Crésus Lohnbuchhaltung

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  1. 0 - Inhalt
  2. 1 - Einleitung
  3. 2 - Erste Schritte
  4. 3 - Arbeitsumgebung
  5. 4 - Weitere Funktionen
  6. 5 - Elektronische Zahlungen (ISO-20022-Dateien)
  7. 6 - Löhne verbuchen
  8. 7 - Der Verbuchungsmechanismus Crésus Synchro
  9. 8 - Lohnausweise drucken
  10. 9 - Die Abrechnungen über Swissdec exportieren
  11. 10 - Zum folgenden Jahr übergehen
  12. 11 - Speichern/Sichern
  13. 12 - Öffnen/Wiederherstellen
  14. 13 - Eine neue Lohnbuchhaltung erstellen
  15. 14 - Übernahme und Migration von Dateien
  16. 15 - Wechsel zum nächsten Jahr
  17. 16 - Anwendungsbeispiele
  18. 17 - Felder
  19. 18 - Eingabe
  20. 19 - Menü Unternehmen
    1. 19.1 - Unternehmensstammdaten
    2. 19.2 - Arbeitsorte
    3. 19.3 - Versicherungen
    4. 19.4 - Eingabemaske
    5. 19.5 - Die verschiedenen Versicherungen
    6. 19.6 - Koeffizienten
      1. 19.6.1 - Registerkarten Einstellungen 1 und 2
      2. 19.6.2 - Registerkarte AHV
      3. 19.6.3 - Registerkarte ALV
      4. 19.6.4 - Registerkarte Abzüge
      5. 19.6.5 - Registerkarte Einkünfte
      6. 19.6.6 - Registerkarte Lohnausweis
      7. 19.6.7 - Registerkarte Standard-Angestellter
      8. 19.6.8 - Registerkarte Statistik als Standard
      9. 19.6.9 - Registerkarte MEROBA
    7. 19.7 - Felder definieren
    8. 19.8 - Datenkontrolle
    9. 19.9 - Zugriffe definieren
    10. 19.10 - Quellensteuer
    11. 19.11 - Verbuchung für die Finanzbuchhaltung
    12. 19.12 - Abteilung
    13. 19.13 - Zahlperioden
    14. 19.14 - Feiertage
    15. 19.15 - Vom Vorjahr übernehmen
    16. 19.16 - Passwörter
    17. 19.17 - Spion
  21. 20 - Menü Personal
  22. 21 - Menü Optionen
  23. 22 - Swissdec
  24. 23 - Crésus Partout
  25. 24 - Dokumente per E-Mail verschicken
  26. 25 - PDF-Dokumente erstellen
  27. 26 - CSV-Export
  28. 27 - Einstellungen für die Eingabe vornehmen
  29. 28 - Verwaltung der Vorlagen
  30. 29 - Maske Druckmodus
  31. 30 - Vorlagen zeichnen
  32. 31 - Der Formeleditor
  33. 32 - Berechnung der Quellensteuer
  34. 33 - Vorlagen für ISO-Zahlungen
  35. 34 - Lohngleichheitsanalyse mit Crésus und Logib
  36. 35 - Erweiterungen von Crésus Lohnbuchhaltung

19.6Koeffizienten

Bei der Berechnung eines Lohns werden die Koeffizienten und Sätze gemäss folgender Reihenfolge verwendet: Einstellungen für den Monatslohn, Daten des/der Angestellten, Daten der Abteilung und Koeffizienten des Unternehmens. Die bei den Koeffizienten des Unternehmens erfassten Sätze können also durch direkt beim Lohn oder in den Daten des/der Angestellten oder der Abteilung eingegebene Daten übersteuert werden.

Die Maske rufen Sie über den Befehl Unternehmen > Koeffizienten auf.

Bei der Beschreibung der verschiedenen Registerkarten befassen wir uns nur mit Feldern, die einer besonderen Erläuterung bedürfen.

Die Werte der verschiedenen Basen für die Berechnungen finden Sie beim Erstellen der Monatslöhne in der Registerkarte Basis.

  • Die Sätze des Arbeitnehmeranteils werden in der Spalte Betrag eingegeben.
  • Die Sätze des Arbeitgeberanteils werden in der Spalte A.Wert eingegeben.

