39.2Swissdec aktivieren
Wenn Sie die Übermittlung via Swissdec bei der Erstellung Ihrer Lohnbuchhaltungsdatei nicht angegeben haben, müssen Sie sie aktivieren. Dazu gehen Sie wie folgt vor:
- Wechseln Sie in den Verwaltermodus (Ctrl+y);
- Führen Sie den Befehl Optionen > Definitionen aus;
- Aktivieren Sie die ersten drei Kontrollkästchen in der Maske und bestätigen Sie die Eingabe mit OK:
Auch wenn die Erhebungen des BFS Sie nicht betreffen oder Sie oder Ihre Angestellten nicht der Quellensteuer unterstehen, empfehlen wir Ihnen dringend, das zweite und dritte Kästchen auf dieser Maske zu aktivieren. Zudem raten wir Ihnen, Ihre Lohndaten jeden Monat an das BFS zu übermitteln, und zwar auch dann, wenn Ihr Unternehmen noch nicht für eine Erhebung ausgewählt wurde. Beachten Sie dazu den Artikel Erhebungen des BFS.
Sofern Sie die Datenübermittlung an das BFS oder die kantonalen Steuerbehörden nicht manuell vornehmen müssen, aktivieren Sie das vierte Kästchen nicht. Diese Option wird unter §39.6 XML-Datei abspeichern behandelt.
39.2.1Einstellungen für die Übermittlung Ihrer Daten an die Versicherungen Die Übermittlungsart ist in den Einstellungen der einzelnen Versicherungen individuell zu definieren (Befehl Unternehmen > Versicherungen). Wählen Sie den Modus Swissdec-Benutzng mit PIV, falls Sie diese Einstellung noch nicht vorgenommen haben:

Anschliessend muss – wie bereits erwähnt – das erste Kästchen auf der folgenden Maske aktiviert sein (Verwaltermodus > Optionen > Definitionen):

Die Übermittlungsart ist in den Einstellungen der einzelnen Versicherungen individuell zu definieren (Befehl Unternehmen > Versicherungen). Wählen Sie den Modus Swissdec-Benutzng mit PIV, falls Sie diese Einstellung noch nicht vorgenommen haben:
Anschliessend muss – wie bereits erwähnt – das erste Kästchen auf der folgenden Maske aktiviert sein (Verwaltermodus > Optionen > Definitionen):
39.2.2Einstellungen für die Übermittlung Ihrer Daten an die kantonale Steuerverwaltung (für Lohnausweise und Grenzgängerlisten) Um die Lohnausweise oder die Grenzgängerlisten an die betreffende kantonale Verwaltung zu übermitteln, reicht es, wenn das erste Kästchen der folgenden Maske aktiviert ist (Verwaltermodus > Optionen > Definitionen):

Um die Lohnausweise oder die Grenzgängerlisten an die betreffende kantonale Verwaltung zu übermitteln, reicht es, wenn das erste Kästchen der folgenden Maske aktiviert ist (Verwaltermodus > Optionen > Definitionen):
39.2.3Einstellungen für die Übermittlung Ihrer Daten an das BFS Um Ihre Daten an das Bundesamt für Statistik zu übermitteln, müssne Sie zusätzlich zum ersten auch das zweite Kästchen auf der Maske aktivieren (Verwaltermodus > Optionen > Definitionen):

Genauere Informationen zur Übermittlung der Daten an das BFS finden Sie auch im Artikel Erhebungen des BFS.
Um Ihre Daten an das Bundesamt für Statistik zu übermitteln, müssne Sie zusätzlich zum ersten auch das zweite Kästchen auf der Maske aktivieren (Verwaltermodus > Optionen > Definitionen):
Genauere Informationen zur Übermittlung der Daten an das BFS finden Sie auch im Artikel Erhebungen des BFS.
39.2.4Einstellungen für die Übermittlung Ihrer Daten an die kantonale Steuerverwaltung (für die Quellensteuer) Damit Ihre Lohndaten, die für die Quellensteuer relevant sind, an die betreffende kantonale Verwaltung übermittelt werden können, müssen Sie Ihre Steuernummer erfasst haben, und zwar unter Unternehmen > Quellensteuer:

Anschliessend muss neben dem ersten Kästchen auch das dritte Kästchen auf der Maske aktiviert sein (Verwaltermodus > Optionen > Definitionen):

Damit Ihre Lohndaten, die für die Quellensteuer relevant sind, an die betreffende kantonale Verwaltung übermittelt werden können, müssen Sie Ihre Steuernummer erfasst haben, und zwar unter Unternehmen > Quellensteuer:
Anschliessend muss neben dem ersten Kästchen auch das dritte Kästchen auf der Maske aktiviert sein (Verwaltermodus > Optionen > Definitionen):