Zwischen 2016 und 2020 haben Parlament und Bundesrat einen neuen Rechtsrahmen für die Quellensteuer verabschiedet, der die Besteuerung unter Einbezug der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichts und der Entwicklungen von Swissdec vereinfachen soll.
Vereinfachung der Berechnungsmodi
Ab dem 1. Januar 2021 gibt es nur noch zwei Berechnungsmethoden:
- Das Jahresmodell, das von den Kantonen Genf, Waadt, Wallis, Freiburg und Tessin eingesetzt wird: Das jährliche Bruttoeinkommen bestimmt den Steuersatz.
- Das Monatsmodell, das in den übrigen Kantonen zum Einsatz kommt: Das monatliche Bruttoeinkommen bestimmt den Steuersatz.
Genf und Waadt berechnen also ihre Quellensteuer künftig ähnlich, nämlich gemäss dem Jahresmodell.
Achtung: Der Steuersatz für die einzelnen Tarife wird von den Kantonen festgelegt. Ausserdem erfolgen die Abzüge vom Lohn unabhängig von der Berechnungsmethode weiterhin monatlich.
Weitere Änderungen
Die Revision der Quellensteuer sieht insbesondere folgende Neuerungen vor:
- Die Quellensteuer muss direkt mit dem zuständigen Kanton abgerechnet werden.
- Änderungen der familiären Situation (Heirat, Geburt usw.) werden künftig unter dem Jahr berücksichtigt und nicht mehr erst am 31. Dezember.
- Der Steuertarif D für den Nebenerwerb wird aufgehoben.
Das Kreisschreiben Nr. 45 zur Quellenbesteuerung, das von der ESTV veröffentlicht wurde, gibt Auskunft über alle Details.
Crésus Lohnbuchhaltung 14
Crésus Lohnbuchhaltung musste wegen dieser verschiedenen Anpassungen des rechtlichen Rahmens, der Änderung der Berechnungsmethoden für die Quellensteuerung sowie der Entwicklung von Swissdec ELM 4.0 grundlegend überarbeitet werden.
Wir arbeiten seit mehreren Monaten an der Einführung der Version 14 von Crésus Lohnbuchhaltung, die vor Ende Januar 2021 bereitstehen sollte.