Crésus Lohnbuchhaltung

20.1.5Quellensteuer

Ausführliche Erklärungen und Einstellbeispiele für die Quellensteuer finden Sie unter §32 Berechnung der Quellensteuer in diesem Handbuch.

Daten des/der Angestellten, Registerkarte Quellensteuer:

  • Lohnauszahlungsperiode: Wenn der Arbeitnehmer seinen Lohn nicht regelmässig einmal pro Monat erhält, wird der Steuersatz gemäss den Richtlinien auf der Basis einer Vollzeitstelle berechnet.
  • Arbeitnehmer unterliegt der Quellensteuer: Aktivieren Sie dieses Kontrollkästchen, wenn Crésus einen Quellensteuerabzug vornehmen muss.
    Wenn der Arbeitnehmer die Bedingungen erfüllt und das Kästchen nicht angekreuzt wurde, zeigt Crésus eine Warnung an, zwingt Sie aber nicht, den Arbeitnehmer der Quellensteuer zu unterstellen.
  • Arbeitnehmer für QST Meldungen ignorieren: Anhand dieser Option können Sie die Quellensteuer manuell verarbeiten, ohne die Einschränkungen durch die Richtlinien, etwa bei bestimmten kantonalen Ausnahmen oder um die Quellensteuer für Künstler, Sportlerinnen oder Referenten zu berechnen. Der oder die Angestellte wird in der Swissdec-Abrechnung nicht aufgeführt. Die Abrechnung ist in Form einer Papierliste oder über das Portal der Steuerverwaltung einzureichen.
    Dank dieser Option können Sie den Steuersatz im Feld QS-Tarif ausserhalb Swissdec eingeben oder ihn jeden Monat für die Lohnberechnung erfassen.

    Sie können die Methode unter dem Jahr wechseln, sofern die Abrechnungen nicht über Swissdec an die Steuerverwaltung übermittelt wurden.
    Wenn ein Wechsel möglich ist, gibt Crésus Lohnbuchhaltung an, ob Löhne bereits mit den Swissdec-Vorgaben berechnet wurden. Der Betrag der bereits berechneten QS wird für die betroffenen Löhne verschoben, und zwar vom Feld 5060. Quellensteuerabzug zum Feld 5060.1 Quellensteuerabzug ausserhalb Swissdec.
    Falls die Abrechnungen bereits übermittelt wurden, müssen Sie sich bei der Steuerbehörde des betreffenden Kantons vergewissern, dass der Wechsel genehmigt wird. Um ggf. erforderliche Anpassungen vornehmen zu können, nehmen Sie mit dem technischen Support von Epsitec Kontakt auf.