Die mit der Vorlage mitgelieferten Koeffizienten des Unternehmens sind manchmal realitätsnah, dürfen aber nicht als Referenz für Ihre eigene Lohnbuchhaltung betrachtet werden, da sie je nach Kanton, Versicherung und Unternehmen unterschiedlich sind.Die Abzüge für Prämien und Beiträge werden auf 0.05 gerundet. Es ist daher möglich, dass die Annualisierung des Beitrages bei den einzelnen Monaten zu Abweichungen von 0.05 führt. Um diese Rundungsschwankungen zu vermeiden, kann Crésus die Lohnschwankungen mit dem Feld @Abz:Korrektur Rundungsfehler korrigieren, (§19.1.1 Registerkarte Firma und §20.2.10 Abzüge).

19.6.1Registerkarten Einstellungen 1 und 2

Auf diesen Registerkarten können Elemente festgelegt werden wie die Anzahl Arbeitstage pro Monat oder Woche, die Anzahl Arbeitsstunden pro Tag und die Anzahl Tage im Jahr.

Einstellungen 1

  • Anzahl Arbeitstage pro Monat bildet die Basis für die Berechnung der Arbeitstage.
    Standardmässig geht Crésus Lohnbuchhaltung von einem Monat mit 30 Tagen und einem Jahr mit 365 Tagen aus.
    Arbeitet Ihr Unternehmen mit einer anderen Basis, passen Sie diese Werte bitte an.
    Die Anzahl Tage wird bei der Erstellung der Löhne in der Registerkarte Periode vorgeschlagen ((§20.2.1 Periode). Die von der Arbeitszeit abhängigen Werte werden im Verhältnis zur Anzahl Arbeitstage berechnet.
    Beispiel:
    Bruttolohn = Arbeitstage × fester Monatslohn / Arbeitstage pro Monat
  • Anzahl Arbeitsstunden pro Tag: Dieser Wert wird verwendet, um die Taggelder Unfall, Krankheit, Mutterschaft oder Militärdienst sowie die Ferien- und Feiertage in Stunden umzurechnen.
    In der Praxis bedeutet dies, dass Sie bei der Erstellung eines Lohnes in der Registerkarte Periode die Anzahl betroffener Tage eingeben können und die entsprechende Stundenzahl automatisch ergänzt wird.
  • Anzahl Arbeitstage pro Monat (in der Regel 21,7) wird verwendet, um den Wert eines nicht bezahlten Ferientages zu bestimmen.

Einstellungen 2

  • Satz für Überstunden A und B.
  • Max. Korrektur Rundungsfehler: Es kommt oft vor, dass ein Lohn von einem Monat zum anderen wegen aufsummierter Rundungen um einige Rappen abweicht. Crésus Lohnbuchhaltung bietet die Möglichkeit, diese Schwankungen auszugleichen, damit der Lohn unverändert bleibt. Die Schwankung des Monats wird ins Feld 5999 Korrektur Rundungsfehler der Maske Monatslohn, Registerkarte Abzüge (§20.2.10 Abzüge) übertragen.
    Im Feld Max. Korrektur Rundungsfehler kann bestimmt werden, welche maximale Abweichung akzeptiert wird. Übersteigt die Abweichung diesen Betrag, wird der Lohn mit seiner Abweichung angegeben. Geben Sie hier 0 ein, werden keine Rundungsfehler korrigiert.

    Vergessen Sie nicht, das Konto der Finanzbuchhaltung anzugeben, in das dieser Betrag übertragen werden soll (§19.11 Verbuchung für die Finanzbuchhaltung).

