Crésus Lohnbuchhaltung

32.4Die Berechnung der Quellensteuer

Die Quellensteuer wird auf dem steuerpflichtigen Lohn gemäss Steuersatz berechnet. Wie bereits beschrieben, wurden die Codes vereinheitlicht, allerdings gilt dies nicht für die Berechnungsmethoden und die Steuersätze, die von den Kantonen festgelegt werden.

Die mit Crésus Lohnbuchhaltung mitgelieferten Steuertarife umfassen die auf die steuerpflichtigen Beträge anzuwendenden Sätze und die Methoden zur Ermittlung des Steuersatzes. Bei der Eröffnung eines neuen Jahres ist es wichtig, mit einer aktuellen Version von Crésus Lohnbuchhaltung zu arbeiten. Nutzen Sie den Befehl Hilfe > Update per Internet, um zu überprüfen, ob Sie über die neuste Version verfügen.

32.4.1Kantonsspezifische Einstellungen

Es gibt zwei Methoden zur Bestimmung des Steuersatzes:
Steuersatz auf Monatsbasis: Der Steuersatz berücksichtigt nur den Lohn des laufenden Monats, zum Jahresende erfolgt keine Korrekturberechnung. Im Kanton Neuenburg wird die Quellensteuer etwa auf diese Weise berechnet.
Steuersatz auf Jahresbasis: Der Steuersatz wird ermittelt, indem der Lohn auf ein Jahr hochgerechnet wird. Schwankt der Lohn von einem Monat zum nächsten, legt Crésus einen durchschnittlichen Satz und den kumulierten geschuldeten Steuerbetrag am Ende des laufenden Monats fest und zieht die einbehaltenen Steuern der vorhergehenden Monate ab. So ergibt sich ein Korrekturbetrag, der die vorherigen Monate berücksichtigt. Auf diese Art und Weise entspricht der Gesamtbetrag der Quellensteuer immer dem auf das Jahr hochgerechneten Betrag am Monatsende. Diese Hochrechnung erfolgt jeden Monat. Im Kanton Waadt wird diese Methode beispielsweise angewandt.

Über den Befehl Unternehmen > Quellensteuer wird die Liste der Kantone angezeigt.

  • Adresse des Steueramtes:
    Diese Angaben sind rein informativ, Änderungen vorbehalten.
    Korrigieren Sie bei Bedarf die Adresse der Steuerbehörden der Kantone, mit denen Sie zu tun haben.
  • Steuernummer:
    Nummer, unter der das Unternehmen bei der Steuerbehörde des Kantons eingetragen ist. Diese Nummer ist für die Übermittlung der monatlichen Quellensteuerabrechnung erforderlich. Die Übermittlung über Swissdec funktioniert nur unter Angabe dieser Nummer.
  • Der Bezugsprovisionssatz wird verwendet, um die Quellensteuerabrechnungen für die einzelnen Kantone zu erstellen.
    Wird die Übermittlung über Swissdec für die Quellensteuer aktiviert (§21.2 Einstellungen), wird standardmässig der elektronische Satz verwendet. Sonst wird als Standard der Satz für die Übermittlung auf Papier verwendet, aber die Verwendung des elektronischen Satzes erzwungen werden.
  • Satz auf Monatsbasis / Satz auf Jahresbasis: Die Methode zur Ermittlung des Steuersatzes wird in den Tabellen, die von den kantonalen Steuerbehörden bereitgestellt werden, vorgegeben und kann nicht geändert werden.

32.4.2Bestimmung des Steuersatzes

Die Quellensteuer wird immer auf dem steuerpflichtigen Betrag berechnet, siehe §32.1 Grundsatz.

Wie bereits beschrieben, kann der Steuersatz je nach Kanton wie folgt festgelegt werden:

  • auf Monatsbasis ohne Korrektur zwischen einzelnen Monaten;
  • auf Jahresbasis mit monatlicher Korrektur des Jahressatzes.

