Crésus Lohnbuchhaltung

20.1.3Stammdaten

Auf dieser Registerkarte finden Sie genauere Angaben für die Berechnung des Angestelltenlohns.

  • Wenn Lohn unter der AHV-Befreiungsgrenze liegt
    Wenn der Jahreslohn eines Angestellten unter der in den Koeffizienten des Unternehmens definierten Befreiungsgrenze liegt (§19.6.2 Registerkarte AHV), ist der Angestellte in der Regel nicht AHV-/ALV-pflichtig. Die Liste zeigt drei Optionen an:

    • AHV-Beitrag entrichtet, selbst wenn Lohn die Befreiungsgrenze nicht überschreitet: Der AHV-Beitrag wird auch dann abgezogen, wenn der Jahreslohn des Angestellten die in den Koeffizienten des Unternehmens definierte Befreiungsgrenze nicht überschreitet.
    • AHV-Beitrag entrichtet, aber am Jahresende zurückerstattet: Die Beiträge werden jeden Monat abgezogen. Am Jahresende oder wenn der Angestellte das Unternehmen verlässt, nimmt Crésus einen negativen Abzug (also eine Rückerstattung) vor, der dem Betrag der Beiträge entspricht, sofern der Lohn unter der Befreiungsgrenze liegt. So vermeidet man einen nachträglichen Abzug, sobald der Jahreslohn die Grenze überschreitet.
    • AHV-Beitrag entrichtet und nachgeführt, nachdem Befreiungsgrenze erreicht ist: Solange der kumulierte Lohn unterhalb der Befreiungsgrenze liegt, werden keine AHV-Beiträge abgezogen. Wird die Beitragsgrenze aber überschritten, nimmt Crésus einen nachträglichen Abzug vor, damit die AHV-Beiträge auf dem gesamten AHV-pflichtigen Lohn erhoben werden. Der Betrag dieses nachträglichen Abzugs kann beträchtlich sein und allenfalls gar zu einem negativen Lohnbetrag führen.
  • Beschäftigungsgrad: Dieser dient auch als Grundlage für die Berechnung des Quellensteuersatzes und die Lohnkorrektur. Auf dieser Basis wird die Anzahl Arbeitsstunden pro Tag und pro Woche ermittelt. Der in den Daten des/der Angestellten angegebene Beschäftigungsgrad wird bei der Lohnerstellung automatisch übernommen.
  • Hat ein Angestellter keinen festen Beschäftigungsgrad, aktivieren Sie das Kästchen Angestellter mit unregelmässiger Arbeit. Wird in dieser Situation diese Option nicht aktiviert, wird der Beschäftigungsgrad jeden Monat anhand der geleisteten Arbeitsstunden berechnet.
  • Monatslohn fest: fester Lohn für eine im Monatslohn angestellte Person. Sie können hier auch den Lohn eines Teilzeitangestellten angeben. Zum Beispiel für einen Angestellten, der bei einem Beschäftigungsgrad von 60 % 4200.– verdient.
  • Basisstundenlohn: Geben Sie hier den Tarif einer Arbeitsstunde für Angestellte im Stundenlohn ein.

Achten Sie darauf, nur eine Lohnart einzugeben. Geben sie beispielsweise nicht einen Monatslohn und einen Stundenlohn ein; dies könnte zu Problemen bei der Bestimmung des Jahreslohns führen.

  • Extrastunden 100 % / Stundenlohn 125 %/150 % (der Prozentsatz wird in den Stammdaten des Unternehmens angegeben, §19.1.1 Registerkarte Firma): Ausgehend vom Basisstundenlohn berechnet Crésus automatisch die Stundenbasis für die Überstunden. Sie können den Betrag auch manuell erfassen und so den vorgeschlagenen Lohn überschreiben.
  • Nachtstunden, Wochenendstunden: Einheitswert für diese Stunden.
  • Satz für 13. Monatslohn: Dieser Satz wird als Prozent von 1/12 des ausbezahlten Jahreslohnes angegeben. Hat der Angestellte Anspruch auf einen vollen 13. Monatslohn, geben Sie 100 % ein. 0 % sagt aus, dass kein 13. Monatslohn ausbezahlt wird. Die Zwischenwerte entsprechen einem teilweisen 13. Monatslohn: Wird nur ein halber 13. Monatslohn ausbezahlt, geben Sie 50 % ein, bei einem doppelten 13. Monatslohn 200 %. Der Satz wird auf die Basis 13. Monatslohn angewendet.

