Crésus Lohnbuchhaltung

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  1. 0 - Inhalt
  2. 1 - Einleitung
  3. 2 - Erste Schritte
  4. 3 - Arbeitsumgebung
  5. 4 - Weitere Funktionen
  6. 5 - Elektronische Zahlungen (ISO-20022-Dateien)
  7. 6 - Löhne verbuchen
  8. 7 - Der Verbuchungsmechanismus Crésus Synchro
  9. 8 - Lohnausweise drucken
  10. 9 - Die Abrechnungen über Swissdec exportieren
  11. 10 - Zum folgenden Jahr übergehen
  12. 11 - Speichern/Sichern
  13. 12 - Öffnen/Wiederherstellen
  14. 13 - Eine neue Lohnbuchhaltung erstellen
  15. 14 - Übernahme und Migration von Dateien
  16. 15 - Wechsel zum nächsten Jahr
  17. 16 - Anwendungsbeispiele
  18. 17 - Felder
  19. 18 - Eingabe
  20. 19 - Menü Unternehmen
    1. 19.1 - Unternehmensstammdaten
    2. 19.2 - Arbeitsorte
    3. 19.3 - Versicherungen
    4. 19.4 - Eingabemaske
    5. 19.5 - Die verschiedenen Versicherungen
    6. 19.6 - Koeffizienten
      1. 19.6.1 - Registerkarten Einstellungen 1 und 2
      2. 19.6.2 - Registerkarte AHV
      3. 19.6.3 - Registerkarte ALV
      4. 19.6.4 - Registerkarte Abzüge
      5. 19.6.5 - Registerkarte Einkünfte
      6. 19.6.6 - Registerkarte Lohnausweis
      7. 19.6.7 - Registerkarte Standard-Angestellter
      8. 19.6.8 - Registerkarte Statistik als Standard
      9. 19.6.9 - Registerkarte MEROBA
    7. 19.7 - Felder definieren
    8. 19.8 - Datenkontrolle
    9. 19.9 - Zugriffe definieren
    10. 19.10 - Quellensteuer
    11. 19.11 - Verbuchung für die Finanzbuchhaltung
    12. 19.12 - Abteilung
    13. 19.13 - Zahlperioden
    14. 19.14 - Feiertage
    15. 19.15 - Vom Vorjahr übernehmen
    16. 19.16 - Passwörter
    17. 19.17 - Spion
  21. 20 - Menü Personal
  22. 21 - Menü Optionen
  23. 22 - Swissdec
  24. 23 - Crésus Partout
  25. 24 - Dokumente per E-Mail verschicken
  26. 25 - PDF-Dokumente erstellen
  27. 26 - CSV-Export
  28. 27 - Einstellungen für die Eingabe vornehmen
  29. 28 - Verwaltung der Vorlagen
  30. 29 - Maske Druckmodus
  31. 30 - Vorlagen zeichnen
  32. 31 - Der Formeleditor
  33. 32 - Berechnung der Quellensteuer
  34. 33 - Vorlagen für ISO-Zahlungen
  35. 34 - Lohngleichheitsanalyse mit Crésus und Logib
  36. 35 - Erweiterungen von Crésus Lohnbuchhaltung

19.6.5Registerkarte Einkünfte

Die Einstellungen auf dieser Registerkarte bestimmen, wie Crésus die Taggelder bei Krankheit oder Unfall vorschlagen soll.

Wie mit diesen Einkünften verfahren wird, wird im Detail unter §20.2.5 Taggelder bis §20.2.9 Kurzarbeitsentschädigung beschrieben.

Der Lohn, der dem Angestellten bei Abwesenheit entrichtet wird, setzt sich aus dem geschuldeten Lohn für die geleistete Arbeit, dem vom Arbeitgeber gedeckten Betrag für die ersten Tage und den Einkünften zusammen, die danach bezahlt werden. Die Grundversicherung deckt nicht den gesamten Lohn ab. Einige Unternehmen zahlen einen zusätzlichen Lohn aus, andere haben eine Zusatzversicherung abgeschlossen, um den nicht von der Grundversicherung gedeckten Betrag ganz oder teilweise abzudecken. Die vom Arbeitgeber ausgezahlten Beträge sind als Lohn, erste Tage, Zusatzlohn gekennzeichnet, die von den Versicherungen entrichteten Beträge werden als Taggeld, Folgetage, Zusatztaggeld aufgeführt.

Bei der Berechnung der Taggelder für Fehltage bereitet es immer wieder Schwierigkeiten, für einen Angestellten im Monatslohn den Wert eines Arbeitstages zu ermitteln – sei es im Hinblick auf den Abzug für die Fehltage, sei es für das ihm auszurichtende Taggeld. In der Regel berechnen die Versicherungen die Taggelder auf der Basis eines Jahreslohns, geteilt durch 365. Deshalb ist es naheliegend, bei der Lohnkorrektur gleich vorzugehen. Da aber auch eine andere Argumentation zulässig ist, können Sie bestimmen, wie Crésus den Wert eines Tages für das Taggeld und einen Tag Lohnkorrektur ermitteln soll.

