3.5.5Koeffizienten > Abzüge
Erfassen Sie unter dieser Registerkarte die allfälligen zusätzlichen Abzüge im Zusammenhang mit den Verwaltungskosten (oder «Administrativkosten») Ihres BVG-Versicherungsvertrags; mit dem Berufsbeitrag (in Prozent oder als Fixbetrag), zum Beispiel bei einem Gewerkschaftsbeitrag; und mit der Frühpensionierung (bei Risikoberufen usw.).
Ist Ihr Unternehmen einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterstellt, verweisen wir auf das Kapitel §18.4 Berufsbeiträge im Zusammenhang mit GAV.
Auch hier gilt: Die hinzugefügten Angaben und ausgewählten Kontrollkästchen werden bei der Erfassung der Angestelltendaten standardmässig übernommen, können jedoch für jeden Einzelfall manuell geändert werden.