Crésus Lohnbuchhaltung

3.7.1Identität

Auf dieser Registerkarte finden Sie alle persönlichen Angaben zum/zur Angestellten.

Die Felder Datum der Änderung des Arbeitsorts und Datum der Adressänderung sind bei der Erstellung einer neuen Angestelltenkarte nicht zu berücksichtigen: Sie dienen dazu, eine solche Änderung in den Daten eines bereits erfassten Angestellten anzugeben.

Adresse: Ist der/die Angestellte im Ausland wohnhaft, muss im Dialog zur Adresseingabe « EX » als Wohnsitzkanton angegeben werden:

Passwort für PDF per E-Mail: Hier können Sie ein Passwort eingeben, das Ihrem/Ihrer Angestellten beim Öffnen der PDF-Dateien, die Sie ihm/ihr zusenden, abverlangt wird. Diese Option ist fakultativ.

Mit dem/der Angestellten verknüpfter Ordner: Verwenden Sie die Schaltfläche Durchsuchen, um, falls vorhanden, den Ordner auszuwählen, in dem die verschiedenen Dokumente zu diesem/dieser Angestellten gespeichert sind.

Sozialversicherungsnummer (AHV) unbekannt: Wenn Ihnen die AHV-Nummer des/der Angestellten nicht bekannt ist, muss dieses Kästchen zwingend aktiviert werden, damit die Eingabe der Daten bestätigt werden kann.

Eintrittsdatum: Geben Sie das Datum ein, an dem der/die Angestellte eingestellt wurde.

Das Eintrittsdatum kann nicht mehr geändert werden, sobald ein Lohn berechnet wurde. Um diese Angabe nachträglich zu ändern, müssen zunächst alle betroffenen Löhne gelöscht und anschliessend neu berechnet werden.

Personalnummer: Crésus verwendet eine eindeutige Nummer, um jeden Angestellten/jede Angestellte zu identifizieren. Diese Nummer wird für jede neu erstellte Angestelltenkarte automatisch generiert, und es besteht in der Regel kein Anlass, sie zu ändern. Sie können jedoch eine andere Nummer wählen (zum Beispiel: 1000), und jede nachfolgende Karte erhält standardmässig die nächste Nummer (in diesem Fall: 1001).

Funktion: Dieses fakultative Feld enthält keinen vorformulierten Text; es dient dazu, die Funktion des/der Angestellten im Unternehmen manuell anzugeben. Diese Angabe kann auf dem Lohnausweis des/der Angestellten erscheinen, wenn der Befehl Unternehmen > Koeffizienten > Einstellungen 2 > Druckt die Funktion auf dem Lohnausweis verwendet wird.

Gruppe: Jede/r Angestellte kann einer Gruppe zugeordnet werden. Damit können Sie später alle Angestellten einer bestimmten Gruppe anzeigen oder gezielte Vorgänge durchführen. Dieser Punkt wird in Kapitel §5 Abteilungen der Angestellten behandelt.

3.7.2Ehepartner/-in

Diese Registerkarte wird nicht angezeigt, wenn Sie als Zivilstand des/der Angestellten Ledig ausgewählt haben.

Diese Registerkarte betrifft die Angaben zum Ehepartner bzw. zur Ehepartnerin des/der betreffenden Angestellten. Diese Angaben sind für Angestellte, die der Quellensteuer unterstellt sind, obligatorisch: Bei der Swissdec-Übermittlung werden diese Daten von der kantonalen Steuerverwaltung geprüft, und falls sie fehlen oder fehlerhaft sind, kann die Übermittlung abgelehnt werden.

3.7.3Stammdaten

Auf dieser Registerkarte finden Sie die wichtigsten Angaben für die Berechnung des Lohns des/der betreffenden Angestellten.

  • Wenn Lohn unter der AHV-Freigrenze liegt: Diese Rubrik übernimmt die Standardeinstellung, die bei der Erfassung der Koeffizienten des Unternehmens definiert wurde. Sie können diese Auswahl hier von Fall zu Fall anpassen.
  • Hat der/die Angestellte einen unregelmässigen Beschäftigungsgrad, lassen Sie das Feld Vertraglicher Beschäftigungsgrad leer und geben Sie den Vollzeitlohn bei variablem Monatslohn ein (oder einfach den Basisstundenlohn, wenn der/die Angestellte im Stundenlohn bezahlt wird).

