Crésus Lohnbuchhaltung

17.2.4Familienzulagen

Die Sätze der Kinderzulagen sind in der Registerkarte FAK des Befehls Unternehmen > Versicherungen (link im Aufbau) definiert, und die Anzahl Kinder, die Anspruch auf Zulagen geben, werden bei den Daten des Angestellten eingegeben (§17.1.8 Zulagen).

Alle Kinderzulagen sind auf der Lohnabrechnung und für die Verbuchung unter Kinderzulagen (alle) zusammengefasst.

Unterschieden werden die Zulagen, die von der Versicherung direkt dem Angestellten überwiesen werden, sowie die Zulagen, die vom Arbeitgeber entrichtet werden. Unabhängig vom gewählten Mechanismus muss der Betrag bekannt sein, falls der Angestellte der Quellensteuer unterliegt (§17.1.5 Quellensteuer).

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