Crésus Lohnbuchhaltung

9999Die ausländischen Sozialversicherungsbeiträge

Zu den Voraussetzungen der Beitragspflicht für ausländische Sozialversicherungsbeiträge und deren Behandlung verweisen wir auf diesen Artikel unserer Wissensdatenbank.

Wenn ein Angestellter nicht den obligatorischen schweizerischen Sozialabgaben (AHV, ALV, Mutterschaftsversicherung, LPCFam VD) unterstellt ist, sondern denjenigen seines Wohnsitzlandes, öffnen Sie die Daten des betreffenden Angestellten > Register Einstellungen und aktivieren Sie die Option Angestellte(r) ausländischen Sozialversicherungsbeiträgen unterstellt.

Die Optionen Angestellte(r) AHV-pflichtig / ALV / Mutterschaftsversicherung und LPCFam werden automatisch deaktiviert.

Falls sie noch nicht existieren, erstellt Crésus dann Versicherungen mit dem Code EX, die Sie unter Unternehmen > Versicherungen finden:

Der betreffende Angestellte wird dort automatisch zugeordnet (Register Versicherungen der Personaldaten).

Crésus Lohnbuchhaltung ermöglicht es Ihnen nun, in der Lohnerfassungsmaske > Register Beiträge in FW, die Sozialversicherungsbeiträge in Fremdwährung anzugeben und in der Spalte Koeffizient den verwendeten Wechselkurs anzugeben (dieser kann in den Personaldaten > Register Beiträge in FW vorerfasst werden):

Wir stellen 4 Rubriken zur Verfügung, in denen Sie für jeden Lohn manuell Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge erfassen und in Schweizer Franken umrechnen können. Die zulasten des Angestellten gehenden Anteile werden dann in Schweizer Franken vom Lohn abgezogen.

So verfügen Sie über alle Lohninformationen und können sowohl die Auszahlung der Löhne als auch deren Verbuchung problemlos sicherstellen. Beachten Sie auch, dass diese Sozialabzüge unter Ziffer 9 des Lohnausweises aufgeführt werden.

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