Verbuchung des Eingangs von KAE oder EO-Entschädigungen

Standardmässig werden bei der Verbuchung der Löhne durch Crésus Lohnbuchhaltung alle Felder im Zusammenhang mit den KAE im Konto 5200 Löhne verbucht.

Der geschätzte Betrag der Entschädigungen, der eingehen sollte, wird anhand der Excel-Datei des SECO berechnet (mehr Infos finden Sie in diesem Artikel in unserer Wissensdatenbank).

In Crésus Finanzbuchhaltung ist eine manuelle Buchung zu erstellen, um die Aufwandminderung beim Lohn im Kreditorenkonto der Arbeitslosenkasse zu verbuchen. In der Regel handelt es sich um das Konto 2271 Kontokorrent AHV, IV, EO, ALV, FAK:

Beim Eingang des Betrags von der Arbeitslosenkasse ist in Crésus Finanzbuchhaltung eine manuelle Buchung für das Liquiditätskonto (z. B. 1020 Bank) und das Konto 2271 einzugeben.

Die Entschädigungen, die für eine unselbständige Tätigkeit gewährt werden, wie die von den Behörden ausgerichteten Entschädigungen sind in der MWST-Abrechnung in den Mittelflüssen unter Ziffer 910 aufzuführen. Die unter dieser Ziffer angegebenen Beträge wirken sich nicht auf die MWST-Abrechnung aus, da sie nicht zum Entgelt gehören.

Die KAE oder die EO-Entschädigungen müssen unter Ziffer 910 der MWST-Abrechnung aufgeführt werden. Der MWST-Code MF2 ist im Konto 2271 (wählen Sie die Option Haben) zu verbuchen. Die Buchung sieht wie folgt aus:

Handelt es sich beim Betrag nicht genau um den geschätzten Betrag, geben Sie zuerst eine Buchung mit dem eingegangenen Betrag und dem MWST-Code MF2 ein. In einer zweiten Buchung erfassen Sie die Differenz im Konto 5200.

Die ESTV hat am 07.05.2021 ein Update zu diesem Thema publiziert.

08 Mai 2021