Achten Sie darauf, nur eine Lohnart einzugeben. Geben Sie beispielsweise nicht einen Monatslohn und einen Stundenlohn ein.

  • Extrastunden 100 %, Überstunden 125 % / 150 % (diese Prozentsätze werden gegebenenfalls über den Befehl Unternehmen > Koeffizienten > Standardangestellter > Satz für Überstunden A und B definiert): Der für Überstunden zu zahlende Betrag wird ausgehend vom Basisstundenlohn oder vom festen Monatslohn berechnet.
  • Übertrag 13. Monatslohn vom Vorjahr: Wurde der 13. Monatslohn des Vorjahres dem/der Angestellten nicht vollständig ausbezahlt, geben Sie hier den geschuldeten Restbetrag an. Dieser Betrag wird zum nächsten berechneten 13. Monatslohn hinzugerechnet. Am Jahresende überträgt die Software einen allfälligen nicht ausbezahlten Restbetrag automatisch auf das folgende Jahr.
  • Ferien tageweise bezahlen: Aktivieren Sie dieses Kästchen, wenn Sie jeden Ferientag anhand eines Prozentsatzes des Tageslohns bezahlen möchten.
  • Prozentsatz Feriengeld: In der Schweiz wird die Ferienentschädigung in der Regel anhand eines Prozentsatzes des Bruttolohns berechnet. Bei 4 Wochen Ferien beträgt der Satz 8,33 % des Bruttolohns, bei 5 Wochen 10,64 % und bei 6 Wochen 13,04 %.
  • Feriengeld jeden Monat bezahlen: Aktivieren Sie dieses Kästchen, damit der Betrag der Ferienentschädigung dem/der Angestellten jeden Monat zusammen mit dem Monatslohn ausbezahlt wird. Andernfalls wird dieser Betrag zurückgestellt und kann dem/der Angestellten freigegeben werden, wenn er/sie seine/ihre Ferien bezieht.
  • Übertrag Feriengeld vom Vorjahr: siehe Übertrag 13. Monatslohn vom Vorjahr oben.
  • Feiertagsentschädigungssatz und Feiertage tageweise bezahlen: Werden wie die oben beschriebenen Rubriken Ferienentschädigung verwendet.
  • Arbeitnehmer ist AHV-/ALV-pflichtig: Diese Kästchen dürfen nur in sehr seltenen Fällen deaktiviert werden, in denen tatsächlich keine Beiträge vom Lohn des/der Angestellten abgezogen werden.
  • Arbeitnehmer bezahlt Mutterschaftsversicherung (betrifft nur Angestellte eines Genfer Unternehmens): Hier wird bestimmt, ob der Beitrag zur Mutterschaftsversicherung, dessen Satz in den Koeffizienten des Unternehmens angegeben ist, abgezogen werden muss.
  • LPCFam-pflichtiger Arbeitnehmer (betrifft nur Angestellte eines Waadtländer Unternehmens): Hier wird bestimmt, ob der LPCFam-Beitrag, dessen Satz in den Koeffizienten des Unternehmens angegeben ist, abgezogen werden muss.
  • Arbeitnehmer unterliegt ausländischen Sozialversicherungsbeiträgen: In gewissen Situationen bezahlt der/die Angestellte die Sozialversicherungsbeiträge nicht in der Schweiz, sondern ist den Bedingungen seines/ihres Wohnsitzlandes unterstellt. Die dabei vorzunehmenden Schritte werden in Kapitel §18.6 Die ausländischen Sozialversicherungsbeiträge beschrieben.

    Angaben zu den Voraussetzungen für die Unterstellung unter ausländische Sozialversicherungsbeiträge und deren Verarbeitung finden Sie in diesem Artikel unserer Wissensdatenbank.

