Crésus Lohnbuchhaltung

32.6.2Der Angestellte ist nicht mehr quellensteuerpflichtig

Unterliegt der Angestellte nicht mehr der Quellensteuer, ist die Kategorie der Aufenthaltsbewilligung anzupassen, die Option Arbeitnehmer unterliegt der Quellensteuer ist zu deaktivieren und der Quellensteuercode in der Registerkarte Quellensteuer in den Daten des Angestellten ist auf <keine> zu setzen (link im Aufbau).

In diesem Beispiel hat der Angestellte eine Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung) erhalten und ist seit 01.05.2014 nicht mehr der Quellensteuer unterstellt.

Vor der Änderung:

Die Kategorie der Aufenthaltsbewilligung und der Quellensteuercode sind anzupassen und das Datum des Steuertarifwechsels ist anzugeben:

Schliesslich wird die Option Arbeitnehmer unterliegt der Quellensteuer deaktiviert:

Je nach Datum des Tarifwechsels führt diese Änderung zur Rückerstattung der unter dem Jahr einbehaltenen Steuern.

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