Crésus Lohnbuchhaltung

4.4Versicherungen

Verknüpfen Sie den Angestellten in dieser Registerkarte mit den verschiedenen Versicherungen, die bei der Erfassung der Unternehmensdaten definiert wurden.

Bezahlt der Angestellte für eine dieser Versicherungen keine Beiträge, sollte er der entsprechenden Kat. 0 zugeordnet werden.

  • BVG Festbetrag und BVG-Zusatzversicherung Festbetrag: Hat Ihre Vorsorgeeinrichtung Ihnen nicht die Sätze, sondern die Prämienbeträge mitgeteilt, erfassen Sie hier den monatlich abzuziehenden Beitrag. Geben Sie in der ersten Spalte den Anteil des Angestellten ein, in der Spalte A.Wert denjenigen des Arbeitgebers.

Wenn Sie einen Festbetrag eingegeben haben, wird dieser Beitrag anteilsmässig für die betreffende Lohnperiode berechnet (tritt der Angestellte also während des Monats ein oder aus, wird der Beitrag entsprechend angepasst).

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