  • Datei immer speichern: Ist dieser Modus aktiviert, speichert Crésus Lohnbuchhaltung Ihre Datei beim Schliessen der Anwendung, ohne eine Bestätigung zu verlangen. Entspricht der Einstellung unter Optionen > Einstellungen (§21.2 Einstellungen).
  • Ausdruck der Adresszusätze: Eine Adresse umfasst immer eine Strasse und eine Hausnummer, kann aber auch einen Zusatz enthalten. Mit dieser Option geben Sie an, ob die Zusätze gedruckt werden sollen.
  • Crésus-Logo auf Swissdec-Abrechnungen ausdrucken (wird angezeigt, wenn die Option Benutzt den Swissdec-Export aktiviert ist): Das Crésus-Logo wird auf den Swissdec-zertifizierten Druckvorlagen gedruckt swissdec2. Dieses Logo gibt den Revisoren die Gewissheit, dass das Dokument bei der Zertifizierung geprüft wurde. Auf eine nicht zertifizierte Druckvorlage darf das Logo nicht gedruckt werden.
  • Lohnabrechnung mit QS-Korrekturtabelle: Die Berechnung der Quellensteuer erfordert häufig eine nachträgliche Korrektur. Musterlohnabrechnungen können eine Zusammenfassung der Abzüge und Korrekturen für die Quellensteuer enthalten.
  • Lohnvereinbarung: gibt an, welche Lohnvereinbarung Sie und Ihre Angestellten getroffen haben.
  • Wöchentliche Arbeitszeit: Anzahl Arbeits- oder Unterrichtsstunden, die wöchentlich für eine Vollzeitstelle zu leisten sind. Sie können Zahlen mit Dezimalstellen eingeben, z. B. 40.5 für 40 Stunden 30 Minuten (oder 40:30). Diese Anzahl Stunden ist der vom Feld «Wöchentliche Arbeitszeit» in den Daten der Angestellten verwendete Wert.
  • Allgemeine Bemerkungen: Diese Bemerkungen erscheinen unten auf den Lohnabrechnungen aller Angestellten. Dieses Feld kann jeden Monat einen anderen Wert aufweisen: Wenn Sie den Mauszeiger über den Feldnamen bewegen, verwandelt sich der Zeiger in einen Zeigefinger. Wenn Sie darauf klicken, können Sie für jeden Monat einen Wert eingeben.
  • Wechselkurs: Werden ausländische Sozialversicherungsbeiträge bezahlt, kann der Wechselkurs bei jedem Lohn hinterlegt und/oder der hier gespeicherte Wert kann übernommen werden. Um auf die Kurse für die verschiedenen Monate zuzugreifen, muss ist auf die Feldbezeichnung zu klicken.
  • Dateibezogene Ordner: Mithilfe dieser Ordner können Sie Ihre Daten am Speicherort organisieren. Diese Ordner können insbesondere für die Erstellung von PDF-Dateien verwendet werden. Mehr dazu unter §25 PDF-Dokumente erstellen.
    • Ordner für Unternehmensdaten: allgemeiner Ordner
    • Ordner für Austauschdateien: wird beim Import von Arbeitszeit- oder persönlichen Daten verwendet
    • Ordner für Buchungsbelege: wird bei der Erstellung einer PDF-Datei für monatliche Buchungsbelege verwendet
    • Ordner für PDF-Dateien: allgemeiner Ordner für PDF-Dateien

19.6.2Registerkarte AHV

Angaben für die Berechnung der Beiträge an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Die Beiträge und die Gebühren werden anhand des massgebenden AHV-Lohns berechnet.

