Crésus Bulletin


Bulletin 343 – 09.10.2023

MWST-Abrechnung und neue MWST-Sätze

Die MWST-Sätze für Leistungen im Jahr 2024 ändern sich. Die ESTV ist nun in der Lage, MWST-Abrechnungen mit den neuen Sätzen zu verarbeiten.

Der Bund hebt die MWST-Sätze per 1. Januar 2024 an:

  • Der Normalsatz steigt von 7,7 % auf 8,1 %.
  • Der reduzierte Satz wird von 2,5 % auf 2,6 % angehoben.
  • Der Sondersatz für Beherbergung wird von 3,7 % auf 3,8 % erhöht.

Wenn Sie Rechnungen mit den neuen Sätzen erstellt haben, beispielsweise für Leistungen, die Sie 2024 erbringen werden, müssen diese Zahlen an den entsprechenden Stellen der MWST-Abrechnung für das dritte Quartal 2023 aufgeführt werden.

Mehr zur neuen Abrechnung

Seit Frühjahr 2023 ist das Modul Crésus Lohnbuchhaltung für diese Neuerung bereit und es rechnet die MWST gemäss den neuen Weisungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) ab.

Alle Information zu diesem Thema finden Sie in unseren früheren Crésus-Bulletins oder auf unserem YouTube-Kanal Crésus auf Deutsch:

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