Crésus Finanzbuchhaltung und die MWST 2024

Wir haben Crésus Finanzbuchhaltung überarbeitet, damit Buchungen mit den MWST-Sätzen für 2023 oder 2024 verarbeitet werden können. Ab der Crésus-Version 3.18.27 steht diese Funktion zur Verfügung.

Anpassung der MWST-Sätze

Wenn Sie eine Buchhaltungsdatei für die Periode 2023 öffnen, bietet Ihnen Crésus Finanzbuchhaltung an, die MWST-Sätze der Datei anzupassen, damit Sie künftig Buchungen mit den MWST-Sätzen für das Jahr 2024 erfassen können.

Beantworten Sie die Frage mit Ja:

MWST-Abrechnung und neue MWST-Sätze

Die ESTV ermöglicht die Meldung der neuen MWST-Sätze erst ab dem dritten Quartal 2023. Daher muss der (geschuldete oder rückforderbare) MWST-Betrag für das erste und das zweite Quartal 2023 unabhängig von der betreffenden Periode (2023 oder 2024) basierend auf dem Umsatz berechnet werden, der auf den Sätzen für 2023 beruht.

Für die MWST mit einem Satz von 8,1 % (2,6 % oder 3,8 %) wird die MWST-Differenz auf die Abrechnung für das dritte Quartal übertragen. Die Beträge für die Leistungen, die 2024 erbracht werden und im ersten Quartal unter der Ziffer 302 (312 oder 342) der Abrechnung aufgeführt sind, werden abgezogen und finden sich unter der neuen Ziffer 303 (313 oder 343).

Laufende Entwicklung

Wir passen Crésus Finanzbuchhaltung an, damit die neuen MWST-Sätze und die MWST-Abrechnungen gemäss den Weisungen der ESTV verarbeitet werden können. Bitte warten Sie daher noch mit der Vorbereitung Ihrer MWST-Abrechnung für das erste Quartal 2023.

 

03 April 2023