Crésus Lohnbuchhaltung

29.3.4Einige Bemerkungen

  • Die Steuertarife A1–A6 gelten für eine alleinstehende Person, die nicht mit den Kindern im selben Haushalt wohnt, für die sie aber aufkommt. Dieser Steuertarif darf nur mit Genehmigung der Steuerverwaltung angewandt werden.
  • Der Steuertarif B gilt für ein Ehepaar, bei dem nur einer der Ehepartner eine Erwerbstätigkeit ausübt, die zwangsläufig dem Haupterwerb entspricht.
  • Der Steuertarif C «Doppelverdiener» gilt für Ehepaare, bei denen beide Ehepartner gleichzeitig eine Erwerbstätigkeit ausüben, von denen mindestens einer dem Haupterwerb entspricht.
  • Steuertarif H «alleinstehende Person mit Kindern zusammenlebend» gilt für alleinstehende Personen, die mit Kindern oder hilfsbedürftigen Personen zusammenleben, für deren Unterhalt sie aufkommen.
  • Die Steuertarife I, J und K gelten für Vorsorgeleistungen.
  • Die Tarife gelten unabhängig vom Beschäftigungsgrad des Angestellten (es gibt für einen Nebenerwerb oder ein Nebeneinkommen keinen spezifischen Tarif mehr).
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