Crésus Lohnbuchhaltung

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  1. 0 - Inhalt
  2. 1 - Einleitung
  3. 2 - Erste Schritte
  4. 3 - Arbeitsumgebung
  5. 4 - Weitere Funktionen
  6. 5 - Elektronische Zahlungen (ISO-20022-Dateien)
  7. 6 - Löhne verbuchen
  8. 7 - Der Verbuchungsmechanismus Crésus Synchro
  9. 8 - Lohnausweise drucken
  10. 9 - Die Abrechnungen über Swissdec exportieren
  11. 10 - Zum folgenden Jahr übergehen
  12. 11 - Speichern/Sichern
  13. 12 - Öffnen/Wiederherstellen
  14. 13 - Eine neue Lohnbuchhaltung erstellen
  15. 14 - Übernahme und Migration von Dateien
  16. 15 - Wechsel zum nächsten Jahr
  17. 16 - Anwendungsbeispiele
  18. 17 - Felder
  19. 18 - Eingabe
  20. 19 - Menü Unternehmen
    1. 19.1 - Unternehmensstammdaten
    2. 19.2 - Arbeitsorte
    3. 19.3 - Versicherungen
    4. 19.4 - Eingabemaske
    5. 19.5 - Die verschiedenen Versicherungen
      1. 19.5.1 - Registerkarte AHV/ALV
      2. 19.5.2 - Registerkarte FAK
      3. 19.5.3 - Registerkarte UVG
      4. 19.5.4 - Registerkarte UVGZ
      5. 19.5.5 - Registerkarte KTG
      6. 19.5.6 - Registerkarte BVG
      7. 19.5.7 - Registerkarte HK
      8. 19.5.8 - Registerkarte Speziell
    6. 19.6 - Koeffizienten
    7. 19.7 - Felder definieren
    8. 19.8 - Datenkontrolle
    9. 19.9 - Zugriffe definieren
    10. 19.10 - Quellensteuer
    11. 19.11 - Verbuchung für die Finanzbuchhaltung
    12. 19.12 - Abteilung
    13. 19.13 - Zahlperioden
    14. 19.14 - Feiertage
    15. 19.15 - Vom Vorjahr übernehmen
    16. 19.16 - Passwörter
    17. 19.17 - Spion
  21. 20 - Menü Personal
  22. 21 - Menü Optionen
  23. 22 - Swissdec
  24. 23 - Crésus Partout
  25. 24 - Dokumente per E-Mail verschicken
  26. 25 - PDF-Dokumente erstellen
  27. 26 - CSV-Export
  28. 27 - Einstellungen für die Eingabe vornehmen
  29. 28 - Verwaltung der Vorlagen
  30. 29 - Maske Druckmodus
  31. 30 - Vorlagen zeichnen
  32. 31 - Der Formeleditor
  33. 32 - Berechnung der Quellensteuer
  34. 33 - Vorlagen für ISO-Zahlungen
  35. 34 - Lohngleichheitsanalyse mit Crésus und Logib
  36. 35 - Erweiterungen von Crésus Lohnbuchhaltung

19.5.2Registerkarte FAK

Übermittlungsart

Es stehen dieselben Übermittlungsarten zur Verfügung wie für die AHV-Kassen.

Bei einer Übermittlung der Jahresabrechnung über Swissdec werden gleichzeitig die AHV- und die FAK-Daten derselben Ausgleichskasse übermittelt.

Swissdec-Nummer

In der Regel handelt es sich bei der Familienausgleichskasse und der AHV-Kasse um dieselbe Ausgleichskasse (siehe oben). Es sei hier auf die oben erwähnten Besonderheiten der Swissdec-Nummer und den Link verwiesen.

Code

Wenn Sie die Kasse erstellen, müssen Sie den Kanton mit der offiziellen Abkürzung angeben. Dieser Code wird verwendet, um den Angestellten mit der Kasse zu verbinden, welche die Familienzulagen ausrichtet.

Familienzulagen

Obwohl bei den meisten Kantonen nur zwischen einer Zulage für Kinder im schulpflichtigen Alter und einer Ausbildungszulage für Kinder in der Berufsausbildung unterschieden wird, bietet Crésus drei Kategorien an, etwa für den Kanton Solothurn.

In mehreren Kantonen gibt es eine zusätzliche Zulage für Grossfamilien. Im obigen Beispiel wird ab dem dritten Kind eine zusätzliche Zulage von 80.00 ausgerichtet.

Sie können die Zulagensätze an Altersgruppen knüpfen. Das Kind wird anhand des Geburtsdatums, das Sie bei den Daten des/der Angestellten in der Registerkarte Zulagen eingegeben haben, automatisch der richtigen Altersgruppe zugewiesen.

Das Kind wird im Monat nach seinem Geburtstag der folgenden Altersgruppe zugeteilt. Wenn Sie in den Einstellungen der Kasse keine Altersgruppen festlegen, müssen Sie die Kategorie für jedes Kind manuell in der Registerkarte Zulagen in den Daten des/der Angestellten angeben: Verwenden Sie das Feld Zulage für.

In gewissen Fällen werden die Zulagen im Verhältnis zur Arbeitszeit oder zum Beschäftigungsgrad ausgerichtet. Der Satz für diese Teilzulagen wird im Datensatz des/der einzelnen Angestellten eingegeben.

Auszahlungsart

Je nach Kasse werden die Kinderzulagen von der Kasse direkt bezahlt oder über den Arbeitgeber mit dem Lohn überwiesen. Stellen Sie die Option Direkt von der Familienausgleichskasse bezahlte Zulagen entsprechend ein.

Beiträge

Der FAK-Beitrag geht in der Regel vollständig zulasten des Arbeitgebers. Aber ein Teil kann auch auf die Angestellten abgewälzt werden, etwa im Kanton Wallis. Der Beitrag wird prozentual auf dem AHV-Lohn berechnet.

In gewissen Fällen wird der Beitrag für den Berufsbildungsfonds (BBF) nicht mit dem FAK-Beitrag in Rechnung gestellt. Sie können die beiden Sätze erfassen.

Einstellungen des/der Angestellten

Die Angabe, ob Kinder vorhanden sind, die zu einem Bezug von Familienzulagen berechtigen, wird in den Daten des/der Angestellten in der Registerkarte Zulagen vorgenommen. Die Anzahl Kinder der Kategorien A, B oder C bestimmt den Gesamtbetrag der Familienzulagen, auch für Grossfamilien. Wir empfehlen Ihnen, die vorhandenen Felder zu nutzen, um die Daten jedes Kindes zu erfassen.

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