Alle zwei Jahre führt das BFS eine breit angelegte Lohnstrukturerhebung durch. Diese Erhebung betrifft die Lohndaten in allen Bereichen des sekundären und tertiären Sektors sowie die Merkmale der Arbeitsplätze, etwa den Beschäftigungsgrad und den jährlichen Ferienanspruch.
Das BFS bestimmt nach dem Zufallsprinzip eine gewisse Anzahl an Unternehmen, die den Fragebogen über die Lohnstruktur des Vorjahres ausfüllen und zurücksenden müssen. Falls Ihr Unternehmen ausgewählt wurde, müssen Sie diese Angaben bis 31. März 2019 übermitteln.
Übermittlung mit Crésus Lohnbuchhaltung
Crésus Lohnbuchhaltung bietet Ihnen die Möglichkeit, über eine einfache Swissdec-Übermittlung an der Erhebung teilzunehmen, ohne ein Onlineformular oder eine Tabelle ausfüllen zu müssen.
Nachdem Sie die entsprechende Option in den allgemeinen Einstellungen aktiviert haben, müssen Sie natürlich die Angaben in den Daten der einzelnen Angestellten erfassen.
Anschliessend erfolgt die Übermittlung über das Swissdec-Interface von Crésus Lohnbuchhaltung:
Bitte prüfen Sie vor der Datenübermittlung an das BFS, ob Sie mindestens über die Version 13.2.005 von Crésus Lohnbuchhaltung verfügen. Über das Menü Hilfe > Update per Internet können Sie Ihr Programm aktualisieren.