3.7.4Bank

Wenn Sie bei der Erfassung der Unternehmensdaten zwei Konten hinterlegt haben, wählen Sie auf dieser Registerkarte zunächst dasjenige aus, von dem aus die Löhne an diesen/diese Angestellte/n ausbezahlt werden.

Erfassen Sie anschliessend die Bankverbindung des/der Angestellten.

Sie können ausserdem die Währung festlegen, in der dieser/diese Angestellte standardmässig bezahlt wird (CHF, EUR usw.).

3.7.5Quellensteuer

Ist der/die Angestellte der Quellensteuer (QSt) unterstellt, aktivieren Sie das entsprechende Kontrollkästchen.

Möchten Sie, dass dieser/diese Angestellte nicht in den Swissdec-Abrechnungen zur QSt erscheint, diese Angaben aber manuell übermittelt werden, zum Beispiel über das Portal der Steuerverwaltung, aktivieren Sie das Kästchen Arbeitnehmer für Swissdec ignorieren. Geben Sie in diesem Fall auch den Steuersatz im Feld QSt-Satz ausserhalb Swissdec ein.

Füllen Sie anschliessend die verschiedenen angezeigten Rubriken aus. Nachfolgend finden Sie Erläuterungen zu einigen davon:

  • Schweizer Ehepartner / Ehepartner mit C-Bewilligung: Ist der Ehepartner des/der Angestellten Schweizer oder im Besitz einer C-Bewilligung, ist der/die Angestellte nicht der Quellensteuer unterstellt.
  • Flüchtling: Hat der/die Angestellte den Status eines Flüchtlings, ist er/sie nicht der Quellensteuer unterstellt.
  • Steuer-/Wohnsitzgemeinde: Hierbei handelt es sich um die Steuergemeinde, die nicht mit dem Ort zu verwechseln ist.

Die Steuernummer der Gemeinde ist nicht die Postleitzahl (PLZ), sondern eine von der ESTV festgelegte eindeutige Nummer.

  • Vertraglicher Beschäftigungsgrad (%): Übt der/die Angestellte nur eine einzige Erwerbstätigkeit aus (kein anderer Arbeitgeber), wird der Beschäftigungsgrad nicht berücksichtigt, und die QSt wird anhand des effektiven Lohns berechnet. Bezieht der/die Angestellte einen festen Lohn, ist der vertragliche Beschäftigungsgrad anzugeben. Wird der/die Angestellte im Stunden- oder Tageslohn bezahlt, wird der Beschäftigungsgrad jeden Monat anhand der geleisteten Stunden oder Tage berechnet.
  • Beschäftigungsgrad bei anderen Arbeitgebern: Arbeitet ein/e Angestellte/r für mehrere Arbeitgeber, wird der Steuersatz anhand des gesamten Beschäftigungsgrads bei allen Arbeitgebern berechnet.
  • Anteil Homeoffice (%) (diese Rubrik wird nur angezeigt, wenn der/die Angestellte in Frankreich wohnhaft ist): Geben Sie den Homeoffice-Anteil des/der Angestellten in Prozent an.
  • Quellensteuercode: Wählen Sie den Steuertarif aus. Dieser Code ist gesamtschweizerisch einheitlich; es obliegt dem Bezugskanton, die Berechnungsmethode und den Steuersatz zu bestimmen. Crésus schlägt keinen Tarifcode vor, es liegt an Ihnen, den korrekten Code anzuwenden. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an die Steuerverwaltung des betreffenden Kantons. Angaben zur Wahl des Steuertarifs finden Sie in diesem Artikel unserer Wissensdatenbank.
  • Spezialcode nach Absprache mit der kant. Steuerverwaltung: In gewissen Situationen kann die kantonale Steuerverwaltung einem/einer Angestellten einen besonderen Steuercode zuteilen. Dies ist zum Beispiel der Fall bei einer alleinstehenden Person, die nicht mit ihren Kindern zusammenlebt, aber für deren Unterhalt aufkommt, oder bei einem/einer Angestellten, der/die dem Tarif C untersteht und dessen/deren Satz angepasst werden muss (Kanton Genf).
  • QSt: Konfession: Umfasst der Tarifcode die Kirchensteuer (Code endet auf Y), ist die betreffende Konfession anzugeben.
  • QSt: Alleinerziehend (Konkubinat): Bei einem/einer alleinstehenden Angestellten mit Kind ist anzugeben, ob er/sie im Konkubinat lebt.