  • Schweizer Ehepartner / C-Bewilligung Ehepartner: Ist der Ehepartner des Angestellten Schweizer oder hat er eine C-Bewilligung, ist der Angestellte nicht der Quellensteuer unterstellt. Aktivieren Sie in diesem Fall die Option.
  • Flüchtling: Handelt es sich beim Angestellten um einen politischen Flüchtling, ist er nicht der Quellensteuer unterstellt, sondern wird nach dem normalen Verfahren besteuert. Aktivieren Sie die Option bei Bedarf.
  • QST: Grenzgängertyp: Wenn ein Angestellter im Ausland ansässig ist, kann er über eine Adresse in der Schweiz verfügen oder jeden Tag nach Hause ins Ausland zurückkehren. Allenfalls profitiert er von der Ausnahme, die es ihm erlaubt, seine Steuern im Wohnsitzland zu entrichten. Ist der Angestellte ein in Frankreich wohnhafter Grenzgänger und kehrt er jeden Abend an seinen Wohnsitz zurück, ist er allenfalls in Frankreich und nicht in der Schweiz steuerpflichtig. In diesem Fall muss er eine Attestation de résidence fiscale française (Bescheinigung des steuerlichen Wohnsitzes in Frankreich) vorlegen. Dann wählen Sie die Option Sondervereinbarung mit Frankreich aus. Der Steuersatz beträgt 0 %, aber der Angestellte wird evtl. im Dokument 3-9. Namenliste der Grenzgänger (Frankreich) oder im Export QS: Export Grenzgänger aufgeführt.
  • Besteuerungs-/Wohnsitzgemeinde: Hierbei handelt es sich um die Steuergemeinde, nicht zu verwechseln mit dem Ort. Jede Steuergemeinde hat eine Nummer und kann mehrere Orte umfassen. In der Regel gehört ein Ort nur zu einer Steuergemeinde, aber es gibt Ausnahmen. Eine Steuergemeinde kann mehrere PLZ umfassen, wie Lausanne und Umgebung, wo die meisten PLZ der Steuergemeinde 5586 zugeordnet sind. Es kommt auch vor, dass eine einzige PLZ mehreren Steuergemeinden zugeordnet ist, etwa bei «1032 Romanel-sur-Lausanne». Diese PLZ kann den Steuergemeinden 5586 und 5592 zugewiesen werden.
  • QST: Beschäftigungsart der Person: Geben Sie an, ob es sich um eine Haupt- oder um eine Nebentätigkeit handelt.
  • QST: Weitere Beschäftigungen: Geben Sie an, ob die angestellte Person einer weiteren Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber nachgeht.
    Ggf. ist der Beschäftigungsgrad bei anderen Arbeitgebern anzugeben (siehe unten).
  • QST: Rente: Geben Sie an, ob der Angestellte eine Rente bezieht.
  • Berechnet den QS-Satz anhand des Medianlohns: Bei einem Angestellten, der der Quellensteuer unterstellt ist und der mehrere Erwerbstätigkeiten ausübt, kann der vertragliche Beschäftigungsgrad (siehe unten) nicht angegeben werden (z. B. bei einem Hauswart, der einen festen Lohn erhält, unabhängig vom Zeitaufwand). In diesem Fall wird der Steuersatz anhand eines Medianlohns festgelegt, der im Steuertarif definiert ist. Diese Methode sollte für Löhne nach Zeitaufwand (Stunden-, Tages- oder Wochenlohn) nicht verwendet werden.
  • Vertraglicher Beschäftigungsgrad (%): Bei nur einer Erwerbstätigkeit (kein anderer Arbeitgeber) wird der Beschäftigungsgrad nicht berücksichtigt. Der Steuersatz wird anhand des effektiven Lohns berechnet.
    Wenn ein Angestellter einen festen Lohn bezieht, ist der vertraglicher Beschäftigungsgrad anzugeben.
    Wird ein Angestellter im Stunden- oder Tageslohn bezahlt, wird der Beschäftigungsgrad jeden Monat anhand der geleisteten Stunden berechnet.
  • Beschäftigungsgrad bei anderen Arbeitgebern: Arbeitet ein Angestellter für mehrere Arbeitgeber (Modus «Weitere Beschäftigungen» siehe oben), wird der Steuersatz anhand des kumulierten Beschäftigungsgrads bei allen Arbeitgebern berechnet.
    Wird der vertragliche Beschäftigungsgrad nicht angegeben, wird er jeden Monat anhand der geleisteten Arbeitsstunden berechnet.
    Wenn der Beschäftigungsgrad bei anderen Arbeitgebern nicht angegeben ist, entspricht der Steuersatz einer Vollzeitbeschäftigung.
  • Quellensteuercode: Wählen Sie den Steuertarif aus. Der Code ist schweizweit gleich. Der Besteuerungskanton bestimmt die Berechnungsmethode und den Steuersatz.
    Crésus schlägt keinen Steuertarif vor. Sie müssen den korrekten Code angeben. Das Programm weist aber auf gewisse Diskrepanzen hin, etwa beim Zivilstand.
    Kontaktieren Sie bei Fragen die zuständige kantonale Steuerverwaltung.

Ist der Angestellte in Deutschland wohnhaft und wird der passende Code vom Kanton nicht angeboten, wählen Sie den normalen Steuertarif, der für einen Angestellten, der im Kanton wohnt, bestimmt ist. Aktivieren Sie dann die Option «Grenzgänger Deutschland»: Crésus wendet dann einen festen Steuersatz von 4,5 % an.

