Der Beschluss des Bundesrates vom 18. Dezember 2020 bezüglich der Kurzarbeitsentschädigung hat nicht nur Auswirkungen auf die Lohnverarbeitung 2021, sondern auch auf die Löhne vom Dezember 2020.
Zusätzlich wurden per 1. Januar 2021 Neuerungen bei der Quellensteuer in Kraft gesetzt. Diese richten sich nach der Revision des Quellensteuergesetzes und werden im Kreisschreiben 45 der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) erläutert.
Erfahren Sie in den folgenden 2 Videos, was diese Neuerungen konkret beinhalten und ob Sie in Ihrem Unternehmen davon betroffen sind.