Crésus Bulletin


Bulletin 335 – 03.04.2023

Crésus und die MWST 2024

Die MWST-Sätze für im Jahr 2024 erbrachte Leistungen steigen. Gerne erläutern wir, wie dies in Crésus konkret umgesetzt wird.

Am 25. September 2022 hat das Schweizer Stimmvolk an der Urne zugestimmt, die MWST ab 1. Januar 2024 anzuheben, um die Finanzierung der AHV zu stärken.

  • Der Normalsatz steigt von 7,7 % auf 8,1 %.
  • Der reduzierte Satz wird von 2,5 % auf 2,6 % angehoben.
  • Der Sondersatz für Beherbergung wird von 3,7 % auf 3,8 % erhöht.

Welcher MWST-Satz angewandt wird, hängt vom Erbringungsdatum der Leistung ab. So kann es bereits jetzt notwendig sein, Leistungen zu den Sätzen für das Jahr 2024 abzurechnen. Wird eine Leistung für eine Periode erbracht, die sowohl das Jahr 2023 als auch das Jahr 2024 betrifft, wird die MWST 2023 für die Periode bis zum 31. Dezember 2023 und die MWST 2024 für die Zeit ab dem 1. Januar 2024 angewandt.

Auf unseren Rechnungen für Crésus-Abonnemente finden Sie den neuen Satz von 8,1 % schon heute, wenn Ihr Abonnement bis ins Jahr 2024 läuft.

Die detaillierten Informationen der ESTV finden Sie in der MWST-Info 19 Steuersatzerhöhung per 1. Januar 2024, namentlich unter den Ziffern 2.3 und 2.4.

Crésus und die MWST-Sätze

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