Crésus Lohnbuchhaltung

3.4.1AHV/ALV und FAK

Unter den Registerkarten AHV/ALV (Alters- und Hinterlassenenversicherung / Arbeitslosenversicherung) und FAK (Familienausgleichskasse) klicken Sie zunächst auf Über die Nummern:

Auf der sich öffnenden Seite finden Sie die Swissdec -Nummer des betreffenden Versicherers (in der linken Spalte). Tragen Sie diese Nummer in das Feld Swissdec-Nummer des Versicherers ein und geben Sie anschliessend den Namen und die Adresse des Versicherers ein. Erfassen Sie zum Schluss Ihre Mitgliedsnummer bei Ihrer Versicherung.

Die Übermittlungsart betrifft die Swissdec-Übermittlungen, die in Kapitel §11 Übermittlungen über Swissdec behandelt werden. Standardmässig empfehlen wir Ihnen, die Einstellung auf Swissdec online (PIV) verwenden zu belassen.

Wenn Sie mehrere AHV-Kassen haben, klicken Sie auf Neue Versicherung und gehen Sie gleich vor.

Normalerweise sind die AHV-Kasse und die FAK dieselbe Kasse. Wenn diese beiden Kassen dieselbe Swissdec-Nummer tragen, verknüpft Crésus sie automatisch. Solange die entsprechende Kasse noch nicht erstellt wurde, weist eine Meldung darauf hin:

Handelt es sich um zwei unterschiedliche Kassen, können Sie diese Meldung ignorieren.

AHV/ALV-Einstellungen

Sobald die AHV/ALV-Kasse erstellt ist, klicken Sie auf die Schaltfläche Einstellungen, geben Sie den Namen der Personengruppe ein, für welche die betreffende Kasse zuständig ist (zum Beispiel: «Alles», wenn die Kasse alle Angestellten betrifft), und geben Sie in Prozent die Verwaltungskosten des Arbeitgebers an:

Ihren Verwaltungskostensatz teilt Ihnen Ihre Kasse mit.

Dieser Satz gilt für die gesamte AHV-pflichtige Lohnsumme (Total der deklarierten Löhne). Es kann sein, dass Ihnen Ihre Kasse einen Satz bezogen auf die AHV-Beiträge mitgeteilt hat; in diesem Fall müssen Sie folgende Berechnung durchführen: Verwaltungskosten Arbeitgeber = (mitgeteilter Satz × AHV-Beitragssatz) ÷ 100

Beispiel: Wenn Ihre Verwaltungskosten auf den Beiträgen 1,8 % betragen und der AHV-Beitragssatz 10,6 % beträgt (was dem paritätischen Satz von 5,3 % zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber entspricht, gültig im Jahr 2025), müssen Sie folgende Berechnung durchführen: (1,8 x 10,6) ÷ 100 = 0,1908

Bestätigen Sie mit einem Klick auf OK.

FAK-Gruppe

Sobald die FAK-Kasse erstellt ist, klicken Sie auf die Schaltfläche Gruppe. Geben Sie unter Kanton das amtliche Kantonskürzel (zwei Buchstaben, zum Beispiel: «VD») sowie den Namen der Personengruppe ein, für welche die betreffende Kasse zuständig ist (zum Beispiel: «Alles», wenn die Kasse alle Angestellten betrifft).

Wenn die Familienzulagen (FZ) direkt von der FAK an den Angestellten ausbezahlt werden (ohne über den Arbeitgeber zu laufen), aktivieren Sie das entsprechende Kontrollkästchen.

Ebenso aktivieren Sie das entsprechende Kontrollkästchen, wenn die Quellensteuer (QS) direkt von der FAK erhoben wird:

Klicken Sie anschliessend auf Zulagen:

In den meisten Kantonen wird der Betrag der Familienzulagen nur angepasst, wenn ein Kind das Alter für die höhere Sekundarstufe (Ausbildung) erreicht. Es wird Ihnen jedoch eine dritte Alterskategorie angeboten, insbesondere für den Kanton Solothurn.

Das Kind wird automatisch der richtigen Kategorie zugeordnet, basierend auf dem Geburtsdatum, das Sie unter der Registerkarte Zulagen bei der Erfassung der Angestelltendaten eingeben. Ebenso können Sie bei dieser Datenerfassung angeben, ob es sich um anteilige Zulagen handelt (im Verhältnis zum Beschäftigungsgrad).

Mehrere Kantone sehen eine zusätzliche Zulage für kinderreiche Familien vor. Im obigen Beispiel wird ab dem dritten Kind ein Zuschlag von CHF 80 ausbezahlt.

Der Beitrag an die FAK geht in der Regel ausschliesslich zulasten des Arbeitgebers. Es kann jedoch vorkommen (insbesondere im Kanton Wallis), dass ein Teil dieses Beitrags dem Angestellten belastet wird. In diesem Fall wird der Arbeitnehmerbeitrag auf dem AHV-Lohn gemäss dem hier eingegebenen Satz berechnet.

Bei den Arbeitgeberbeiträgen ist der Beitrag an den Berufsbildungsfonds (BBF) in der Regel im FAK-Beitrag enthalten: In diesem Fall können Sie das Feld BBF-Satz leer lassen. Der FAK-Satz (Familienzulagen) entspricht dem Prozentsatz, der in der von Ihrer Kasse übermittelten Dokumentation angegeben ist.

Bestätigen Sie mit einem Klick auf OK.

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