Crésus Lohnbuchhaltung

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  1. 0 - Inhalt
  2. 1 - Einleitung
  3. 2 - Arbeitsumgebung
  4. 3 - Öffnen/Wiederherstellen
  5. 4 - Menü Personal
  6. 5 - Felder definieren
  7. 6 - Zugriffe definieren
  8. 7 - Verbuchung für die Finanzbuchhaltung
  9. 8 - Abteilung
  10. 9 - Zahlperioden
  11. 10 - Feiertage
  12. 11 - Vom Vorjahr übernehmen
  13. 12 - Passwörter
  14. 13 - Spion
  15. 14 - Menü Optionen
  16. 15 - Weitere Funktionen
  17. 16 - Elektronische Zahlungen (ISO-20022-Dateien)
  18. 17 - Löhne verbuchen
  19. 18 - Der Verbuchungsmechanismus Crésus Synchro
  20. 19 - Wechsel zum nächsten Jahr
  21. 20 - Anwendungsbeispiele
  22. 21 - Felder
  23. 22 - Crésus Partout
  24. 23 - Dokumente per E-Mail verschicken
  25. 24 - PDF-Dokumente erstellen
  26. 25 - CSV-Export
  27. 26 - Einstellungen für die Eingabe vornehmen
  28. 27 - Verwaltung der Vorlagen
  29. 28 - Maske Druckmodus
  30. 29 - Vorlagen zeichnen
  31. 30 - Der Formeleditor
  32. 31 - Berechnung der Quellensteuer
  33. 32 - Vorlagen für ISO-Zahlungen
  34. 33 - Lohngleichheitsanalyse mit Crésus und Logib
  35. 34 - Erweiterungen von Crésus Lohnbuchhaltung
  36. 35 - Speichern/Sichern
  37. 36 - Wiederherstellung
  38. 37 - Registerkarte Speziell
  39. 38 - Registerkarte MEROBA
  40. 39 - Übermittlungen über Swissdec
    1. 39.1 - Vorstellung von Swissdec
    2. 39.2 - Swissdec aktivieren
      1. 39.2.1 - Einstellungen für die Übermittlung Ihrer Daten an die Versicherungen
      2. 39.2.2 - Einstellungen für die Übermittlung Ihrer Daten an die kantonale Steuerverwaltung (für Lohnausweise und Grenzgängerlisten)
      3. 39.2.3 - Einstellungen für die Übermittlung Ihrer Daten an das BFS
      4. 39.2.4 - Einstellungen für die Übermittlung Ihrer Daten an die kantonale Steuerverwaltung (für die Quellensteuer)
    3. 39.3 - Swissdec verwenden
    4. 39.4 - Ergänzungen zu den jährlichen Meldungen für UVG, UVGZ, KTG und BVG
    5. 39.5 - Die Fehlermeldungen von Swissdec
    6. 39.6 - XML-Datei abspeichern
  41. 40 - Negative AHV-Beträge

39.2Swissdec aktivieren

Wenn Sie die Übermittlung via Swissdec bei der Erstellung Ihrer Lohnbuchhaltungsdatei nicht angegeben haben, müssen Sie sie aktivieren. Dazu gehen Sie wie folgt vor:

  • Wechseln Sie in den Verwaltermodus (Ctrl+y);
  • Führen Sie den Befehl Optionen > Definitionen aus;
  • Aktivieren Sie die ersten drei Kontrollkästchen in der Maske und bestätigen Sie die Eingabe mit OK:

Auch wenn die Erhebungen des BFS Sie nicht betreffen oder Sie oder Ihre Angestellten nicht der Quellensteuer unterstehen, empfehlen wir Ihnen dringend, das zweite und dritte Kästchen auf dieser Maske zu aktivieren. Zudem raten wir Ihnen, Ihre Lohndaten jeden Monat an das BFS zu übermitteln, und zwar auch dann, wenn Ihr Unternehmen noch nicht für eine Erhebung ausgewählt wurde. Beachten Sie dazu den Artikel Erhebungen des BFS.

Sofern Sie die Datenübermittlung an das BFS oder die kantonalen Steuerbehörden nicht manuell vornehmen müssen, aktivieren Sie das vierte Kästchen nicht. Diese Option wird unter §39.6 XML-Datei abspeichern behandelt.

39.2.1Einstellungen für die Übermittlung Ihrer Daten an die Versicherungen

Die Übermittlungsart ist in den Einstellungen der einzelnen Versicherungen individuell zu definieren (Befehl Unternehmen > Versicherungen). Wählen Sie den Modus Swissdec-Benutzng mit PIV, falls Sie diese Einstellung noch nicht vorgenommen haben:

Anschliessend muss – wie bereits erwähnt – das erste Kästchen auf der folgenden Maske aktiviert sein (Verwaltermodus > Optionen > Definitionen):

39.2.2Einstellungen für die Übermittlung Ihrer Daten an die kantonale Steuerverwaltung (für Lohnausweise und Grenzgängerlisten)

Um die Lohnausweise oder die Grenzgängerlisten an die betreffende kantonale Verwaltung zu übermitteln, reicht es, wenn das erste Kästchen der folgenden Maske aktiviert ist (Verwaltermodus > Optionen > Definitionen):

39.2.3Einstellungen für die Übermittlung Ihrer Daten an das BFS

Um Ihre Daten an das Bundesamt für Statistik zu übermitteln, müssne Sie zusätzlich zum ersten auch das zweite Kästchen auf der Maske aktivieren (Verwaltermodus > Optionen > Definitionen):

Genauere Informationen zur Übermittlung der Daten an das BFS finden Sie auch im Artikel Erhebungen des BFS.

39.2.4Einstellungen für die Übermittlung Ihrer Daten an die kantonale Steuerverwaltung (für die Quellensteuer)

Damit Ihre Lohndaten, die für die Quellensteuer relevant sind, an die betreffende kantonale Verwaltung übermittelt werden können, müssen Sie Ihre Steuernummer erfasst haben, und zwar unter Unternehmen > Quellensteuer:

Anschliessend muss neben dem ersten Kästchen auch das dritte Kästchen auf der Maske aktiviert sein (Verwaltermodus > Optionen > Definitionen):

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