3.7.12Statistiken (BFS)
Die in diesem Register erfassten Angaben werden für die Übermittlung Ihrer Daten an das Bundesamt für Statistik über Swissdec benötigt (weitere Informationen finden Sie in diesem Artikel unserer Wissensdatenbank).
Wir empfehlen Ihnen, diese verschiedenen Felder auszufüllen, auch wenn Sie noch nicht vom BFS kontaktiert wurden.
Ausgeübter Beruf: Die genaue Bezeichnung des im Unternehmen ausgeübten Berufs muss manuell (Freitext) erfasst werden. Der ausgeübte Beruf kann sich von der ursprünglichen Ausbildung oder der vorherigen Tätigkeit (vor dem Eintritt ins Unternehmen) unterscheiden. Es sind die genauen Berufsbezeichnungen einzugeben, ohne Zahlen oder interne Codes.
Beispiele:
- Büroangestellte/r (nicht Angestellte/r)
- Metallschleifer/in (nicht Schleifer/in)
- Gerichtsschreiber/in (nicht Lizentiat/in der Rechtswissenschaften)
- Primarlehrer/in (nicht Lehrer/in)
- Kunstmaler/in (nicht Maler/in)
- Finanzdirektorin (nicht Direktorin)
Als Hilfe für die korrekte Erfassung des ausgeübten Berufs stellt das BFS die Schweizer Berufsnomenklatur CH-ISCO-19 zur Verfügung.
Jährlicher Ferienanspruch: Das BFS interessiert sich für den Anspruch bei einer Vollzeitstelle (100%). Auch wenn der/die Angestellte eine Teilzeitstelle oder eine unregelmässige Arbeit hat, ist die Anzahl Tage für eine Vollzeitstelle einzugeben.