Crésus Lohnbuchhaltung

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  1. 0 - Inhalt
  2. 1 - Einleitung
  3. 2 - Erste Schritte
  4. 3 - Arbeitsumgebung
  5. 4 - Weitere Funktionen
  6. 5 - Elektronische Zahlungen (ISO-20022-Dateien)
  7. 6 - Löhne verbuchen
  8. 7 - Der Verbuchungsmechanismus Crésus Synchro
  9. 8 - Lohnausweise drucken
  10. 9 - Die Abrechnungen über Swissdec exportieren
  11. 10 - Zum folgenden Jahr übergehen
  12. 11 - Speichern/Sichern
  13. 12 - Öffnen/Wiederherstellen
  14. 13 - Eine neue Lohnbuchhaltung erstellen
  15. 14 - Übernahme und Migration von Dateien
  16. 15 - Wechsel zum nächsten Jahr
  17. 16 - Anwendungsbeispiele
  18. 17 - Felder
  19. 18 - Eingabe
  20. 19 - Menü Unternehmen
  21. 20 - Menü Personal
    1. 20.1 - Daten des/der Angestellten
    2. 20.2 - Erfassen eines Lohnes
      1. 20.2.1 - Periode
      2. 20.2.2 - Allgemein
      3. 20.2.3 - Einkünfte, Prämien und Spesen
      4. 20.2.4 - Familienzulagen
      5. 20.2.5 - Taggelder
      6. 20.2.6 - Taggelder Militärdienst
      7. 20.2.7 - Mutterschaftsentschädigung
      8. 20.2.8 - Weitere Entschädigungen
      9. 20.2.9 - Kurzarbeitsentschädigung
      10. 20.2.10 - Abzüge
      11. 20.2.11 - Abzüge Arbeitgeber
      12. 20.2.12 - Bemerkungen
      13. 20.2.13 - Basis
      14. 20.2.14 - Spezialeinkünfte und Spezialabzüge
      15. 20.2.15 - Naturalleistungen
      16. 20.2.16 - Geschäftswagen
    3. 20.3 - Löhne sperren/freigeben
    4. 20.4 - Daten importieren
    5. 20.5 - Daten exportieren
  22. 21 - Menü Optionen
  23. 22 - Swissdec
  24. 23 - Crésus Partout
  25. 24 - Dokumente per E-Mail verschicken
  26. 25 - PDF-Dokumente erstellen
  27. 26 - CSV-Export
  28. 27 - Einstellungen für die Eingabe vornehmen
  29. 28 - Verwaltung der Vorlagen
  30. 29 - Maske Druckmodus
  31. 30 - Vorlagen zeichnen
  32. 31 - Der Formeleditor
  33. 32 - Berechnung der Quellensteuer
  34. 33 - Vorlagen für ISO-Zahlungen
  35. 34 - Lohngleichheitsanalyse mit Crésus und Logib
  36. 35 - Erweiterungen von Crésus Lohnbuchhaltung

20.2.13Basis

Alle Einkünfte, die den verschiedenen Basen unterstellt sind, werden in der Registerkarte Basis angezeigt. Diese Bruttoangaben stellen die Basen der verschiedenen Abzüge dar. Die Bestandteile der Basen werden mit dem Befehl Unternehmen > Felder definieren verwaltet (§19.7.4 Felder vom Typ Einkünfte).

