Das Update auf Crésus 3.25 bietet nun eine vollumfängliche Verarbeitung der MWST-Abrechnungen, wenn im Jahr 2023 MWST-Sätze für 2024 verwendet werden (siehe diesbezüglich unserem früheren Crésus Bulletin), und trägt somit den jüngsten Richtlinien der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) Rechnung.
Abweichungen zwischen der MWST-Abrechnung und dem Konto Geschuldete MWST (Umsatzsteuer)
Die MWST-Berechnung kann zu einer Differenz zwischen der MWST-Abrechnung und der von Crésus berechneten Steuer führen. Diese Differenzen sind auf kumulierte Rundungen bei den Buchungen mit MWST zurückzuführen. Sie sind in der Regel minim und es hat sie schon seit den Anfängen von Crésus gegeben.
Je nachdem kann die Differenz auch damit zusammenhängen, wie die Abrechnungen im ersten Halbjahr 2023 erstellt werden. Wenn Sie Leistungen für 2024 in Rechnung stellen (die den MWST-Sätzen für 2024 unterliegen), können Sie beim MWST-Abschluss in den ersten drei Quartalen u. U. erhebliche Abweichungen feststellen.
Geschuldete MWST beim MWST-Abschluss saldieren
Bisher erfasste die Buchhalterin oder der Buchhalter am Jahresende eine manuelle Buchung, um den rundungsbedingten Restsaldo des Kontos Geschuldete MWST zu saldieren. Neu bieten wir Ihnen beim MWST-Abschluss die Möglichkeit, diese Differenz zu verbuchen.
Wir haben den Befehl MWST-Abschluss in Crésus Finanzbuchhaltung erweitert, damit Sie das Konto Geschuldete MWST automatisch saldieren können.
Der Abschluss wird grundsätzlich auf die letzte gespeicherte Abrechnung angewandt, und mit der Option Differenzen und Rundungsfehler auf folgendes Konto verbuchen können Sie den Saldo des Kontos Geschuldete MWST auf ein Konto Ihrer Wahl übertragen (in der Regel auf ein von Ihnen erstelltes Bilanzkonto).