Obwohl die KAE nicht mehrwertsteuerpflichtig ist, verlangt die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), dass der vom Unternehmen erhaltene Betrag klar ersichtlich auf der MWST-Abrechnung ausgewiesen wird.
Die KAE ist auf der MWST-Abrechnung unter Ziffer 910 (Andere Mittelflüsse) anzugeben.
In Crésus Finanzbuchhaltung ist dazu eine Buchung mit dem MWST-Code MF2 zu erfassen. Mehr dazu erfahren Sie in diesem vollständigen Artikel.