Crésus Lohnbuchhaltung

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  1. 0 - Inhalt
  2. 1 - Einleitung
  3. 2 - Erste Schritte
  4. 3 - Arbeitsumgebung
  5. 4 - Weitere Funktionen
  6. 5 - Elektronische Zahlungen (ISO-20022-Dateien)
  7. 6 - Löhne verbuchen
  8. 7 - Der Verbuchungsmechanismus Crésus Synchro
  9. 8 - Lohnausweise drucken
  10. 9 - Die Abrechnungen über Swissdec exportieren
  11. 10 - Zum folgenden Jahr übergehen
  12. 11 - Speichern/Sichern
  13. 12 - Öffnen/Wiederherstellen
  14. 13 - Eine neue Lohnbuchhaltung erstellen
  15. 14 - Übernahme und Migration von Dateien
  16. 15 - Wechsel zum nächsten Jahr
  17. 16 - Anwendungsbeispiele
  18. 17 - Felder
  19. 18 - Eingabe
  20. 19 - Menü Unternehmen
    1. 19.1 - Unternehmensstammdaten
    2. 19.2 - Arbeitsorte
    3. 19.3 - Versicherungen
    4. 19.4 - Eingabemaske
    5. 19.5 - Die verschiedenen Versicherungen
    6. 19.6 - Koeffizienten
      1. 19.6.1 - Registerkarten Einstellungen 1 und 2
      2. 19.6.2 - Registerkarte AHV
      3. 19.6.3 - Registerkarte ALV
      4. 19.6.4 - Registerkarte Abzüge
      5. 19.6.5 - Registerkarte Einkünfte
      6. 19.6.6 - Registerkarte Lohnausweis
      7. 19.6.7 - Registerkarte Standard-Angestellter
      8. 19.6.8 - Registerkarte Statistik als Standard
      9. 19.6.9 - Registerkarte MEROBA
    7. 19.7 - Felder definieren
    8. 19.8 - Datenkontrolle
    9. 19.9 - Zugriffe definieren
    10. 19.10 - Quellensteuer
    11. 19.11 - Verbuchung für die Finanzbuchhaltung
    12. 19.12 - Abteilung
    13. 19.13 - Zahlperioden
    14. 19.14 - Feiertage
    15. 19.15 - Vom Vorjahr übernehmen
    16. 19.16 - Passwörter
    17. 19.17 - Spion
  21. 20 - Menü Personal
  22. 21 - Menü Optionen
  23. 22 - Swissdec
  24. 23 - Crésus Partout
  25. 24 - Dokumente per E-Mail verschicken
  26. 25 - PDF-Dokumente erstellen
  27. 26 - CSV-Export
  28. 27 - Einstellungen für die Eingabe vornehmen
  29. 28 - Verwaltung der Vorlagen
  30. 29 - Maske Druckmodus
  31. 30 - Vorlagen zeichnen
  32. 31 - Der Formeleditor
  33. 32 - Berechnung der Quellensteuer
  34. 33 - Vorlagen für ISO-Zahlungen
  35. 34 - Lohngleichheitsanalyse mit Crésus und Logib
  36. 35 - Erweiterungen von Crésus Lohnbuchhaltung

19.6.6Registerkarte Lohnausweis

Einstellungen für den Lohnausweis.

Überprüfen Sie unbedingt die Zuordnung der verschiedenen Lohnelemente zu den einzelnen Punkten des Lohnausweises. Drucken Sie das Swissdec-Dokument 1.1 Lohnartenstamm aus und verwenden Sie bei Bedarf den Befehl Unternehmen > Felder definieren, um die Position im Lohnausweis zu bestimmen (§19.7.4 Felder vom Typ Einkünfte und §19.7.6 Felder vom Typ Basen). Verwenden Sie im Jahresverlauf die Druckvorlage 1-1: Lohnartenstamm (nur benutzte Lohnarten), bei dem die im Geschäftsjahr nicht verwendeten Felder nicht ausgedruckt werden, oder die Druckvorlage 3-0b: Bestandteile des Lohnausweises, Total Unternehmen, die alle Beträge anzeigt, die in den verschiedenen Feldern des Ausweises aufsummiert werden.

Die Optionen sind selbsterklärend. Für weitere Informationen lesen Sie die Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises der Schweizerischen Steuerkonferenz, die Sie auf der Website Lohnausweis herunterladen können.

Gewisse Felder zeigen Zusatzoptionen an, wenn sie aktiviert werden.

  • Kontaktperson: erscheint auf dem Lohnausweis unten.
  • Spesenreglement genehmigt: Aktivieren Sie diese Option, wenn das Unternehmen ein Spesenreglement festgelegt hat, das von der kantonalen Steuerverwaltung genehmigt wurde. Die Vergütungen für effektive Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungsspesen werden im Feld 13.1.1 des Lohnausweises nicht ausgedruckt. Der amtliche Text wird unter Ziff. 15 des Lohnausweises ausgedruckt. Auch die Felder Spesenreglement genehmigt im Kanton und Spesenreglement genehmigt am sind auszufüllen.
  • Bedingungen von Rz 52 eingehalten: Wenn dieses Kästchen aktiviert ist, werden die Rückerstattungen der effektiven Spesen nicht gemäss den Bestimmungen der Randziffer 52 der Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises unter der Rubrik 13.1.1 ausgewiesen.
  • Lohnausweis 15: allgemeine Bemerkungen: Der hier eingegebene Text wird unter Punkt 15 des Lohnausweises aller Angestellten ausgedruckt.

Diese Punkte können auch für Abteilungen (§19.12 Abteilung) oder die einzelnen Angestellten (§20.1.10 Lohnausweis) definiert werden.

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