 2096 = 28.63
Wenn die Option aktiviert ist, wird die KA-V1 berechnet, indem der plafonierte AHV-Jahreslohn durch die jährliche Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden dividiert wird:
KA-V1 = KA-T ÷ KA-Q
KA-V1 = 60 000 ÷ 1888 = 31.78
Bei 176 arbeitsfreien Stunden erhöht sich der gesamte AHV-Lohn von 176 × 28.63 = 5'038.88 auf 176 × 31.78 = 5'593.28
Die zur Berechnung der Zulage herangezogene Lohnsumme ist daher deutlich höher.
Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich bei Ihrer Arbeitslosenkasse erkundigen, bevor Sie diese Möglichkeit nutzen.
07 Januar 2022