20Leistungsdatum
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hält in ihren Informationen fest: Rechnungen müssen in der Regel (…) folgende Angaben enthalten: und unter Buchstabe e): das Datum oder den Zeitraum der Leistungserbringung, sofern diese nicht mit dem Rechnungsdatum übereinstimmen.
Dieses Leistungsdatum oder dieser Leistungszeitraum kann im Text erwähnt werden, zum Beispiel: Am … haben wir Ihnen die Ware per Lastwagen geliefert, oder im Zeitraum vom … bis … haben wir die Arbeiten ausgeführt… Entspricht die Leistung dem Rechnungsdatum, kann auf die Angabe dieser Periode verzichtet werden.
Um dieser Pflicht nachzukommen, ermöglicht Crésus Faktura die Eingabe des Leistungsdatums oder der Daten des Leistungszeitraums auf jeder ausgestellten Rechnung.![]()
Die Rechnung enthält einen Vermerk, der von einem der folgenden 3 Fälle abhängt:
- Ist keines der beiden Daten angegeben: Die Rechnung vermerkt, dass das Leistungsdatum dem Rechnungsdatum entspricht.
- Ist nur ein Datum angegeben: Die Rechnung vermerkt ein Leistungsdatum.
- Sind 2 Daten angegeben: Die Rechnung vermerkt einen Leistungszeitraum
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Jeder der den 3 oben genannten Fällen entsprechende Text kann Ihren Bedürfnissen entsprechend in der Klappe (im Verwaltermodus), in den Einstellungen der Ausgestellten Rechnungen, angepasst werden:

Damit Crésus bei fehlendem Leistungsdatum nichts auf der Rechnung ausdruckt, genügt es, den Text vollständig zu löschen, indem Sie den Fall ohne Leistungsdatum auswählen.