Unabhängig von der Berechnungsmethode kann der anwendbare Steuersatz den Beschäftigungsgrad des Angestellten berücksichtigen:

  • Hat ein Angestellter nur einen Arbeitgeber, wird der Satz auf Basis des tatsächlichen Stunden- oder Monatslohns ohne Berücksichtigung des Beschäftigungsgrades der Angestellten festgelegt.
  • Hat ein Angestellter einen oder mehrere andere Arbeitgeber und ist der Beschäftigungsgrad bei den anderen Arbeitgebern bekannt, wird der Satz anhand des Stunden- oder des Monatslohns bestimmt, unter Berücksichtigung des kumulierten Beschäftigungsgrads bei allen Arbeitgebern.
  • Hat ein Angestellter einen oder mehrere andere Arbeitgeber, ist der Beschäftigungsgrad bei den anderen Arbeitgebern jedoch nicht bekannt, wird der Satz anhand des Stunden- oder des Monatslohns bestimmt, unter Berücksichtigung eines Beschäftigungsgrads von 100 %.

Diese Modi müssen einzeln in den Daten der betreffenden Angestellten in der Registerkarte Quellensteuer definiert werden.

32.4.3Berechnung des Abzugs

Die Höhe des Abzugs wird unter Anwendung des Satzes auf die Quellensteuerbasis berechnet.

Der Bereich zur Quellensteuer in der Registerkarte der Abzüge beim Monatslohn zeigt den Berechnungsmodus und den monatlichen Abzug an:

Weder der Steuersatz noch der Abzug können geändert werden.

Auf der Lohnabrechnung werden der quellensteuerpflichtige Betrag sowie der Steuersatz angezeigt:

Wenn bei der Jahresbasis die Berechnung des Abzugs für den laufenden Monat einen Steuersatzwechsel bewirkt, ist nur der Betrag des Abzugs sichtbar, die Basis und der Steuersatz sind ausgeblendet.

In diesem Fall sind auf der Lohnabrechnung die Basis und der Steuersatz ebenfalls nicht sichtbar, aber es wird eine Zusammenstellung der Schwankungen ausgedruckt:

In diesem Beispiel hat sich der annualisierte Steuersatz wie folgt bewegt: 14.63 (Januar), 14.15 (Februar), 14.79 (März) und 14.68 (April).
Der Satz vom April muss ab Januar gelten, was bedeutet, dass Korrekturen für die vorherigen Monate vorgenommen werden müssen:

Der Abzug vom Januar ist zu tief, es braucht eine rückwirkende Korrektur von 2.50.
Auch der Abzug vom Februar ist zu tief ausgefallen, hier beträgt die rückwirkende Korrektur 45.20.
Der Abzug vom März ist zu hoch und führt zu einer Rückerstattung von 64.75.
Der Abzug vom April zum Satz von 14.68 ist ebenfalls zu hoch und bewirkt eine Rückerstattung von 17.05.

Diese Tabelle kann über die Option Lohnabrechnung mit QST-Korrekturtabelle in der Registerkarte Einstellungen 2 des Befehls Unternehmen > Koeffizienten ausgeblendet werden (§19.1.1 Registerkarte Firma).

32.4.4Berechnung der Korrektur

Jeden Monat prüft Crésus Lohnbuchhaltung die Abzüge der vorangehenden Monate und korrigiert sie bei Bedarf, z. B. bei einer rückwirkenden Anpassung des Tarifs oder bei Schwankungen des massgeblichen Lohns für eine Besteuerung nach der Jahresmethode.

Bei einer Berichtigung wird der Quellensteuerabzug ohne Basis und ohne Koeffizienten in der Registerkarte Abzüge des Monatslohns sowie auf den Lohnabrechnungen aufgeführt.

Crésus druckt auf der Lohnabrechnung unten eine Korrekturtabelle aus (siehe §32.4.3 Berechnung des Abzugs). Diese Tabelle kann über die Option Lohnabrechnung mit QST-Korrekturtabelle in der Registerkarte Einstellungen 2 des Befehls Unternehmen > Koeffizienten ausgeblendet werden (§19.1.1 Registerkarte Firma).

Änderungen der Situation sind ab dem Monat nach der Änderung anzuwenden. Manchmal werden Änderungen auch erst später gemeldet. Dann werden sie rückwirkend angewandt. Um den Code rückwirkend anzuwenden, muss das Datum des Steuertarifwechsels in den Daten des/der Angestellten verwendet werden (§20.1.5 Quellensteuer).

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