Crésus führt verschiedene Überprüfungen durch und zeigt manchmal eine Meldung an. So kann zum Beispiel eine Kategorie der Aufenthaltsbewilligung verlangt werden, wenn der/die Angestellte eine ausländische Staatsangehörigkeit hat und diese Angabe hier noch nicht erfasst wurde. Es kann auch vorschlagen, die Option Der/die Angestellte ist der Quellensteuer unterstellt zu aktivieren, sofern zutreffend. Diese Meldungen stellen jedoch in der Regel nur Warnungen dar und hindern Sie nicht daran, die Daten des/der Angestellten so zu speichern, wie sie erfasst wurden. Massgebend sind die gespeicherten Daten. Es ist dennoch wichtig, dass die erfassten Daten der tatsächlichen Situation des/der Angestellten entsprechen.

Ein/e Mitarbeiter/in mit Schweizer Staatsangehörigkeit, der/die im Ausland wohnhaft ist, kann ebenfalls der Quellensteuer unterstellt sein. In diesem Fall lautet die Kategorie der Aufenthaltsbewilligung «Schweiz».

3.7.6Versicherungen

Verknüpfen Sie den Angestellten in dieser Registerkarte mit den verschiedenen Versicherungen, die bei der Erfassung der Unternehmensdaten definiert wurden.

Bezahlt der Angestellte für eine dieser Versicherungen keine Beiträge, sollte er der entsprechenden Kat. 0 zugeordnet werden.

  • BVG Festbetrag und BVG-Zusatzversicherung Festbetrag: Hat Ihre Vorsorgeeinrichtung Ihnen nicht die Sätze, sondern die Prämienbeträge mitgeteilt, erfassen Sie hier den monatlich abzuziehenden Beitrag. Geben Sie in der ersten Spalte den Anteil des Angestellten ein, in der Spalte A.Wert denjenigen des Arbeitgebers.

Wenn Sie einen Festbetrag eingegeben haben, wird dieser Beitrag anteilsmässig für die betreffende Lohnperiode berechnet (tritt der Angestellte also während des Monats ein oder aus, wird der Beitrag entsprechend angepasst).

3.7.7Kurzarbeitsentschädigung

Dieser Punkt wird zu einem späteren Zeitpunkt behandelt.

3.7.8Taggelder

Bei Abwesenheit setzt sich der an den Angestellten ausbezahlte Lohn in der Regel aus einem vom Arbeitgeber und einem von einer Versicherung ausbezahlten Teil zusammen. Die Berechnung dieser Beträge hängt von der Funktionsweise des Unternehmens und der betreffenden Versicherung ab.

Die in dieser Registerkarte angezeigten Werte beziehen sich auf diejenigen, die bei den Unternehmensdaten unter Koeffizienten > Taggelder erfasst wurden.

Basis für Tageslohn-Korrekturen: Der hier vorgeschlagene Wert ergibt sich aus der Division des Jahreslohns des Angestellten durch die Anzahl Tage im Jahr (in der Regel 365, ausser bei anderslautender Angabe bei der Erfassung der Koeffizienten > Einstellungen 1).

Taggelder Krankheit u. Unfall pro Stunde eingeben: Mit dieser Option können die Taggelder des Angestellten in Anzahl Stunden statt in Tagen erfasst werden. Sie betrifft somit Angestellte mit Stundenlohn.

Vorrangige Referenz Krankheit / Unfall pro Tag oder pro Stunde: Lassen Sie dieses Feld leer, stützt sich Crésus auf die Basis für Tageslohn-Korrekturen. Mit dieser Rubrik können Sie einen abweichenden Betrag erzwingen; dieser ist dann für die Berechnung der Taggelder massgebend.

