Crésus Bulletin


Bulletin 339 – 14.06.2023

Lohngleichheit

Anlässlich des Frauenstreiks am 14. Juni liefern wir Ihnen einige Denkanstösse im Zusammenhang mit der Lohnproblematik.

Auf seiner Website hält das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann fest, dass eine Frau in der Schweiz durchschnittlich 18 Prozent weniger verdient als ein Mann. Davon kann etwas mehr als die Hälfte durch objektive Faktoren erklärt werden, aber 47,8 Prozent der Lohndifferenz enthalten eine potenzielle Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts.

Ermitteln Sie Ihren Score mit Logib

Seit 2020 stellt der Bund das Lohngleichheitsanalyse-Tool Logib zur Verfügung. Wir haben den Export aus Crésus Lohnbuchhaltung angepasst, um eine Analyse auch für Unternehmen mit weniger als 50 Angestellten zu ermöglichen.

Für kleine und mittlere Unternehmen ist diese Analyse freiwillig und sie liefert einen Score, der das Risiko in Bezug auf die Nichteinhaltung der Lohngleichheit angibt. Mehr dazu finden Sie im Handbuch Crésus Lohnbuchhaltung im Kapitel zu Logib.

Berufliche Vorsorge anpassen

Rund 60 Prozent der Frauen arbeiten Teilzeit gegenüber nur ca. 20 Prozent der Männer. Bei der beruflichen Vorsorge stellt dies einen gewichtigen Diskriminierungsfaktor dar.

Das Gesetz sieht vor, dass der BVG-Beitrag auf den Lohn abzüglich des Koordinationsabzugs von CHF 25 725 angewandt wird. Wenn eine Person einen geringen Beschäftigungsgrad hat und ihr Lohn unterhalb der Eintrittsschwelle von CHF 22 050 liegt, werden keine BVG-Beiträge erhoben.

Die meisten BVG-Kassen bieten andere Pläne an, bei denen Beiträge beispielsweise ab dem ersten Franken einbezahlt werden können (d. h. ohne Koordinationsabzug) oder die den Beschäftigungsgrad bei der Beitragsberechnung einbeziehen. In diesem Fall ist von der überobligatorischen Vorsorge die Rede.

Viele Unternehmen haben einen Vorsorgeplan, der sich nur an das gesetzliche Minimum hält, nicht aus wirtschaftlichen Gründen, sondern weil es an der Information mangelt. Wie sieht es bei Ihnen aus?

Beiträge für die Krankentaggelder anpassen

Die Krankentaggeldversicherung (KTG) ist freiwillig, und die meisten Versicherer wenden unterschiedliche Sätze für die Prämien von Männern und Frauen (höhere Beiträge) an.

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer, ob es möglich ist, einen einheitlichen Satz für Männer und Frauen anzuwenden. Ihr Unternehmen kann die KTG-Beiträge natürlich auch vollumfänglich übernehmen, indem die Einstellungen in Crésus Lohnbuchhaltung wie folgt vorgenommen werden:

Passen Sie die Sätze anhand Ihrer Police an. Achten Sie darauf, dass diese in den Vertragsdokumenten häufig in Promille angegeben werden. In Crésus sind sie hingegen in Prozent zu erfassen.

Unsere 0848-Nummern sind am 14. Juni nicht bedient

Am Mittwoch, 14. Juni, bleibt unser Unternehmen wegen des Frauenstreiks geschlossen, damit sich unsere Mitarbeiterinnen der Bewegung anschliessen können. Ab Donnerstag ist unser ganzes Team wieder wie gewohnt für Sie da.

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