4.13.5Taggelder
Taggelder ausserhalb der Periode von Krankheit oder Unfall ausbezahlt: In der Regel müssen Sie das Anfangs- und das Enddatum der Arbeitsunfähigkeit angeben. In diesem Fall berechnet Crésus automatisch die verschiedenen Taggelder anhand der Dauer der Abwesenheit. Wenn Sie die Fälle lieber ohne automatische Berechnung bearbeiten möchten, aktivieren Sie dieses Kästchen; Sie können dann die gewünschten Taggeldbeträge direkt eingeben, ohne die entsprechenden Daten anzugeben.
Lohnkorrektur: Bei Angestellten im Monatslohn wird dieser Betrag von Crésus anhand der Anzahl Abwesenheitstage des Angestellten und seines Erwerbsunfähigkeitsgrads berechnet. Die Berechnungsgrundlage von Crésus entspricht dabei stets einem Arbeitstag des Angestellten (Monatslohn x 12 ÷ Anzahl Tage im Jahr). Verdient der Angestellte beispielsweise CHF 150 pro Tag und war er gemäss Angabe 4 Tage abwesend, schlägt Crésus einen Abzug von CHF 600 vor.
Selbstverständlich können Sie diesen Wert manuell ändern (zum Beispiel, wenn Sie den Betrag des Nettolohns nach Abzügen erzwingen möchten).
Korrektur für Leistungen Dritter: Standardmässig verbucht Crésus den Betrag der erhaltenen Taggelder in der Rubrik Lohnkorrektur. Es ist jedoch möglich, den Anteil dieses Betrags anzugeben, der von einem Dritten (Versicherung) ausbezahlt wird. Der in dieser Rubrik erfasste Betrag wird automatisch vom Wert Lohnkorrektur abgezogen.
Anfangsdatum Unfall: Geben Sie hier den ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit des Angestellten an. Sobald dieses Datum erfasst ist, werden weitere Rubriken angezeigt, in denen Sie zusätzliche Angaben machen können. Hinweis: Dieses Anfangsdatum kann in einer früheren Periode als der laufende Monat liegen.
Enddatum Unfall: Erfassen Sie den letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Sie können dieses Feld leer lassen, falls sich die Abwesenheit über den laufenden Monat hinaus fortsetzt. Hinweis: Dieses Enddatum kann in einer späteren Periode als der laufende Monat liegen. In diesem Fall erscheint die für den Folgemonat gemeldete Anzahl Tage bei der Erfassung des nächsten Lohns im Feld Anzahl Unfalltage schon bearbeitet.
Erwerbsunfähigkeit in Prozent: Ist die Arbeitsunterbrechung teilweise, geben Sie hier den entsprechenden Prozentsatz an.
Neuer Unfallfall: Ist für den Angestellten ein weiterer Unfallfall oder eine Änderung des Erwerbsunfähigkeitsgrads zu berücksichtigen, erfassen Sie die entsprechenden Angaben in den folgenden Rubriken.
Ändert sich der Erwerbsunfähigkeitsgrad innerhalb desselben Unfallfalls (zum Beispiel, wenn der Angestellte während der ersten zwei Tage zu 100 % und während der folgenden drei Tage zu 50 % arbeitsunfähig war), entspricht dies zwei getrennten Unfallfällen. Dabei darf jedoch nicht das Enddatum Unfall des ersten Falls manuell erfasst werden, sondern nur das Anfangsdatum/Folgedatum Unfall des neuen Falls.
Hatte der Angestellte also einen Unfall und konnte am 1. und 2. Dezember überhaupt nicht arbeiten, bevor er die Arbeit vom 3. bis 5. Dezember zu 50 % wieder aufnahm, erfassen Sie diese Angaben wie folgt:

Beachten Sie, dass das Feld Enddatum Unfall keinen Stern aufweist: Dieser Wert wurde also automatisch von Crésus berechnet.
Erleidet ein Angestellter selbstverständlich zwei getrennte Unfälle im selben Monat und ist er beispielsweise vom 1. bis 5. sowie vom 20. bis 25. abwesend, muss in diesem Fall das Enddatum des ersten Falls manuell erfasst werden.
Gehen Sie in den entsprechenden Rubriken auf dieselbe Weise vor bei Abwesenheit wegen Krankheit, Militär, Mutterschaft, Entschädigung anderer Elternteil/Adoption, übrige EO usw.
Seit 2024 verwendet die schweizerische Gesetzgebung den Begriff «anderer Elternteil» anstelle von «Vaterschaft», um sämtliche Familienkonstellationen einzuschliessen.