3Öffnen/Wiederherstellen
In diesem Kapitel wird erklärt, wie eine Lohndatei geöffnet und wiederhergestellt wird.
3.1Eine Lohnbuchhaltung öffnen Wenn Sie Crésus Lohnbuchhaltung starten, wird automatisch die zuletzt verwendete Lohndatei geöffnet.
- Um eine andere Lohndatei zu öffnen, verwenden von Sie das Symbol oder den Befehl Datei > Öffnen. Wählen Sie dann die gewünschte Datei (*.salx) in der Maske aus.
- Sie können auch alte Dateien öffnen: Wählen Sie die Dateitypen alter Versionen von Crésus Lohnbuchhaltung *.sal6 oder *.sal aus, um Dateien zu öffnen, die mit einer früheren Version der Software angelegt wurden (siehe Hinweis in link im Aufbau). Bitte beachten Sie, dass eine solche Datei nicht mehr mit einer älteren Softwareversion geöffnet werden kann, sobald sie mit einer neueren Version von Crésus Lohnbuchhaltung gespeichert wurde.
Wenn Sie Crésus Lohnbuchhaltung starten, wird automatisch die zuletzt verwendete Lohndatei geöffnet.
- Um eine andere Lohndatei zu öffnen, verwenden von Sie das Symbol oder den Befehl Datei > Öffnen. Wählen Sie dann die gewünschte Datei (*.salx) in der Maske aus.
- Sie können auch alte Dateien öffnen: Wählen Sie die Dateitypen alter Versionen von Crésus Lohnbuchhaltung *.sal6 oder *.sal aus, um Dateien zu öffnen, die mit einer früheren Version der Software angelegt wurden (siehe Hinweis in link im Aufbau). Bitte beachten Sie, dass eine solche Datei nicht mehr mit einer älteren Softwareversion geöffnet werden kann, sobald sie mit einer neueren Version von Crésus Lohnbuchhaltung gespeichert wurde.
3.2Koeffizienten Bei der Berechnung eines Lohns werden die Koeffizienten und Sätze gemäss folgender Reihenfolge verwendet: Einstellungen für den Monatslohn, Daten des/der Angestellten, Daten der Abteilung und Koeffizienten des Unternehmens. Die bei den Koeffizienten des Unternehmens erfassten Sätze können also durch direkt beim Lohn oder in den Daten des/der Angestellten oder der Abteilung eingegebene Daten übersteuert werden.
Die Maske rufen Sie über den Befehl Unternehmen > Koeffizienten auf.
Bei der Beschreibung der verschiedenen Registerkarten befassen wir uns nur mit Feldern, die einer besonderen Erläuterung bedürfen.
Die Werte der verschiedenen Basen für die Berechnungen finden Sie beim Erstellen der Monatslöhne in der Registerkarte Basis.
- Die Sätze des Arbeitnehmeranteils werden in der Spalte Betrag eingegeben.
- Die Sätze des Arbeitgeberanteils werden in der Spalte A.Wert eingegeben.
Die mit der Vorlage mitgelieferten Koeffizienten des Unternehmens sind manchmal realitätsnah, dürfen aber nicht als Referenz für Ihre eigene Lohnbuchhaltung betrachtet werden, da sie je nach Kanton, Versicherung und Unternehmen unterschiedlich sind.Die Abzüge für Prämien und Beiträge werden auf 0.05 gerundet. Es ist daher möglich, dass die Annualisierung des Beitrages bei den einzelnen Monaten zu Abweichungen von 0.05 führt. Um diese Rundungsschwankungen zu vermeiden, kann Crésus die Lohnschwankungen mit dem Feld @Abz:Korrektur Rundungsfehler korrigieren, (link im Aufbau und §4.13.10 Abzüge).
Bei der Berechnung eines Lohns werden die Koeffizienten und Sätze gemäss folgender Reihenfolge verwendet: Einstellungen für den Monatslohn, Daten des/der Angestellten, Daten der Abteilung und Koeffizienten des Unternehmens. Die bei den Koeffizienten des Unternehmens erfassten Sätze können also durch direkt beim Lohn oder in den Daten des/der Angestellten oder der Abteilung eingegebene Daten übersteuert werden.
Die Maske rufen Sie über den Befehl Unternehmen > Koeffizienten auf.
Bei der Beschreibung der verschiedenen Registerkarten befassen wir uns nur mit Feldern, die einer besonderen Erläuterung bedürfen.