  • AHV-Referenzalter: Alter, in dem der Anspruch auf eine AHV-Rente beginnt. Zur Ermittlung des massgebenden AHV-Lohnes wird von der AHV-Basis des/der Angestellten ab dem folgenden Monat ein Abzug vorgenommen. Ab 1. Januar 2024 wird das Referenzalter der Frauen im Zuge der Reform AHV 21 und einer Änderung des AHV-Gesetzes von 64 auf 65 Jahre angehoben. Diese Erhöhung erfolgt gestaffelt über vier Jahre (weitere Informationen finden Sie auf der Website des BSV). Das Modul Lohnbuchhaltung trägt dieser Anpassung automatisch Rechnung.
  • AHV-Rentnerabzug: Dieser Betrag wird von der AHV-Basis abgezogen, um den massgebenden AHV-Lohn von Angestellten im Rentenalter zu erhalten. 2023 betrug dieser Abzug 16 800.00 pro Jahr. Die Berechnung dieses Abzugs berücksichtigt die Beträge der vorherigen Monate. Ab 2024 und ab Inkrafttreten der Reform AHV 21 kann in den Einstellungen der einzelnen Angestellten auf die Anwendung dieses Abzugs verzichtet werden.
  • AHV-Befreiungsgrenze: Überschreitet der Jahreslohn des/der Angestellten diese Schwelle nicht, ist er/sie nicht AHV-/ALV-pflichtig. Eine Person, deren Lohn unter CHF 2300 pro Jahr liegt, ist in der Regel nicht AHV-/ALV-pflichtig. Der Beitrag ist nur zu entrichten, sobald der Jahreslohn über dieser Grenze liegt, was im betreffenden Monat zu einem bedeutenden Abzug führt.
  • Wenn Lohn unter der AHV-Befreiungsgrenze liegt: Crésus bietet für diesen Fall drei Möglichkeiten an:
    • AHV-Beitrag entrichtet, selbst wenn Lohn die Befreiungsgrenze nicht überschreitet: Der Beitrag wird jeden Monat ohne Einschränkung erhoben. Dies ist bei Hauspersonal oder Personen, die sich freiwillig der AHV-Pflicht unterstellen, der Fall.
    • AHV-Beitrag entrichtet, aber am Jahresende zurückerstattet: Crésus zieht den Beitrag jeden Monat ab und erstattet die Beträge bei einem Austritt des/der Angestellten oder am Ende des Jahres zurück.
    • AHV-Beitrag entrichtet und nachgeführt, nachdem Befreiungsgrenze erreicht ist: Die Beiträge werden erst erhoben, sobald der kumulierte Lohn die Grenze überschreitet. Der Abzug des Beitrags erfolgt also rückwirkend auf den gesamten AHV-pflichtigen Betrag. Die nachträgliche Erhebung des Beitrags führt zur Entrichtung eines grösseren Einmalbetrags.
  • Diese Option kann für die einzelnen Angestellten in der Registerkarte Einstellungen in den Daten des/der Angestellten definiert werden (§20.1.3 Stammdaten).
  • Beitragssatz LPCFam (%) (VD): betrifft nur Waadtländer Unternehmen.
  • LPCFam-pflichtiger Arbeitnehmer: Standardmässig unterstellt Crésus die Angestellten eines Waadtländer Unternehmens diesem Beitrag. Indem diese Option deaktiviert wird (vor dem leeren Kästchen steht ein Sternchen), wird der Beitrag nur bei den Angestellten, bei denen diese Option manuell aktiviert wurde, erhoben. Im Gegenzug wäre es möglich, bei Aktivierung dieser Option den Beitrag bei allen Angestellten eines Unternehmens zu erheben, dessen Sitz sich nicht im Kanton Waadt befindet. Die Option kann in den Daten des/der Angestellten individuell ausgewählt werden (§20.1.3 Stammdaten).
  • Mutterschaftsversicherungssatz: betrifft nur Genfer Versicherungen.
  • Arbeitnehmer bezahlt Mutterschaftsversicherung (GE): Ist diese Option aktiviert, sind alle Angestellten zum oben stehenden Satz dem Beitrag unterstellt, ausser die Option ist in den Daten des/der Angestellten deaktiviert (§20.1.3 Stammdaten).

19.6.3Registerkarte ALV

Angaben für die Berechnung der Arbeitslosenversicherung (ALV). Der Beitrag wird prozentual auf dem ALV-Lohn berechnet.

  • Jährlicher ALV-Höchstbetrag: Der jährliche Betrag, auf dem die ordentlichen Beiträge erhoben werden, ist plafoniert. Der Höchstbetrag beläuft sich 2019 auf 148 200.00.
  • ALVZ-Satz: Der Betrag, der diesen Höchstbetrag übersteigt, unterliegt dem ALV-Solidaritätsbeitrag.

Die Berechnung des ALV-Beitrags erfolgt jeden Monat, jedoch unter Berücksichtigung der Obergrenzen für das ganze Jahr. Zum Beispiel:

Januar:

Lohn 12 000.00, unter dem Höchstbetrag von 12 350.00
Ordentlicher ALV-Beitrag: 1,1 % von 12 000.00 = 132.00

Februar:

Lohn 13 000.00.–
Kumulierter Lohn: 12 000.00 + 13 000.00 = 25 000.00
Höchstbetrag: 2 × 12 350.00 = 24 700.00
ALV-Lohn: 24 700.00
ALV-Zusatzlohn: 25 000.00 ./. 24 700.00 = 300.00
Ordentlicher kumulierter ALV-Beitrag: 1,1 % von 24 700.00 = 271.70
Bereits im Januar abgezogener ordentlicher ALV-Beitrag: 132.00
Im Februar abzuziehender ordentlicher ALV-Beitrag: 271.70 ./. 132.00 = 139.70
ALVZ-Beitrag: 0,5 % von 300.00 = 1.50

März:

