Crésus Bulletin


Bulletin 328 – 26.09.2022

Abstimmungen vom 25.09.2022

Bevölkerung und Stände haben das Bundesgesetz über die AHV und den Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer angenommen

Das doppelte Ja vom 25. September 2022 führt zu einer Anhebung der MWST-Sätze:

  • Der Normalsatz (7,7 %) steigt auf 8,1 %.
  • Der Sondersatz für Beherbergung (3,7 %) wird auf 3,8 % angehoben.
  • Der reduzierte Satz (2,5 %) steigt auf 2,6 %.

Diese Änderungen sollen Januar 2024 in Kraft treten. Daher müssen in Crésus kurzfristig keine Änderungen vorgenommen werden.

Im Voraus fakturierte Leistungen

Rechnungssteller, die ihre Leistungen im Voraus fakturieren (z. B. Abonnements) müssen auf die Anwendung der richtigen Sätze achten.

So untersteht der Teil der Leistung, die 2022 oder 2023 erbracht wird, den bisherigen MWST-Sätzen (7,7 % / 3,7 % / 2,5 %), während für den Teil der Leistung nach dem 31. Dezember 2023 die neuen Sätze gelten (8,1 % / 3,8 % / 2,6 %).

Wir werden Crésus bis Ende dieses Jahres entsprechend anpassen.

Hier finden Sie die aktuellen MWST-Sätze auf der ESTV-Website

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MWST-Abrechnung und neue MWST-Sätze

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