Der Bund hebt die MWST-Sätze per 1. Januar 2024 an:
- Der Normalsatz steigt von 7,7 % auf 8,1 %.
- Der reduzierte Satz wird von 2,5 % auf 2,6 % angehoben.
- Der Sondersatz für Beherbergung wird von 3,7 % auf 3,8 % erhöht.
Wenn Sie Rechnungen mit den neuen Sätzen erstellt haben, beispielsweise für Leistungen, die Sie 2024 erbringen werden, müssen diese Zahlen an den entsprechenden Stellen der MWST-Abrechnung für das dritte Quartal 2023 aufgeführt werden.
Mehr zur neuen Abrechnung
Seit Frühjahr 2023 ist das Modul Crésus Lohnbuchhaltung für diese Neuerung bereit und es rechnet die MWST gemäss den neuen Weisungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) ab.
Alle Information zu diesem Thema finden Sie in unseren früheren Crésus-Bulletins oder auf unserem YouTube-Kanal Crésus auf Deutsch:
- Crésus und die MWST 2024, Crésus-Bulletin 335, 20.03.2023.
- Crésus und die MWST-Abrechnung, Crésus-Bulletin 336, 10.05.2023.