Crésus Lohnbuchhaltung

31.4.2Bestimmung des Steuersatzes

Die Quellensteuer wird immer auf dem steuerpflichtigen Betrag berechnet, siehe link im Aufbau.

Wie bereits beschrieben, kann der Steuersatz je nach Kanton wie folgt festgelegt werden:

  • auf Monatsbasis ohne Korrektur zwischen einzelnen Monaten;
  • auf Jahresbasis mit monatlicher Korrektur des Jahressatzes.

Unabhängig von der Berechnungsmethode kann der anwendbare Steuersatz den Beschäftigungsgrad des Angestellten berücksichtigen:

  • Hat ein Angestellter nur einen Arbeitgeber, wird der Satz auf Basis des tatsächlichen Stunden- oder Monatslohns ohne Berücksichtigung des Beschäftigungsgrades der Angestellten festgelegt.
  • Hat ein Angestellter einen oder mehrere andere Arbeitgeber und ist der Beschäftigungsgrad bei den anderen Arbeitgebern bekannt, wird der Satz anhand des Stunden- oder des Monatslohns bestimmt, unter Berücksichtigung des kumulierten Beschäftigungsgrads bei allen Arbeitgebern.
  • Hat ein Angestellter einen oder mehrere andere Arbeitgeber, ist der Beschäftigungsgrad bei den anderen Arbeitgebern jedoch nicht bekannt, wird der Satz anhand des Stunden- oder des Monatslohns bestimmt, unter Berücksichtigung eines Beschäftigungsgrads von 100 %.

Diese Modi müssen einzeln in den Daten der betreffenden Angestellten in der Registerkarte Quellensteuer definiert werden.

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