Crésus Lohnbuchhaltung

4.1Stammdaten

Auf dieser Registerkarte finden Sie die wichtigsten Angaben für die Berechnung des Lohns des/der betreffenden Angestellten.

  • Wenn Lohn unter der AHV-Freigrenze liegt: Diese Rubrik übernimmt die Standardeinstellung, die bei der Erfassung der Koeffizienten des Unternehmens definiert wurde. Sie können diese Auswahl hier von Fall zu Fall anpassen.
  • Hat der/die Angestellte einen unregelmässigen Beschäftigungsgrad, lassen Sie das Feld Vertraglicher Beschäftigungsgrad leer und geben Sie den Vollzeitlohn bei variablem Monatslohn ein (oder einfach den Basisstundenlohn, wenn der/die Angestellte im Stundenlohn bezahlt wird).

Achten Sie darauf, nur eine Lohnart einzugeben. Geben Sie beispielsweise nicht einen Monatslohn und einen Stundenlohn ein.

  • Extrastunden 100 %, Überstunden 125 % / 150 % (diese Prozentsätze werden gegebenenfalls über den Befehl Unternehmen > Koeffizienten > Standardangestellter > Satz für Überstunden A und B definiert): Der für Überstunden zu zahlende Betrag wird ausgehend vom Basisstundenlohn oder vom festen Monatslohn berechnet.
  • Übertrag 13. Monatslohn vom Vorjahr: Wurde der 13. Monatslohn des Vorjahres dem/der Angestellten nicht vollständig ausbezahlt, geben Sie hier den geschuldeten Restbetrag an. Dieser Betrag wird zum nächsten berechneten 13. Monatslohn hinzugerechnet. Am Jahresende überträgt die Software einen allfälligen nicht ausbezahlten Restbetrag automatisch auf das folgende Jahr.
  • Ferien tageweise bezahlen: Aktivieren Sie dieses Kästchen, wenn Sie jeden Ferientag anhand eines Prozentsatzes des Tageslohns bezahlen möchten.
  • Prozentsatz Feriengeld: In der Schweiz wird die Ferienentschädigung in der Regel anhand eines Prozentsatzes des Bruttolohns berechnet. Bei 4 Wochen Ferien beträgt der Satz 8,33 % des Bruttolohns, bei 5 Wochen 10,64 % und bei 6 Wochen 13,04 %.
  • Feriengeld jeden Monat bezahlen: Aktivieren Sie dieses Kästchen, damit der Betrag der Ferienentschädigung dem/der Angestellten jeden Monat zusammen mit dem Monatslohn ausbezahlt wird. Andernfalls wird dieser Betrag zurückgestellt und kann dem/der Angestellten freigegeben werden, wenn er/sie seine/ihre Ferien bezieht.
  • Übertrag Feriengeld vom Vorjahr: siehe Übertrag 13. Monatslohn vom Vorjahr oben.
  • Feiertagsentschädigungssatz und Feiertage tageweise bezahlen: Werden wie die oben beschriebenen Rubriken Ferienentschädigung verwendet.
  • Arbeitnehmer ist AHV-/ALV-pflichtig: Diese Kästchen dürfen nur in sehr seltenen Fällen deaktiviert werden, in denen tatsächlich keine Beiträge vom Lohn des/der Angestellten abgezogen werden.
  • Arbeitnehmer bezahlt Mutterschaftsversicherung (betrifft nur Angestellte eines Genfer Unternehmens): Hier wird bestimmt, ob der Beitrag zur Mutterschaftsversicherung, dessen Satz in den Koeffizienten des Unternehmens angegeben ist, abgezogen werden muss.
  • LPCFam-pflichtiger Arbeitnehmer (betrifft nur Angestellte eines Waadtländer Unternehmens): Hier wird bestimmt, ob der LPCFam-Beitrag, dessen Satz in den Koeffizienten des Unternehmens angegeben ist, abgezogen werden muss.
  • Arbeitnehmer unterliegt ausländischen Sozialversicherungsbeiträgen: In gewissen Situationen bezahlt der/die Angestellte die Sozialversicherungsbeiträge nicht in der Schweiz, sondern ist den Bedingungen seines/ihres Wohnsitzlandes unterstellt. Die dabei vorzunehmenden Schritte werden in Kapitel §9999 Die ausländischen Sozialversicherungsbeiträge beschrieben.

    Angaben zu den Voraussetzungen für die Unterstellung unter ausländische Sozialversicherungsbeiträge und deren Verarbeitung finden Sie in diesem Artikel unserer Wissensdatenbank.

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