Dieser Satz wird jeden Monat gesondert gespeichert. Sie können also die Löhne von Januar bis März mit 50 % berechnen, dann von April bis Dezember mit 100 %. Der Betrag des 13. Monatslohns wird dann im Dezember mit drei Monaten zu 50 % und neun Monaten zu 100 % berechnet. Dieser Satz kann rückwirkend auf das erfasste Datum geändert werden.Bezahlt das Unternehmen pro Monat nicht 1/12 des Lohnes (8,333333 %), sondern z. B. nur 8,3 %, geben Sie hier 8.3 × 12 ein, also 99,60 %

  • Muss dieser Satz rückwirkend geändert werden, erfassen Sie das Datum im Feld Satz für 13. Monatslohn, neu ab dem
  • Auszahlung des 13. Monatslohns jeden Monat: Ist diese Option aktiv, wird der 13. Monatslohn jeden Monat zum Lohn hinzugerechnet. Andernfalls wird er nur für die ausgewählten Perioden berechnet (§19.13 Zahlperioden) oder ausbezahlt, wenn der Angestellte aus dem Unternehmen austritt (§20.1.1 Personalien). Auf jeden Fall ist es möglich, den Betrag des 13. Monatslohns zu ändern, um bei der Berechnung des Monatslohns beim 13. Monatslohn Vorschüsse auszuzahlen oder Abzüge vorzunehmen. Ende Jahr berichtigt Crésus den gesamten Jahresbetrag bei der Jahresendberechnung (siehe Beispiele unter §16 Anwendungsbeispiele).
  • Übertrag 13. Monatslohn vom Vorjahr: Geben Sie hier den Restbetrag des 13. Monatslohns an, der dem Angestellten Anfang Jahr geschuldet ist. Dieser Betrag wird zum nächsten berechneten 13. Monatslohn hinzugerechnet. Ende Jahr überträgt die Software den nicht ausbezahlten Restbetrag für den 13. Monatslohn automatisch auf das nächste Jahr. Bei Bedarf ist dieser Übertrag zu korrigieren.
  • Ferien tageweise bezahlen: Standardmässig schlägt Crésus als Feriengeld einen Prozentsatz des ausbezahlten Lohns vor, aber gewisse Unternehmen bezahlen das Feriengeld pro bezogenen Ferientag aus. Ist diese Option aktiviert, müssen Sie einen Prozentsatz des Feriengelds im Verhältnis zu einem normalen Arbeitstag angeben. Gilt für Ferientage derselbe Ansatz wie für Arbeitstage, geben Sie 100 % ein. Werden für einen Ferientag ¾ eines Arbeitstages bezahlt, geben Sie 75 % ein.
  • Prozentsatz Feriengeld (%): ermöglicht die Berechnung des geschuldeten Feriengelds in Prozent des bezahlten Lohnes. Ist diese Option aktiviert, wird der Satz auf dem Stundenlohn angewandt. Ansonsten wird der Satz auf den kumulierten Lohnbestandteilen angewandt, die Anspruch auf die Entschädigungen gewähren, d. h. die Basis Ferien (§19.7.4 Felder vom Typ Einkünfte und §19.7.7 Erstellung eigener Felder).
  • Feriengeld jeden Monat bezahlen: siehe oben «Auszahlung des 13. Monatslohns».
  • Übertrag Feriengeld vom Vorjahr: siehe oben «Übertrag 13. Monatslohn vom Vorjahr».
  • Feiertagsentschädigungssatz (%) und Feiertage tageweise bezahlen: werden wie die oben beschriebenen Ferienfelder verwendet.
  • Veranschlagte Jahresprämie: Wenn diese Angabe ergänzt wird, kann die Auszahlung einer Prämie im Voraus berücksichtigt werden, die für die Berechnung des steuerbaren Jahreslohns verwendet wird (link im Aufbau).