Lohn 9000.00
Kumulierter Lohn: 12 000.00 + 13 000.00 + 9000.00 = 34 000.00, unterhalb des Höchstbetrags 3× 12 350.00 = 37 050.00
ALV-Lohn: 34 000.00
ALV-Zusatzlohn: 0.00
Ordentlicher ALV-Beitrag: 1,1 % von 34 000.00 = 374.00, wovon 271.70 bereits im Januar und im Februar einbehalten wurden. Abzug im März: 374.00 ./. 271.70 = 102.30
ALVZ-Beitrag: 0,5 % von 0.00 = 0.00, davon wurden 1.50 im Februar einbehalten. Abzug in diesem Monat: –1.50 (Rückerstattung)

April:

Lohn 18 000.00
Kumulierter Lohn: 52 000.00.-, begrenzt auf 4 × 12 350.00 = 49 400.00
Überschusslohn: 52 000.00 ./. 49 400.00 = 2600.00
Ordentlicher ALV-Beitrag: 1,1 % von 49 400.00 = 543.40, wovon 374.00 bereits abgezogen wurden. Abzug in diesem Monat: 169.40
ALVZ-Beitrag: 0,5 % von 2600.00 = 13.00

19.6.4Registerkarte Abzüge

Sätze verschiedener Abzüge.

Die Optionen dieser Registerkarte erscheinen aktiviert oder neutral wieder bei den Daten der Abteilungen und der Angestellten (siehe link im Aufbau).

19.6.5Registerkarte Einkünfte

Die Einstellungen auf dieser Registerkarte bestimmen, wie Crésus die Taggelder bei Krankheit oder Unfall vorschlagen soll.

Wie mit diesen Einkünften verfahren wird, wird im Detail unter §20.2.5 Taggelder bis §20.2.9 Kurzarbeitsentschädigung beschrieben.

Der Lohn, der dem Angestellten bei Abwesenheit entrichtet wird, setzt sich aus dem geschuldeten Lohn für die geleistete Arbeit, dem vom Arbeitgeber gedeckten Betrag für die ersten Tage und den Einkünften zusammen, die danach bezahlt werden. Die Grundversicherung deckt nicht den gesamten Lohn ab. Einige Unternehmen zahlen einen zusätzlichen Lohn aus, andere haben eine Zusatzversicherung abgeschlossen, um den nicht von der Grundversicherung gedeckten Betrag ganz oder teilweise abzudecken. Die vom Arbeitgeber ausgezahlten Beträge sind als Lohn, erste Tage, Zusatzlohn gekennzeichnet, die von den Versicherungen entrichteten Beträge werden als Taggeld, Folgetage, Zusatztaggeld aufgeführt.

Bei der Berechnung der Taggelder für Fehltage bereitet es immer wieder Schwierigkeiten, für einen Angestellten im Monatslohn den Wert eines Arbeitstages zu ermitteln – sei es im Hinblick auf den Abzug für die Fehltage, sei es für das ihm auszurichtende Taggeld. In der Regel berechnen die Versicherungen die Taggelder auf der Basis eines Jahreslohns, geteilt durch 365. Deshalb ist es naheliegend, bei der Lohnkorrektur gleich vorzugehen. Da aber auch eine andere Argumentation zulässig ist, können Sie bestimmen, wie Crésus den Wert eines Tages für das Taggeld und einen Tag Lohnkorrektur ermitteln soll.

Andererseits ist es wichtig, dass Sie angeben können, ob die vom Unternehmen für die ersten Tage ausgerichteten Taggelder und die von der Versicherung für die Folgetage ausgerichteten Taggelder den Anspruch auf den 13. Monatslohn und/oder auf Feriengeld einschliessen sollen oder nicht.

Es ist darauf zu achten, dass die Zuordnung der Einkünfte und der Lohnkorrekturen in der Maske Unternehmen > Felder definieren (§19.7.4 Felder vom Typ Einkünfte) korrekt eingestellt ist: Schliessen die Einkünfte den Anspruch auf den 13. Monatslohn ein, dürfen sie bei der Basis 13. Monatslohn nicht eingeschlossen werden und umgekehrt. Dasselbe gilt für die Ferien.

    Berechnet die Lohnkorrektur auf 365 Tagen: Ist diese Option aktiviert, berechnet Crésus 1/365 des Jahreslohns als Wert eines Fehltages bzw. als Taggeld. Sind diese Kästchen nicht aktiviert, stützt sich die Schätzung auf 1/360 des Jahreslohns.