Anhand dieses Referenzbetrags berechnet Crésus die in den folgenden Rubriken vorgeschlagenen Unfall- und Krankentaggelder.

  • Lohneinbusse gedeckt (Unfall) bzw. Krankheit: Aktivieren Sie dieses Kästchen, damit der unter Koeffizienten > Taggelder > Deckungssatz Lohneinbusse Unfall / Krankheit erfasste Satz angewendet wird. So wird der von der Versicherung (und einer allfälligen Zusatzversicherung) nicht gedeckte Anteil gemäss dem angegebenen Prozentsatz vom Arbeitgeber übernommen.

Im Abschnitt zu den Mutterschaftszulagen können Sie einen festen Tagesbetrag erzwingen. Lassen Sie diese Felder leer, stützt sich Crésus auf die verschiedenen erfassten Koeffizienten, um den Betrag dieser Zulagen zu bestimmen.

3.7.9Zulagen

Der Anspruch auf Familienzulagen (FamZ) besteht von Amtes wegen ab dem Monat der Geburt des Kindes bis zu dessen 16. Geburtstag. Dieser Anspruch kann jedoch verlängert werden (diese Angabe muss bei der Erfassung der Unternehmensdaten > Versicherungen > FAK > Zulagen festgelegt worden sein). Haben Sie festgelegt, dass der Anspruch auf FamZ z. B. bis zum 25. Altersjahr gilt, müssen Sie das Datum Ende des Anspruchs FamZ entsprechend anpassen.

Die Rubrik Zulage für [Name des Kindes] schlägt standardmässig den Betrag vor, der sich aus den bei der Definition der Versicherung erfassten Angaben ergibt (gemäss den angegebenen Altersgruppen und dem entsprechenden Betrag).

Sind mehrere Kinder zu erfassen, geben Sie zuerst die Daten von Kind 1 ein, damit die Rubriken für Kind 2 angezeigt werden usw.

3.7.10Abzüge

Erfassen Sie in dieser Registerkarte die allfälligen zusätzlichen Abzüge für diesen Angestellten (Wohnung, Verpflegungskosten, verschiedene Beiträge usw.).

3.7.11Lohnausweis

Diese Registerkarte übernimmt die Angaben, die bei der Erfassung der Unternehmensdaten > Koeffizienten > Lohnausweis gemacht wurden. Haben Sie, wie von uns empfohlen, bei diesen Einstellungen keine Werte erfasst (da diese oft von Angestellten zu Angestellten variieren), müssen Sie hier die verschiedenen Angaben zum betreffenden Angestellten machen.

Hinweise zum Geschäftswagen (die nachstehenden Rubriken werden angezeigt, wenn Sie das Kästchen Der Angestellte verfügt über einen Geschäftswagen aktivieren):

Wert des Geschäftswagens: Kaufpreis, inklusive Sonderausstattung (exkl. MWST).

Satz Privatanteil Geschäftswagen (%): Seit dem 1. Januar 2022 beläuft sich der Privatanteil des Fahrzeugs monatlich auf 0,9 % des Kaufpreises des Fahrzeugs, was 10,8 % pro Jahr entspricht. Damit sind die Fahrtkosten zwischen Wohnort und Arbeitsort bereits in der Pauschale für die private Nutzung des Fahrzeugs enthalten, und der Arbeitgeber muss den Anteil Aussendiensttätigkeit nicht mehr separat auf dem Lohnausweis des Angestellten deklarieren.

Arbeitgeberanteil Geschäftswagen (%): Akzeptiert die Steuerbehörde dies, kann ein in % des Fahrzeugwerts berechneter Anteil zulasten des Arbeitgebers gehen, wodurch sich der beim Angestellten den Sozialabgaben unterstellte Betrag entsprechend verringert.

Abzug für Beteiligung Geschäftswagen (%): In dieser Rubrik können Sie angeben, ob der Angestellte einen monatlichen Beitrag an den Arbeitgeber für die private Nutzung des Fahrzeugs leistet.

