Crésus Lohnbuchhaltung

16.1.3Registerkarte Bank

Crésus Lohnbuchhaltung lässt die Erfassung von zwei Banken (A und B) für die Lohnzahlungen zu. Die hier eingegebenen Daten werden für die elektronischen Zahlungsaufträge (siehe §5 Elektronische Zahlungen (ISO-20022-Dateien)) und Gutschriften benötigt.

Die Banknummer der Firma ist als IBAN anzugeben.

Geben Sie den Namen der Bank an. Bei einem PostFinance-Konto wird der Name automatisch vorgeschlagen.

Das System berechnet die Clearing-Nummer / den BIC automatisch.

Um elektronische Zahlungsaufträge auszulösen, muss für die einzelnen Angestellten die Bankverbindung angegeben werden (§17.1.4 Bank).

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