Andererseits ist es wichtig, dass Sie angeben können, ob die vom Unternehmen für die ersten Tage ausgerichteten Taggelder und die von der Versicherung für die Folgetage ausgerichteten Taggelder den Anspruch auf den 13. Monatslohn und/oder auf Feriengeld einschliessen sollen oder nicht.

Es ist darauf zu achten, dass die Zuordnung der Einkünfte und der Lohnkorrekturen in der Maske Unternehmen > Felder definieren (§19.7.4 Felder vom Typ Einkünfte) korrekt eingestellt ist: Schliessen die Einkünfte den Anspruch auf den 13. Monatslohn ein, dürfen sie bei der Basis 13. Monatslohn nicht eingeschlossen werden und umgekehrt. Dasselbe gilt für die Ferien.

    Berechnet die Lohnkorrektur auf 365 Tagen: Ist diese Option aktiviert, berechnet Crésus 1/365 des Jahreslohns als Wert eines Fehltages bzw. als Taggeld. Sind diese Kästchen nicht aktiviert, stützt sich die Schätzung auf 1/360 des Jahreslohns.

  • Anzahl erste Tage: Anzahl Tage, die in der Regel zulasten des Arbeitgebers gehen, bevor die Versicherung Taggelder ausrichtet. Man spricht auch von Karenztagen.
  • Satz erste Tage: während der ersten Tage gedeckter Lohnanteil. Hat der Angestellte Anspruch auf den vollen Lohn, geben Sie 100 % ein.
  • Max. Anzahl erste Tage Unfall pro Jahr: maximale Gesamtzahl erster Tage pro Jahr. Besteht keine Obergrenze, lassen Sie das Feld leer.
  • Satz Folgetage: Prozentsatz des von der Unfallversicherung bezahlten Taggeldes.
  • Max. Folgetage pro Jahr: maximale Anzahl Tage pro Jahr, für die von der Versicherung Taggelder bezahlt werden. Besteht keine Obergrenze, lassen Sie das Feld leer.
  • Satz Zusatztaggeld: Prozentsatz der Deckung des von der Grundversicherung während der Folgetage nicht gedeckten Anteils durch eine Zusatzversicherung.
  • Satz Zusatzlohn: Prozentsatz der Deckung des von der Grundversicherung während der Folgetage nicht gedeckten Anteils durch den Arbeitgeber.
  • Anteil der abgedeckten Lohneinbusse: Wenn der Lohn für die ersten Tage und die Taggelder für die folgenden Tage nicht den gesamten üblichen Lohn abdecken, kann der Lohnausfall ganz oder teilweise abgedeckt werden. Crésus berechnet die Differenz zwischen dem normalen Bruttolohn und dem eben genannten Betrag. Bei einem Satz von 100 % ist die gesamte Lohneinbusse gedeckt. Diese Deckung hängt von der Option Lohneinbusse ausgeglichen in den Daten des/der Angestellten ab (§20.1.7 Taggelder).
  • Integriert den 13. in den Unfall-Det. der ersten Tage /
  • Integriert das Feriengeld in den Unfall-Det. der ersten Tage: Wenn diese Option aktiviert wurde, integriert Crésus den Anspruch auf den 13. Monatslohn bzw. den Feriengeldanspruch in den für den Lohn für die ersten Tage vorgeschlagenen Betrag. In der Regel ist dies nicht der Fall. Der bei Abwesenheiten geschuldete 13. Monatslohn und/oder das entsprechend geschuldete Feriengeld werden mit dem normalen 13. Monatslohn oder Feriengeld ausgezahlt.
  • Integriert den 13. in den Unfall-Det. der Folgetage /
  • Integriert das Feriengeld in den Unfall-Det. der Folgetage: Wenn diese Option aktiviert wurde, integriert Crésus den Anspruch auf den 13. Monatslohn bzw. den Feriengeldanspruch in den für den Lohn für die Folgetage vorgeschlagenen Betrag. Dies ist der Normalfall.
  • Max. Anspruch auf Mutterschaftstaggeld: Crésus schlägt für die Anzahl Taggelder bei Mutterschaft eine Obergrenze vor. In der Regel 98 Tage, d. h. 14 Wochen.
  • Höchstbetrag Mutterschaftstaggeld: Die Höhe des Taggeldes ist in den Daten der Angestellten festzulegen. Crésus gibt an, ob der eingegebene Betrag die hier angegebene Obergrenze übersteigt. Die vom Bund 2023 festgelegte Obergrenze beträgt 220.– pro Tag.
  • Mutterschaftsentschädigung Zusatztaggeld (%): wird nur verwendet, wenn bei Mutterschaft eine einmalige Auszahlung eines Zusatztaggeldes erfolgt. Diese Entschädigung wird in der Regel in den Daten der Angestellten erfasst.

Die Einstellungen zum Militärdienst folgen derselben Logik wie bei den krankheits- oder unfallbedingten Abwesenheiten.

Die hier vorgenommenen Einstellungen gelten für alle Angestellten. Die vorgeschlagenen Beträge können in den Daten des/der Angestellten oder bei der Eingabe eines Lohnes mit Fehltagen einzeln geändert werden.

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