Die Werte der verschiedenen Basen für die Berechnungen finden Sie beim Erstellen der Monatslöhne in der Registerkarte Basis.
- Die Sätze des Arbeitnehmeranteils werden in der Spalte Betrag eingegeben.
- Die Sätze des Arbeitgeberanteils werden in der Spalte A.Wert eingegeben.
Die mit der Vorlage mitgelieferten Koeffizienten des Unternehmens sind manchmal realitätsnah, dürfen aber nicht als Referenz für Ihre eigene Lohnbuchhaltung betrachtet werden, da sie je nach Kanton, Versicherung und Unternehmen unterschiedlich sind.Die Abzüge für Prämien und Beiträge werden auf 0.05 gerundet. Es ist daher möglich, dass die Annualisierung des Beitrages bei den einzelnen Monaten zu Abweichungen von 0.05 führt. Um diese Rundungsschwankungen zu vermeiden, kann Crésus die Lohnschwankungen mit dem Feld @Abz:Korrektur Rundungsfehler korrigieren, (link im Aufbau und §4.13.10 Abzüge).
3.3Datenkontrolle Dieser Befehl geht die Daten des Unternehmens und der Angestellten durch und zeigt dann eine Zusammenfassung der Fehler und der zu überprüfenden Punkte an. Die Meldungen werden in vier Gruppen aufgeteilt. In jeder Gruppe hebt Crésus Fehler, die obligatorische Angaben betreffen und die unbedingt zu beheben sind, sowie Auslassungen, die vor Jahresende zu ergänzen sind, hervor.
Dieser Befehl geht die Daten des Unternehmens und der Angestellten durch und zeigt dann eine Zusammenfassung der Fehler und der zu überprüfenden Punkte an. Die Meldungen werden in vier Gruppen aufgeteilt. In jeder Gruppe hebt Crésus Fehler, die obligatorische Angaben betreffen und die unbedingt zu beheben sind, sowie Auslassungen, die vor Jahresende zu ergänzen sind, hervor.
3.4Quellensteuer Mit der per 1. Januar 2021 eingeführten Richtlinien des Bundes zur Quellenbesteuerung wurden die Berechnungsmethoden mehrheitlich harmonisiert.
Allerdings bleiben zahlreiche kantonale Regelungen bestehen. Wir verweisen auf die Richtlinien der Steuerverwaltungen der jeweiligen Kantone, für die Sie die Quellensteuern einziehen müssen.
Crésus kann mit den von den kantonalen Verwaltungen zur Verfügung gestellten Tarifen automatisch die Quellensteuer verarbeiten.
Beim Jahreswechsel werden die Steuersätze automatisch angepasst, sofern Crésus Lohnbuchhaltung auf dem neusten Stand ist.
Die Grundeinstellungen werden unter §28.2 Einstellungen beschrieben.
Die Einstellungen und die Berechnungsarten für die Quellensteuer werden unter §31 Berechnung der Quellensteuer beschrieben.
Welche Angaben in den Daten des/der Angestellten zu ergänzen sind, wird unter §4.3 Quellensteuer beschrieben.
Der Abzug für die Quellensteuer findet sich in der Registerkarte Abzüge beim Monatslohn §4.13.10 Abzüge.
Mit der per 1. Januar 2021 eingeführten Richtlinien des Bundes zur Quellenbesteuerung wurden die Berechnungsmethoden mehrheitlich harmonisiert.
Allerdings bleiben zahlreiche kantonale Regelungen bestehen. Wir verweisen auf die Richtlinien der Steuerverwaltungen der jeweiligen Kantone, für die Sie die Quellensteuern einziehen müssen.
Crésus kann mit den von den kantonalen Verwaltungen zur Verfügung gestellten Tarifen automatisch die Quellensteuer verarbeiten.
Beim Jahreswechsel werden die Steuersätze automatisch angepasst, sofern Crésus Lohnbuchhaltung auf dem neusten Stand ist.
Die Grundeinstellungen werden unter §28.2 Einstellungen beschrieben.
Die Einstellungen und die Berechnungsarten für die Quellensteuer werden unter §31 Berechnung der Quellensteuer beschrieben.
Welche Angaben in den Daten des/der Angestellten zu ergänzen sind, wird unter §4.3 Quellensteuer beschrieben.
Der Abzug für die Quellensteuer findet sich in der Registerkarte Abzüge beim Monatslohn §4.13.10 Abzüge.