Crésus Lohnbuchhaltung

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16.5.4Registerkarte UVGZ

Es gibt drei Prämienkategorien:

  • Kat. 0 (Fixe oder nicht versichert): Die Prämien werden nicht prozentual zum erfassten Betrag berechnet, sondern es handelt sich um fixe Prämien, die direkt in den Daten des/der Angestellten erfasst werden. Die fixe Prämie kann 0.– betragen.
  • Kat. 1: Prämien, die auf dem Lohnanteil zwischen 0.– und der UVG-Obergrenze berechnet werden (148 200.– im Jahr 2017). Diese Obergrenze kann nicht geändert werden.
  • Kat. 2: Prämien der Zusatzversicherung mit erhöhter Obergrenze, die in der Regel auf dem Lohnanteil zwischen der Untergrenze von 148 200.– und der erhöhten Obergrenze berechnet werden. Die Untergrenze kann geändert werden. Bei einer fehlenden Obergrenze geben Sie 0.– ein.
  • Kat. 3: Prämien, die auf der AHV-Lohnbasis berechnet werden, im Allgemeinen zwischen 0.– und einer bestimmten Obergrenze.

Bezahlen die Angestellten keine Beiträge an eine Versicherung, sollten sie einer UVGZ-Kategorie 0 (also prämienfrei) zugeteilt werden. Diese Angestellten sind somit zwar in der Personengruppe enthalten, jedoch in der Kategorie «nicht versichert». Wenn bei zwei verschiedenen Versicherern eine Zusatzunfallversicherung für dieselbe Person abgeschlossen wurde, müssen die beiden Kassen unter Angabe der entsprechenden Sätze Angestellter / Arbeitgeber definiert werden. Der Angestellte ist ihnen unter Verwendung der beiden Positionen UVGZ(1) und UVGZ(2) zuzuteilen. In einem solchen Fall können die Zusatzversicherungen mit erhöhter Obergrenze nicht verwendet werden.

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