4.13.13Basis
Alle Einkünfte, die den verschiedenen Basen unterstellt sind, werden in der Registerkarte Basis angezeigt. Diese Bruttoangaben stellen die Basen der verschiedenen Abzüge dar. Die Bestandteile der Basen werden mit dem Befehl Unternehmen > Felder definieren verwaltet (§5.4 Felder vom Typ Einkünfte).
- Bruttolohn, Nettolohn, auszuzahlender Lohn: Crésus erlaubt die Unterscheidung der reinen Lohnbestandteile der Beträge im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Angestellten und weiterer Beträge, die mit dem Lohn ausbezahlt werden (§5.4 Felder vom Typ Einkünfte). Der Betrag wird in der Registerkarte Allgemein bei den Lohndaten angezeigt (§4.13.2 Allgemein).
- AHV-Basis: sämtliche AHV-pflichtigen Einkünfte und Zulagen, von denen bei Personen im Rentenalter oder bei Personen, deren Jahreslohn unter der Befreiungsgrenze liegt, der Freibetrag abgezogen wird (link im Aufbau), um den AHV-Lohn zu ermitteln. Dieser Betrag ist bei nicht AHV-pflichtigen Personen gleich null.
- Nicht AHV-pflichtig: nicht der AHV unterstellter Lohnteil, wenn sich der Angestellte noch nicht im 18. Altersjahr befindet oder nicht AHV-pflichtig ist, oder wenn der Jahreslohn unter der Befreiungsgrenze liegt (link im Aufbau).
- Nicht AHV-pflichtiger Betrag: vom AHV-Beitrag befreiter Lohnanteil, wenn der Angestellte das Rentenalter erreicht hat.
- LPCFam-Basis: Seit Oktober 2011 bezahlen die Waadtländer einen Beitrag für Ergänzungsleistungen an Familien und Überbrückungsrenten. Diese für die Bearbeitung der Ausnahmen im Jahr 2011 nötige Basis ist seit 2012 hinfällig.
- ALV-Basis: Summe der ALV-beitragspflichtigen Beträge (in der Regel übereinstimmend mit der AHV-Basis), mit Obergrenze für den ALV-Lohn und den ALV-Zusatzlohn (link im Aufbau).
- UVG-Basis: Summe der UVG-pflichtigen Beträge. Für diesen Betrag gilt eine Obergrenze, aus der sich der für die Prämienberechnung massgebende UVG-Lohn ergibt (link im Aufbau).
- UVGZ-Basis: Summe der UVGZ-pflichtigen Beträge. Unter Berücksichtigung der Obergrenze wird der für die Berechnung der Unfall-Zusatzversicherungsprämie massgebende UVGZ-Lohn (Kat. 1) ermittelt. Der die Obergrenze überschreitende Betrag ergibt den UVGZ-Lohn (Kat. 2) für die Berechnung des überobligatorischen UVG-Beitragsteils (link im Aufbau und §4.4 Versicherungen).
- KTG-Basis (Kat. 1) und KTG-Lohn (Kat. 2): dasselbe für die Berechnung der KTG-Versicherung und der KTG-Zusatzversicherung (link im Aufbau und §4.4 Versicherungen).
- BVG-Basis, BVG-Lohn und koordinierter Lohn: Summe aller der zweiten Säule unterstellten Felder. Dieser Betrag ist nach unten und oben beschränkt. Nach Abzug des Koordinationsbetrags ergibt sich daraus der koordinierte Lohn, der für die Berechnung der BVG-Prämie verwendet wird (link im Aufbau und §4.4 Versicherungen).
- BVG-Basis mit Einschränkungen: dasselbe, aber mit Obergrenze und gegebenenfalls abgestuft.
- Basis HK: für die Berechnung der Heilungskostenversicherung massgebende Basis (link im Aufbau und §4.4 Versicherungen).
- Quellensteuerbasis: Der quellensteuerpflichtige Bruttolohn wird auf theoretische 100 % umgerechnet, um die Basis Steuersatz zu ermitteln. Dabei sind das vorgesehene Feriengeld, der allfällige 13. Monatslohn und die proportionalen Einkünfte zu berücksichtigen. Mit diesem jährlichen Betrag wird der für die Quellensteuer anwendbare Satz ermittelt (§3.3 Datenkontrolle und §31 Berechnung der Quellensteuer).
- Basis für den GAV-Beitrag: Lohnbasis für die Berechnung des GAV-Beitrags; entspricht in der Regel dem AHV-Lohn (§ Crésus Lohnbuchhaltung).
- Basis Ferien, Basis Feiertage, Basis 13. Monatslohn: Summe der Beträge für die Berechnung des Feriengeldes in Prozent und des 13. Monatslohnes (§4.1 Stammdaten).
- Abzug von der AHV-Basis für Spesen: Betrag für die Berechnung des nicht AHV-pflichtigen Anteils (§4.10 Verschiedenes)
In gewissen Fällen stimmen die AHV-, die ALV- und die GAV-Basis nicht miteinander überein. In diesem Fall verwenden Sie den Befehl Optionen > Einstellungen, um die Basen voneinander zu trennen.