  • Anzahl erste Tage: Anzahl Tage, die in der Regel zulasten des Arbeitgebers gehen, bevor die Versicherung Taggelder ausrichtet. Man spricht auch von Karenztagen.
  • Satz erste Tage: während der ersten Tage gedeckter Lohnanteil. Hat der Angestellte Anspruch auf den vollen Lohn, geben Sie 100 % ein.
  • Max. Anzahl erste Tage Unfall pro Jahr: maximale Gesamtzahl erster Tage pro Jahr. Besteht keine Obergrenze, lassen Sie das Feld leer.
  • Satz Folgetage: Prozentsatz des von der Unfallversicherung bezahlten Taggeldes.
  • Max. Folgetage pro Jahr: maximale Anzahl Tage pro Jahr, für die von der Versicherung Taggelder bezahlt werden. Besteht keine Obergrenze, lassen Sie das Feld leer.
  • Satz Zusatztaggeld: Prozentsatz der Deckung des von der Grundversicherung während der Folgetage nicht gedeckten Anteils durch eine Zusatzversicherung.
  • Satz Zusatzlohn: Prozentsatz der Deckung des von der Grundversicherung während der Folgetage nicht gedeckten Anteils durch den Arbeitgeber.
  • Anteil der abgedeckten Lohneinbusse: Wenn der Lohn für die ersten Tage und die Taggelder für die folgenden Tage nicht den gesamten üblichen Lohn abdecken, kann der Lohnausfall ganz oder teilweise abgedeckt werden. Crésus berechnet die Differenz zwischen dem normalen Bruttolohn und dem eben genannten Betrag. Bei einem Satz von 100 % ist die gesamte Lohneinbusse gedeckt. Diese Deckung hängt von der Option Lohneinbusse ausgeglichen in den Daten des/der Angestellten ab (§20.1.7 Taggelder).
  • Integriert den 13. in den Unfall-Det. der ersten Tage /
  • Integriert das Feriengeld in den Unfall-Det. der ersten Tage: Wenn diese Option aktiviert wurde, integriert Crésus den Anspruch auf den 13. Monatslohn bzw. den Feriengeldanspruch in den für den Lohn für die ersten Tage vorgeschlagenen Betrag. In der Regel ist dies nicht der Fall. Der bei Abwesenheiten geschuldete 13. Monatslohn und/oder das entsprechend geschuldete Feriengeld werden mit dem normalen 13. Monatslohn oder Feriengeld ausgezahlt.
  • Integriert den 13. in den Unfall-Det. der Folgetage /
  • Integriert das Feriengeld in den Unfall-Det. der Folgetage: Wenn diese Option aktiviert wurde, integriert Crésus den Anspruch auf den 13. Monatslohn bzw. den Feriengeldanspruch in den für den Lohn für die Folgetage vorgeschlagenen Betrag. Dies ist der Normalfall.
  • Max. Anspruch auf Mutterschaftstaggeld: Crésus schlägt für die Anzahl Taggelder bei Mutterschaft eine Obergrenze vor. In der Regel 98 Tage, d. h. 14 Wochen.
  • Höchstbetrag Mutterschaftstaggeld: Die Höhe des Taggeldes ist in den Daten der Angestellten festzulegen. Crésus gibt an, ob der eingegebene Betrag die hier angegebene Obergrenze übersteigt. Die vom Bund 2023 festgelegte Obergrenze beträgt 220.– pro Tag.
  • Mutterschaftsentschädigung Zusatztaggeld (%): wird nur verwendet, wenn bei Mutterschaft eine einmalige Auszahlung eines Zusatztaggeldes erfolgt. Diese Entschädigung wird in der Regel in den Daten der Angestellten erfasst.

Die Einstellungen zum Militärdienst folgen derselben Logik wie bei den krankheits- oder unfallbedingten Abwesenheiten.

Die hier vorgenommenen Einstellungen gelten für alle Angestellten. Die vorgeschlagenen Beträge können in den Daten des/der Angestellten oder bei der Eingabe eines Lohnes mit Fehltagen einzeln geändert werden.

19.6.6Registerkarte Lohnausweis

Einstellungen für den Lohnausweis.