Beträchtlicher Kostenanteil zulasten des Angestellten: Trägt der Angestellte einen grossen Teil der Kosten, kann mit dieser Option unter Ziffer 15 des Lohnausweises ein entsprechender Vermerk angezeigt werden, anstelle der Abzüge im Zusammenhang mit dem Geschäftswagen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundes, insbesondere in der Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises oder in den FAQ zu diesem Thema.

 

Gewisse Kantone, insbesondere Genf, passen diese Berechnungen bei Fahrzeugen an, deren Wert exklusive MWST CHF 100’000 übersteigt (« Luxusfahrzeuge »). Der über diesem Schwellenwert liegende Anteil wird während der ersten 5 Jahre zusätzlich berechnet. Weitere Informationen finden Sie in diesem Artikel unserer Wissensdatenbank.

 

3.7.12Statistiken (BFS)

Die in diesem Register erfassten Angaben werden für die Übermittlung Ihrer Daten an das Bundesamt für Statistik über Swissdec benötigt (weitere Informationen finden Sie in diesem Artikel unserer Wissensdatenbank).

Wir empfehlen Ihnen, diese verschiedenen Felder auszufüllen, auch wenn Sie noch nicht vom BFS kontaktiert wurden.

Ausgeübter Beruf: Die genaue Bezeichnung des im Unternehmen ausgeübten Berufs muss manuell (Freitext) erfasst werden. Der ausgeübte Beruf kann sich von der ursprünglichen Ausbildung oder der vorherigen Tätigkeit (vor dem Eintritt ins Unternehmen) unterscheiden. Es sind die genauen Berufsbezeichnungen einzugeben, ohne Zahlen oder interne Codes.

Beispiele:

  • Büroangestellte/r (nicht Angestellte/r)
  • Metallschleifer/in (nicht Schleifer/in)
  • Gerichtsschreiber/in (nicht Lizentiat/in der Rechtswissenschaften)
  • Primarlehrer/in (nicht Lehrer/in)
  • Kunstmaler/in (nicht Maler/in)
  • Finanzdirektorin (nicht Direktorin)

Als Hilfe für die korrekte Erfassung des ausgeübten Berufs stellt das BFS die Schweizer Berufsnomenklatur CH-ISCO-19 zur Verfügung.

Jährlicher Ferienanspruch: Das BFS interessiert sich für den Anspruch bei einer Vollzeitstelle (100%). Auch wenn der/die Angestellte eine Teilzeitstelle oder eine unregelmässige Arbeit hat, ist die Anzahl Tage für eine Vollzeitstelle einzugeben.

3.7.13Logib

Die in diesem Register erfassten Angaben werden für den Export der Daten nach Logib benötigt, einem vom Bund bereitgestellten Analysetool für die Lohngleichheit (siehe diesen Artikel unserer Wissensdatenbank).

3.7.14Verschiedenes

Verschiedenes1, Verschiedenes2, Verschiedenes3 und Bemerkungen: Mit diesen Feldern können Sie einen Freitext erfassen, der auf verschiedenen Dokumenten erscheinen oder in die unterschiedlichen Lohnberechnungen übernommen werden kann.

  • Verbuchung: In diesem Feld können Sie für diesen Angestellten besondere Kontonummern eingeben.

Die verschiedenen Kontonummern müssen durch je ein einziges Leerzeichen getrennt sein.

  • Analytisch: Mit diesem Feld können für diesen Angestellten besondere Analytik-Codes angegeben werden (für die Verbuchung mit Crésus Finanzbuchhaltung). Die Buchungen werden mit diesen besonderen Analytik-Codes erstellt, die Vorrang vor den für die Mitarbeitergruppe definierten Codes haben.
  • Jährlicher Ferienanspruch für das BFS: Dieses Feld wird nur angezeigt, wenn Sie die Option Verwendet Swissdec-Export für das Bundesamt für Statistik (BFS) aktiviert haben (Verwaltermodus > Optionen > Definitionen). In diesem Fall müssen Sie die Anzahl Ferientage angeben, auf die der/die Angestellte pro Jahr Anspruch hat.
  • Ferientage pro Jahr für die Verarbeitung der bezogenen Ferientage: Bei der Lohnerfassung können Sie die Anzahl der in der bearbeiteten Periode bezogenen Ferientage angeben, wodurch unten auf der Lohnabrechnung eine zusammenfassende Übersicht angezeigt wird.

