Crésus Lohnbuchhaltung

×
  1. 0 - Inhalt
  2. 1 - Einleitung
  3. 2 - Arbeitsumgebung
  4. 3 - Öffnen/Wiederherstellen
  5. 4 - Menü Personal
    1. 4.1 - Stammdaten
    2. 4.2 - Bank
    3. 4.3 - Quellensteuer
    4. 4.4 - Versicherungen
    5. 4.5 - Taggelder
    6. 4.6 - Zulagen
    7. 4.7 - Abzüge
    8. 4.8 - Lohnausweis
    9. 4.9 - Ausländische Sozialversicherungsbeiträge
    10. 4.10 - Verschiedenes
    11. 4.11 - Spezialeinkünfte
    12. 4.12 - Spezialabzüge
    13. 4.13 - Erfassen eines Lohnes
      1. 4.13.1 - Periode
      2. 4.13.2 - Allgemein
      3. 4.13.3 - Einkünfte, Prämien und Spesen
      4. 4.13.4 - Familienzulagen
      5. 4.13.5 - Taggelder
      6. 4.13.6 - Taggelder Militärdienst
      7. 4.13.7 - Mutterschaftsentschädigung
      8. 4.13.8 - Weitere Entschädigungen
      9. 4.13.9 - Kurzarbeitsentschädigung
      10. 4.13.10 - Abzüge
      11. 4.13.11 - Abzüge Arbeitgeber
      12. 4.13.12 - Bemerkungen
      13. 4.13.13 - Basis
      14. 4.13.14 - Spezialeinkünfte und Spezialabzüge
      15. 4.13.15 - Naturalleistungen
      16. 4.13.16 - Geschäftswagen
    14. 4.14 - Löhne sperren/freigeben
    15. 4.15 - Daten importieren
    16. 4.16 - Daten exportieren
  6. 5 - Felder definieren
  7. 6 - Zugriffe definieren
  8. 7 - Verbuchung für die Finanzbuchhaltung
  9. 8 - Abteilung
  10. 9 - Zahlperioden
  11. 10 - Feiertage
  12. 11 - Vom Vorjahr übernehmen
  13. 12 - Passwörter
  14. 13 - Spion
  15. 14 - Menü Optionen
  16. 15 - Weitere Funktionen
  17. 16 - Elektronische Zahlungen (ISO-20022-Dateien)
  18. 17 - Löhne verbuchen
  19. 18 - Der Verbuchungsmechanismus Crésus Synchro
  20. 19 - Wechsel zum nächsten Jahr
  21. 20 - Anwendungsbeispiele
  22. 21 - Felder
  23. 22 - Crésus Partout
  24. 23 - Dokumente per E-Mail verschicken
  25. 24 - PDF-Dokumente erstellen
  26. 25 - CSV-Export
  27. 26 - Einstellungen für die Eingabe vornehmen
  28. 27 - Verwaltung der Vorlagen
  29. 28 - Maske Druckmodus
  30. 29 - Vorlagen zeichnen
  31. 30 - Der Formeleditor
  32. 31 - Berechnung der Quellensteuer
  33. 32 - Vorlagen für ISO-Zahlungen
  34. 33 - Lohngleichheitsanalyse mit Crésus und Logib
  35. 34 - Erweiterungen von Crésus Lohnbuchhaltung
  36. 35 - Speichern/Sichern
  37. 36 - Wiederherstellung
  38. 37 - Registerkarte Speziell
  39. 38 - Registerkarte MEROBA
  40. 39 - Übermittlungen über Swissdec
  41. 40 - Negative AHV-Beträge

4.13.1Periode

Daten zur Beschäftigung des Angestellten während der Periode.