  • QS-Tarif ausserhalb Swissdec: Dieses Feld wird nur angezeigt, wenn die weiter oben beschriebene Option Arbeitnehmer für QST-Meldungen ignorieren aktiviert wurde. Der manuell festgelegte Satz wird auf den jeweiligen Monatslohn angewandt, wo er aber noch angepasst werden kann.
  • Datum des Steuertarifwechsels: Bei einem Wechsel des Quellensteuercodes ist das Änderungsdatum anzugeben, das immer am Monatsersten ist. Die Änderung kann rückwirkend erfolgen. Crésus berechnet die Differenz und wendet diese auf den Monatslohn an.
  • Spezialcode nach Absprache mit kant. Steueramt: In einigen Fällen kann die kantonale Steuerbehörde dem Angestellten einen Steuercode zuweisen, der von der Norm abweicht, z. B. bei einer alleinstehenden Person ohne ihre Kinder im Haushalt, die aber für ihre Kinder aufkommt, oder wenn ein Angestellter dem Tarif C untersteht, dessen Satz angepasst werden muss (Kanton Genf). Dann ist diese Option zu aktivieren.
  • QST: Konfession: Wenn der Quellensteuercode die Kirchensteuer umfasst (Code endet auf Y), ist die betreffenden Konfession anzugeben.
  • QST: Lebt in Konkubinat: Bei ledigen Angestellten ist anzugeben, ob sie im Konkubinat leben.
  • Alleinstehend mit Kindern: Ledige oder geschiedene Angestellte sowie Witwer und Witwen können Kinder in ihrer Obhut haben. Aktivieren Sie in diesem Fall die Option.
  • QST: Anzahl Kinder: Dieses Feld übernimmt automatisch die Kinder, die in der Registerkarte Zulagen in den Daten des/der Angestellten erfasst wurden, und berücksichtigt dabei das Datum Ende der Miteinbezugnahme für QST (§20.1.8 Zulagen). Entspricht der Code nicht der Anzahl Kinder in Obhut, gibt Crésus eine entsprechende Meldung aus.

Bei minderjährigen Kindern besteht automatisch ein Anspruch auf Familienzulagen. Im Jahr, in dem sie das Erwachsenenalter erreichen, ist mit dem Kanton abzuklären, ob sie für den Koeffizienten einbezogen werden müssen. In einigen Fällen wird der Anspruch bis zum 25. Lebensjahr verlängert, etwa wenn das Kind im Studium oder in einer Lehre ist. Kontaktieren Sie die kantonale Steuerverwaltung, um zu überprüfen, ob der Angestellte Anspruch auf diese Verlängerung hat.

Hinweise:

  • Wenn der Angestellte verheiratet ist oder im Konkubinat lebt, müssen Angaben zum Partner gemacht werden.
  • Ist der Angestellte nicht mehr quellensteuerpflichtig, achten Sie bitte darauf, dass der Quellensteuercode in <keiner> geändert wird, und deaktivieren Sie die Option Arbeitnehmer unterliegt der Quellensteuer. Soll die Änderung rückwirkend gelten, geben Sie bitte das Datum des Steuertarifwechsels ein. Bei der nächsten Lohnberechnung gibt Crésus den Austritt des Angestellten per Ende des vorherigen Lohns an.

Crésus führt verschiedene Überprüfungen durch und zeigt manchmal eine Meldung an.
So verlangt das Programm etwa bei Angestellten mit ausländischer Staatsangehörigkeit die Kategorie der Aufenthaltsbewilligung. Es kann ggf. auch verlangen, dass die Option Arbeitnehmer unterliegt der Quellensteuer aktiviert wird.
Allerdings stellen diese Benachrichtigungen in der Regel nur Warnungen dar, die Sie nicht daran hindern, die betreffenden Daten zu speichern. Die gespeicherten Daten werden verwendet.
Es ist wichtig, dass die erfassten Daten die effektive Situation der Angestellten abbilden.

Mitarbeitende mit schweizerischer Staatsangehörigkeit, die im Ausland wohnen, sind ebenfalls der Quellensteuer unterstellt.
In diesem Fall ist die Kategorie der Aufenthaltsbewilligung «Schweiz».

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