Crésus Lohnbuchhaltung

18.5Änderung des UVG-Satzes im Laufe des Jahres

Wenn der UVG-Beitragssatz nach Jahresbeginn geändert wird, ermöglicht Crésus keine automatische rückwirkende Anpassung. Es ist daher notwendig, die Beträge für jeden betroffenen Angestellten manuell zu korrigieren.

1. Versicherungssätze ändern
  • Verwenden Sie den Befehl Unternehmen > Versicherungen > UVG
  • Aktualisieren Sie die UVG-Sätze gemäss den neuen, von der Versicherung mitgeteilten Werten.
2. Den nächsten Lohn berechnen
  • Berechnen Sie den nächsten Lohn, Crésus wendet automatisch die neu erfassten Sätze an.
3. Die vorzunehmende Korrektur ermitteln

Für jeden betroffenen Angestellten:

  • Vergleichen Sie den bisher erhobenen Betrag mit dem Betrag, der gemäss dem neuen Satz hätte erhoben werden müssen.
  • Die Differenz entspricht dem nachzuholenden Betrag (oder gegebenenfalls dem zu erstattenden Betrag).
4. Die Nachholung im Lohn erfassen
  • Öffnen Sie die betreffende Lohnabrechnung.
  • Öffnen Sie das Register Abzüge.
  • Erfassen Sie in der Rubrik Nachholung UVG den anzupassenden Betrag (zum Beispiel: „150.00“, um einen zu niedrigen Betrag nachzuholen; „-150.00“, um einen zu hohen Betrag zurückzuerstatten).
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