  • Erstellungsdatum des Lohns: Dieses Feld enthält standardmässig das Datum des jeweiligen Tages. Sie können aber auch ein anderes Datum eingeben. Dieses Datum erscheint auf gewissen Dokumenten, unter anderem auf der Lohnabrechnung, dient jedoch zu keiner Berechnung.
  • Dieser Lohn ist (vielleicht) der letzte des Jahres: Diese Option muss aktiviert werden, wenn es sich um den letzten Lohn handelt, den der Angestellte dieses Jahr erhält, und kann sich auf die Berechnung von mehreren Werten auswirken, z. B. auf den 13. Monatslohn oder das Feriengeld, vor allem aber auf die Beträge, die im Jahresverlauf auf dem durchschnittlichen Monatslohn berechnet und Ende Jahr anhand des tatsächlichen Lohnes berichtigt werden. Die Option wird automatisch aktiviert, wenn die Periode das Austrittsdatum des Angestellten umfasst oder wenn es sich um den letzten Lohn des Jahres handelt.
  • Anzahl ausserhalb der Schweiz gearbeiteter Tage, Anzahl in der Schweiz gearbeiteter Tage: Wenn ein im Ausland wohnhafter Angestellter, der der Quellensteuer untersteht, einen Teil seiner Arbeit im Ausland leistet, untersteht nur der für die in der Schweiz gearbeiteten Tage ausgerichtete Lohn der Quellensteuer. Die Dauer eines ganzen Monats beträgt 20 Tage. Die ausserhalb der Schweiz geleisteten Arbeitstage werden von diesen 20 Tagen abgezogen.
  • Gearbeitete Tage: Bei tageweise bezahlten Angestellten geben Sie hier die Anzahl Arbeitstage ein.
  • Gearbeitete Stunden: Dieses Feld erscheint nur, wenn in den Daten des/der Angestellten ein Basisstundenlohn angegeben wurde. Geben Sie die in diesem Monat geleistete Anzahl Arbeitsstunden ein. In der Spalte Basis wird der Stundenlohn vorgeschlagen, der in den Daten des/der Angestellten eingegeben wurde (§4.1 Stammdaten). Der Betrag wird in der Registerkarte Einkünfte beim Lohn angezeigt (§4.13.3 Einkünfte, Prämien und Spesen).
  • Überstunden: Der Einheitswert wird auf dem Stunden- oder dem Monatslohn gemäss dem unter Unternehmen > Stammdaten erfassten Satz berechnet (link im Aufbau). Dieser Wert kann auch in den Daten des/der Angestellten erfasst werden (§4.1 Stammdaten) Der Betrag wird in der Registerkarte Einkünfte beim Lohn angezeigt (§4.13.3 Einkünfte, Prämien und Spesen).
  • Ferientage/In Anspruch genommene Ferienstunden: Geben Sie hier die vom Angestellten bezogene Anzahl Ferientage ein. Bei Angestellten, deren Feriengeld pro Tag entrichtet wird, wird mit diesem Wert das entsprechende Feriengeld berechnet. Bei Angestellten im Monatslohn oder Angestellten, die das Feriengeld in % beziehen, dient diese Angabe nur zur Information, sie wird nicht zur Berechnung des Feriengelds verwendet. Diese Anzahl Tage kann zur Information auf den Lohnausweisen gedruckt werden, sofern die Anzahl Ferientage pro Jahr in den Daten des/der Angestellten erfasst wurde (§4.13.11 Abzüge Arbeitgeber).
  • Anzahl Feiertage: Anzahl Tage, die Anspruch auf Feiertagsentschädigungen geben. Wenn Sie unter Unternehmen > Feiertage die Feiertage für die aktuelle Periode angegeben haben (§10 Feiertage), erscheinen sie hier einzeln mit einem Kontrollkästchen. Die Zahl im Feld Anzahl Feiertage wird dann automatisch entsprechend der Anzahl aktivierter Kästchen berechnet, aber Sie können den Wert von Hand anpassen. So können Sie bestimmten Angestellten ihrer Religion oder Kultur entsprechende Feiertage bezahlen. Der Betrag wird in der Registerkarte Einkünfte beim Lohn angezeigt (§4.13.3 Einkünfte, Prämien und Spesen).
  • Feiertagsstunden: entspricht der Anzahl ausgewählter Feiertage, umgerechnet in Stunden.

Für die meisten Felder wird die Anzahl Tage automatisch in die entsprechende Anzahl Stunden umgewandelt. Die Anzahl Stunden pro Arbeitstag wird bei den Koeffizienten erfasst (link im Aufbau). Die Anzahl Stunden pro Tag wird pro rata zum Beschäftigungsgrad des Angestellten berechnet (§4.1 Stammdaten).

  • Anfang der Periode, Ende der Periode: Diese Daten können in der Maske Unternehmen > Zahlperioden (§9 Zahlperioden) eingestellt werden und hängen je nachdem vom Ein- oder Austrittsdatum des Angestellten (link im Aufbau) sowie vom Enddatum des vorangegangenen Lohnes ab. Anschliessend wird die Anzahl Tage in der Spalte Koeffizient automatisch auf der Grundlage eines Jahres mit 360 Tagen berechnet. Ausser im Februar geht Crésus davon aus, dass der 30. der Monatsletzte ist: Wenn der Angestellte am 30. Januar in das Unternehmen eintritt, beträgt die Dauer der Periode nur einen Tag. Dieser Wert kann bei Bedarf von Hand angepasst werden.

Die Anzahl Tage der Periode wirkt sich nicht nur auf den Lohn, sondern auch auf die Obergrenzen der verschiedenen Sozialversicherungsbeiträge und die monatlichen Quellensteuerbeträge aus.

Verarbeitung von Kurzarbeitsentschädigungen (KAE)

Zur Verarbeitung von KAE finden Sie auf dieser Seite unserer Support-Website eine Präsentation und mehrere Dokumente.

Erfassen eines Lohnes nach dem Austritt

Häufig muss der Lohn nach dem Austritt eines Angestellten noch angepasst werden. Dazu kann ein Lohn erstellt und die Meldung bestätigt werden, dass der Angestellte nicht mehr im Unternehmen angestellt ist.

In diesem Fall entsprechen Beginn- und Enddatum der Periode den Daten der Anstellung, doch die Anzahl Tage der Periode ist null. In diesem Beispiel hat der Angestellte das Unternehmen am 31. Januar verlassen, und es wird für April ein Lohnzusatz vorbereitet:

Hinweis

Die Wahl zwischeneine Lohnkorrektur vornehmen und Bonus auszahlen ist notwendig für die Quellenbesteuerung.

  • Eine Lohnkorrektur vornehmen: Der Betrag muss mit dem letzten Lohn vor dem Austritt kumuliert werden, der Steuersatz ist höher.
    Verwenden Sie diese Option, um Beträge zu verarbeiten, die während der Anstellungsperiode geschuldet waren, z. B. die Auszahlung von nicht bezogenen Ferientagen.
  • Bonus oder: Der Betrag wird nicht zum letzten Lohn nach dem Austritt hinzugerechnet, sondern separat verarbeitet.
    Verwenden Sie diese Option, um einen Betrag zu entrichten, der nach der Anstellungsperiode entstanden ist, etwa eine Gewinnbeteiligung.
Suggest Edit

Suche