Crésus Bulletin


Bulletin 289 – 02.12.2020

Quellensteuer 2021

Das Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens tritt am 1. Januar 2021 in Kraft und erfordert ein grösseres Update von Crésus Lohnbuchhaltung.

Zwischen 2016 und 2020 haben Parlament und Bundesrat einen neuen Rechtsrahmen für die Quellensteuer verabschiedet, der die Besteuerung unter Einbezug der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichts und der Entwicklungen von Swissdec vereinfachen soll.

Vereinfachung der Berechnungsmodi

Ab dem 1. Januar 2021 gibt es nur noch zwei Berechnungsmethoden:

  • Das Jahresmodell, das von den Kantonen Genf, Waadt, Wallis, Freiburg und Tessin eingesetzt wird: Das jährliche Bruttoeinkommen bestimmt den Steuersatz.
  • Das Monatsmodell, das in den übrigen Kantonen zum Einsatz kommt: Das monatliche Bruttoeinkommen bestimmt den Steuersatz.

Genf und Waadt berechnen also ihre Quellensteuer künftig ähnlich, nämlich gemäss dem Jahresmodell.

Achtung: Der Steuersatz für die einzelnen Tarife wird von den Kantonen festgelegt. Ausserdem erfolgen die Abzüge vom Lohn unabhängig von der Berechnungsmethode weiterhin monatlich.

Weitere Änderungen

Die Revision der Quellensteuer sieht insbesondere folgende Neuerungen vor:

  • Die Quellensteuer muss direkt mit dem zuständigen Kanton abgerechnet werden.
  • Änderungen der familiären Situation (Heirat, Geburt usw.) werden künftig unter dem Jahr berücksichtigt und nicht mehr erst am 31. Dezember.
  • Der Steuertarif D für den Nebenerwerb wird aufgehoben.

Das Kreisschreiben Nr. 45 zur Quellenbesteuerung, das von der ESTV veröffentlicht wurde, gibt Auskunft über alle Details.

Crésus Lohnbuchhaltung 14

Crésus Lohnbuchhaltung musste wegen dieser verschiedenen Anpassungen des rechtlichen Rahmens, der Änderung der Berechnungsmethoden für die Quellensteuerung sowie der Entwicklung von Swissdec ELM 4.0 grundlegend überarbeitet werden.

Wir arbeiten seit mehreren Monaten an der Einführung der Version 14 von Crésus Lohnbuchhaltung, die vor Ende Januar 2021 bereitstehen sollte.

privacy policy

privacy policy_subtitle

privacy policy_text

Willkommen...

Wir haben uns Ihre Anmeldung zum Crésus Bulletin gemerkt. Besten Dank.

Hoppla...

Die Anmeldung ist fehlgeschlagen…

Crésus Bulletin

Um auf dem Laufenden zu bleiben, können Sie hier das Bulletin abonnieren.
Wir senden Ihnen ungefähr einmal im Monat per E-Mail wertvolle Infos zu Crésus.

Neuheiten in Crésus Banking

Crésus Banking wird um neue Funktionen erweitert: Anzeige der Banksalden, Import und Export der Regeln für den Bankabgleich und mehr Komfort beim Austausch mit Ihren Finanzinstituten.

Crésus und eBill

Stellen Sie mit Crésus ganz einfach Rechnungen per eBill aus.

Crésus im Februar

Crésus Horizon ermöglicht es, die Daten nach Gemeinde oder Kanton zusammenzufassen und bietet eine bessere Übersicht anhand einer Landkarte

2024 steht vor der Tür

Wir erklären Ihnen im Detail, wie Sie mit Crésus das neue Jahr problemlos in Angriff nehmen.