Je nachdem, ob das Feriengeld unter Berücksichtigung der Feiertagsentschädigungen oder umgekehrt die Feiertagsentschädigungen basierend auf dem Feriengeld berechnet werden müssen, sind die Basen der betreffenden Felder anzupassen (§19.7.4 Felder vom Typ Einkünfte).. Standardmässig werden die Feiertage bei der Basis für die Ferien berücksichtigt.

  • Arbeitnehmer ist AHV-/ALV-pflichtig: Diese Kästchen dürfen nur in seltenen Sonderfällen deaktiviert werden, wenn keine Beiträge vom Lohn des Angestellten abgezogen werden. Crésus berücksichtigt das Alter des Angestellten entsprechend den Angaben bei den Koeffizienten des Unternehmens (§19.6.2 Registerkarte AHV). Die Markierung darf somit bei Angestellten, die für eine Beitragszahlung zu jung sind, sowie bei solchen, die das Rentenalter erreichen, nicht entfernt werden. Dies geschieht automatisch.
  • Arbeitnehmer bezahlt Mutterschaftsversicherung (GE) (betrifft nur Angestellte von Genfer Unternehmen): Hier wird bestimmt, ob Crésus den Beitrag der Mutterschaftsversicherung zu dem bei den Koeffizienten des Unternehmens angegebenen Satz abziehen muss.
  • LPCFam-pflichtiger Arbeitnehmer (betrifft nur Angestellte von Waadtländer Unternehmen): Hier wird bestimmt, ob Crésus den LPCFam-Beitrag zu dem bei den Koeffizienten des Unternehmens angegebenen Satz abziehen muss.
  • Arbeitnehmer unterliegt der Quellensteuer: Die Einstellungen zu dieser Option werden unter §20.1.5 Quellensteuer beschrieben.
  • Arbeitnehmer unterliegt ausländischen Sozialversicherungen: In bestimmten Situationen bezahlen Angestellte keine Sozialversicherungsbeiträge in der Schweiz, sondern sie sind den Bedingungen ihres Wohnsitzlandes unterstellt. In diesem Fall werden die Optionen Arbeitnehmer ist AHV-pflichtig / Arbeitnehmer ist ALV-pflichtig automatisch deaktiviert. Mehr dazu unter §20.1.11 Ausländische Sozialversicherungsbeiträge.

Bestimmte bestehende Felder stehen bei der Erstellung einer neuen Datei nicht standardmässig zur Verfügung. Sie müssen in den Verwaltermodus wechseln und können anschliessend über die Einstellungen der Registerkarte die betreffenden Felder anzeigen lassen (§27 Einstellungen für die Eingabe vornehmen). Zum Beispiel:

  • Vollzeitlohn bei variablem Monatslohn: Kann verwendet werden für einen Teilzeitangestellten oder einen unregelmässig beschäftigten Angestellten. Geben Sie hier ein, wie viel er bei einem Beschäftigungsgrad von 100 % verdienen würde. Der Lohn wird anhand des Beschäftigungsgrads korrigiert. Ein Vollzeitlohn von 7000.– ergibt bei einem Beschäftigungsgrad von 60 % einen Monatslohn von 4200.–. Der in den Daten des/der Angestellten erfassten Beschäftigungsgrad wird automatisch in jeden Lohn übertragen, wo er angepasst werden kann.
  • Tageslohn: Betrag, der Angestellten im Tageslohn für einen Arbeitstag bezahlt wird.
  • Berechneter BVG-pflichtiger Jahresbetrag: Crésus ermittelt diesen Betrag anhand der BVG-pflichtigen Felder (§19.7.4 Felder vom Typ Einkünfte). Er wird bei der Verwaltung der BVG-Lohnmeldung vorgeschlagen.
  • Übermittelter BVG-pflichtiger Jahresbetrag: Dieser Betrag wird bei der Einreichung des Beitragsgesuchs bei der BVG-Kasse über Swissdec übermittelt. Es handelt sich somit um den geschätzten Lohn für das kommende Jahr. Sie können von Hand einen anderen Betrag als den oben berechneten Wert eingeben.
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