Crésus Lohnbuchhaltung verwaltet die Ferientage nicht selbst, diese Angabe dient nur zu Informationszwecken. Wenn Sie auf den Lohnabrechnungen Ihrer Angestellten die zusammenfassende Übersicht der bezogenen oder noch zu beziehenden Ferientage anzeigen möchten, aktivieren Sie das Kästchen Verwendet Ferienabrechnung, wählen Sie anschliessend im Dialog der Druckvorschau die Vorlage 2-1: Lohnabrechnung (+ Ferien) aus und aktivieren Sie in diesem selben Dialog das Kästchen Mit Ferienabrechnung.

  • Saldo Ferientage zu Jahresbeginn: Wenn Sie die Ferienabrechnung verwenden, füllt Crésus dieses Feld beim Übergang zu einem neuen Jahr automatisch aus. Sie können diesen Wert selbstverständlich manuell korrigieren.

3.7.15Spezialeinkünfte

In diesem Register werden die Felder, die nur eine Basis aufweisen (wie die Pauschalspesen Telefon), in jeden Lohn des/der Angestellten übertragen und als Pauschalbeträge betrachtet.

Der Betrag der Felder, bei denen eine Basis und ein Koeffizient zum Einsatz kommen (wie die Mahlzeitenspesen), ergibt sich aus einer Formel, in der Regel der Multiplikation der Basis mit dem Koeffizienten. Die Basen und Koeffizienten können individuell in den Daten jedes Angestellten oder in den Daten jeder Mitarbeitergruppe erfasst werden. Es ist auch möglich, sie manuell bei der Erfassung jedes Lohns einzugeben.

3.7.16Spezialabzüge

Die Felder dieses Registers sind nach demselben Prinzip auszufüllen wie im Register Spezialeinkünfte.

3.7.17Einen Angestellten ändern oder löschen

Daten eines Angestellten ändern

Um die Daten eines Angestellten zu ändern (oder zu «bearbeiten»), doppelklicken Sie einfach auf dessen/deren Namen im Startbildschirm oder in der allgemeinen Tabelle. Sie können ihn/sie auch auswählen und das Symbol verwenden, oder die Tastenkombination Ctrl+ m.

Die vorgenommenen Änderungen wirken sich selbstverständlich nicht auf bereits berechnete Löhne aus, sondern nur auf die folgenden.

Einen Angestellten löschen

Ein Angestellter kann nicht gelöscht werden, wenn für ihn/sie bereits ein oder mehrere Löhne berechnet wurden (in diesem Fall müssen die betreffenden Löhne zuerst freigegeben und gelöscht werden).

Verlässt ein Angestellter das Unternehmen, muss sein/ihr Datensatz bis zum Ende des Geschäftsjahres in der Datenbank der erfassten Angestellten bleiben (u. a. aus Gründen der AHV-Abrechnung und anderer zusammenfassender Dokumente). Er/sie kann beim Übergang zum neuen Jahr gelöscht werden.

Um einen oder mehrere Angestellte zu löschen, wechseln Sie in den Verwaltermodus und verwenden Sie den Befehl Angestellte > Ausgewählten Angestellten löschen oder Angestellte > Angestellte löschen.

3.7.18Einen Angestellten wiedereinstellen

Verlässt ein Angestellter das Unternehmen, genügt es, in den Daten des Angestellten > Identität > Austrittsdatum das entsprechende Datum einzutragen.

Wird dieser Angestellte im Laufe des Geschäftsjahres wiedereingestellt, wählen Sie den betreffenden Angestellten aus und verwenden Sie den Befehl Angestellte > Angestellten wiedereinstellen. Der Dialog Wiedereinstellung wird angezeigt und übernimmt bestimmte, bereits in den Daten des Angestellten erfasste Angaben. Es genügt, dort bei der Rubrik Eintrittsdatum das Datum der Wiedereinstellung einzugeben.

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