Überprüfen Sie unbedingt die Zuordnung der verschiedenen Lohnelemente zu den einzelnen Punkten des Lohnausweises. Drucken Sie das Swissdec-Dokument 1.1 Lohnartenstamm aus und verwenden Sie bei Bedarf den Befehl Unternehmen > Felder definieren, um die Position im Lohnausweis zu bestimmen (§19.7.4 Felder vom Typ Einkünfte und §19.7.6 Felder vom Typ Basen). Verwenden Sie im Jahresverlauf die Druckvorlage 1-1: Lohnartenstamm (nur benutzte Lohnarten), bei dem die im Geschäftsjahr nicht verwendeten Felder nicht ausgedruckt werden, oder die Druckvorlage 3-0b: Bestandteile des Lohnausweises, Total Unternehmen, die alle Beträge anzeigt, die in den verschiedenen Feldern des Ausweises aufsummiert werden.

Die Optionen sind selbsterklärend. Für weitere Informationen lesen Sie die Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises der Schweizerischen Steuerkonferenz, die Sie auf der Website Lohnausweis herunterladen können.

Gewisse Felder zeigen Zusatzoptionen an, wenn sie aktiviert werden.

  • Kontaktperson: erscheint auf dem Lohnausweis unten.
  • Spesenreglement genehmigt: Aktivieren Sie diese Option, wenn das Unternehmen ein Spesenreglement festgelegt hat, das von der kantonalen Steuerverwaltung genehmigt wurde. Die Vergütungen für effektive Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungsspesen werden im Feld 13.1.1 des Lohnausweises nicht ausgedruckt. Der amtliche Text wird unter Ziff. 15 des Lohnausweises ausgedruckt. Auch die Felder Spesenreglement genehmigt im Kanton und Spesenreglement genehmigt am sind auszufüllen.
  • Bedingungen von Rz 52 eingehalten: Wenn dieses Kästchen aktiviert ist, werden die Rückerstattungen der effektiven Spesen nicht gemäss den Bestimmungen der Randziffer 52 der Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises unter der Rubrik 13.1.1 ausgewiesen.
  • Lohnausweis 15: allgemeine Bemerkungen: Der hier eingegebene Text wird unter Punkt 15 des Lohnausweises aller Angestellten ausgedruckt.

Diese Punkte können auch für Abteilungen (§19.12 Abteilung) oder die einzelnen Angestellten (§20.1.10 Lohnausweis) definiert werden.

19.6.7Registerkarte Standard-Angestellter

Die Daten in dieser Registerkarte werden standardmässig für alle Angestellten verwendet. Findet Crésus jedoch im entsprechenden Feld bei den Daten des/der Angestellten oder seiner/ihrer Abteilung eine Eintragung, hat diese Vorrang vor den hier eingegebenen Daten. Die Bezeichnungen der verschiedenen Sätze sind selbsterklärend. Es sind die Koeffizienten der entsprechenden Felder.

Die Optionen dieser Registerkarte werden nur berücksichtigt, wenn die entsprechende Option bei den Daten des/der Angestellten oder der Abteilung «neutral» ist, wie unter link im Aufbau erklärt.

  • Verbuchung, Analytisch: Liste von Konten und analytischen Codes, die bei der Verbuchung zu verwenden sind, wenn das Konto oder der Code bei den Daten des/der Angestellten oder der Abteilung nicht speziell angegeben ist (§19.11 Verbuchung für die Finanzbuchhaltung).

19.6.8Registerkarte Statistik als Standard

Wenn Sie beschlossen haben, die Daten für die Schweizerische Lohnstrukturerhebung des BFS mit Swissdec zu exportieren (§21.4 Swissdec-Werkzeuge), müssen Sie die Daten aller Angestellten ergänzen. Die hier gemachten Angaben werden standardmässig für alle Angestellten verwendet, wenn Sie bei den Daten des/der Angestellten oder der Abteilung keinen besonderen Wert eingegeben haben (§19.12 Abteilung).

  • Der ausgeübte Beruf muss in Form von Freitext eingegeben werden, es gibt keine Standardliste der Berufe.

Weitere Angaben zu allen statistischen Fragen finden Sie direkt beim BFS unter www.bfs.admin.ch.

All diese Felder können einzeln in den Daten des/der Angestellten ausgefüllt werden (§20.1.12 Statistiken (BFS)).

19.6.9Registerkarte MEROBA

Diese Registerkarte wird nur angezeigt, wenn Sie im Verwaltermodus unter Optionen > Einstellungen die Option Benutzt den MEROBA-Modus aktiviert haben. Die hier aufgeführten Werte gelten für diese Kasse.

Die MEROBA-Dokumente sind an die jeweilige Situation anzupassen. Kontaktieren Sie bei Bedarf unseren technischen Support.

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