  • Bruttolohn, Nettolohn, auszuzahlender Lohn: Crésus erlaubt die Unterscheidung der reinen Lohnbestandteile der Beträge im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Angestellten und weiterer Beträge, die mit dem Lohn ausbezahlt werden (§19.7.4 Felder vom Typ Einkünfte). Der Betrag wird in der Registerkarte Allgemein bei den Lohndaten angezeigt (§20.2.2 Allgemein).
  • AHV-Basis: sämtliche AHV-pflichtigen Einkünfte und Zulagen, von denen bei Personen im Rentenalter oder bei Personen, deren Jahreslohn unter der Befreiungsgrenze liegt, der Freibetrag abgezogen wird (§19.6.2 Registerkarte AHV), um den AHV-Lohn zu ermitteln. Dieser Betrag ist bei nicht AHV-pflichtigen Personen gleich null.
  • Nicht AHV-pflichtig: nicht der AHV unterstellter Lohnteil, wenn sich der Angestellte noch nicht im 18. Altersjahr befindet oder nicht AHV-pflichtig ist, oder wenn der Jahreslohn unter der Befreiungsgrenze liegt (§19.6.2 Registerkarte AHV).
  • Nicht AHV-pflichtiger Betrag: vom AHV-Beitrag befreiter Lohnanteil, wenn der Angestellte das Rentenalter erreicht hat.
  • LPCFam-Basis: Seit Oktober 2011 bezahlen die Waadtländer einen Beitrag für Ergänzungsleistungen an Familien und Überbrückungsrenten. Diese für die Bearbeitung der Ausnahmen im Jahr 2011 nötige Basis ist seit 2012 hinfällig.
  • ALV-Basis: Summe der ALV-beitragspflichtigen Beträge (in der Regel übereinstimmend mit der AHV-Basis), mit Obergrenze für den ALV-Lohn und den ALV-Zusatzlohn (§19.6.3 Registerkarte ALV).
  • UVG-Basis: Summe der UVG-pflichtigen Beträge. Für diesen Betrag gilt eine Obergrenze, aus der sich der für die Prämienberechnung massgebende UVG-Lohn ergibt (§19.5.3 Registerkarte UVG).
  • UVGZ-Basis: Summe der UVGZ-pflichtigen Beträge. Unter Berücksichtigung der Obergrenze wird der für die Berechnung der Unfall-Zusatzversicherungsprämie massgebende UVGZ-Lohn (Kat. 1) ermittelt. Der die Obergrenze überschreitende Betrag ergibt den UVGZ-Lohn (Kat. 2) für die Berechnung des überobligatorischen UVG-Beitragsteils (§19.5.4 Registerkarte UVGZ und §20.1.6 Versicherungen).
  • KTG-Basis (Kat. 1) und KTG-Lohn (Kat. 2): dasselbe für die Berechnung der KTG-Versicherung und der KTG-Zusatzversicherung (§19.5.5 Registerkarte KTG und §20.1.6 Versicherungen).
  • BVG-Basis, BVG-Lohn und koordinierter Lohn: Summe aller der zweiten Säule unterstellten Felder. Dieser Betrag ist nach unten und oben beschränkt. Nach Abzug des Koordinationsbetrags ergibt sich daraus der koordinierte Lohn, der für die Berechnung der BVG-Prämie verwendet wird (§19.5.6 Registerkarte BVG und §20.1.6 Versicherungen).
  • BVG-Basis mit Einschränkungen: dasselbe, aber mit Obergrenze und gegebenenfalls abgestuft.
  • Basis HK: für die Berechnung der Heilungskostenversicherung massgebende Basis (§19.5.6 Registerkarte BVG und §20.1.6 Versicherungen).
  • Quellensteuerbasis: Der quellensteuerpflichtige Bruttolohn wird auf theoretische 100 % umgerechnet, um die Basis Steuersatz zu ermitteln. Dabei sind das vorgesehene Feriengeld, der allfällige 13. Monatslohn und die proportionalen Einkünfte zu berücksichtigen. Mit diesem jährlichen Betrag wird der für die Quellensteuer anwendbare Satz ermittelt (§19.8 Datenkontrolle und §32 Berechnung der Quellensteuer).
  • Basis für den GAV-Beitrag: Lohnbasis für die Berechnung des GAV-Beitrags; entspricht in der Regel dem AHV-Lohn (§21.2 Einstellungen).
  • Basis Ferien, Basis Feiertage, Basis 13. Monatslohn: Summe der Beträge für die Berechnung des Feriengeldes in Prozent und des 13. Monatslohnes (§20.1.3 Stammdaten).
  • Abzug von der AHV-Basis für Spesen: Betrag für die Berechnung des nicht AHV-pflichtigen Anteils (§20.1.13 Verschiedenes)

In gewissen Fällen stimmen die AHV-, die ALV- und die GAV-Basis nicht miteinander überein. In diesem Fall verwenden Sie den Befehl Optionen > Einstellungen, um die Basen voneinander zu trennen.

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