Crésus Bulletin


Bulletin 288 – 23.11.2020

Lohngleichheit ist eine Pflicht

Für Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden ist die Lohngleichheitsanalyse obligatorisch. Unabhängig von der Grösse Ihres Unternehmens können Sie mit Crésus Lohnbuchhaltung eine Selbstkontrolle durchführen.

Das Bundesamt für Statistik hat im April 2020 angekündigt, dass sich «in der Gesamtwirtschaft das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern im Jahr 2018 auf 11,5 % belief […] und Frauen im privaten Sektor insgesamt 14,4 % weniger verdienten, im öffentlichen Sektor 11,4 %.»

Herausforderung für die Unternehmen

Seit der Revision des Gleichstellungsgesetzes, die am 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist, müssen Arbeitgeber ab 100 Angestellten innerhalb eines Jahres eine Lohngleichheitsanalyse durchführen, diese bis 30. Juni 2022 von einer unabhängigen Stelle überprüfen lassen und ihre Mitarbeitenden sowie ihre Aktionärinnen und Aktionäre bis spätestens Juni 2023 über die Ergebnisse informieren.

Dazu stellt das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann den Arbeitgebern ein Standard-Analysetool für Lohngleichheitsanalysen mit dem Namen Logib zur Verfügung.

Die von egalite.ch herausgegebene Broschüre «Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann» erklärt klar und einfach, welche Herausforderungen das Gesetz birgt.

Lohngleichheitsanalyse mit Crésus und Logib

Bevor Sie die Analyse durchführen, vergewissern Sie sich, dass Ihre Crésus Lohnbuchhaltung-Version auf dem neusten Stand ist. Die Funktionen im Zusammenhang mit Logib sind ab der Version 13.8 enthalten.

Ergänzen Sie anschliessend die fehlenden Lohndaten, damit sämtliche erforderlichen Daten für eine Analyse mit Logib zur Verfügung stehen. Das vollständige Vorgehen finden Sie im Handbuch für Crésus Lohnbuchhaltung.

Auch wenn Sie weniger als 100 Angestellte haben, könnte diese Analyse für Sie interessant sein.

      Zum Handbuch für Crésus Lohnbuchhaltung      

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