Crésus Lohnbuchhaltung

×
  1. 0 - Inhalt
  2. 1 - Einleitung
  3. 2 - Erste Schritte
  4. 3 - Arbeitsumgebung
  5. 4 - Weitere Funktionen
  6. 5 - Elektronische Zahlungen (ISO-20022-Dateien)
  7. 6 - Löhne verbuchen
  8. 7 - Der Verbuchungsmechanismus Crésus Synchro
  9. 8 - Lohnausweise drucken
  10. 9 - Die Abrechnungen über Swissdec exportieren
  11. 10 - Zum folgenden Jahr übergehen
  12. 11 - Speichern/Sichern
  13. 12 - Öffnen/Wiederherstellen
  14. 13 - Eine neue Lohnbuchhaltung erstellen
  15. 14 - Übernahme und Migration von Dateien
  16. 15 - Wechsel zum nächsten Jahr
  17. 16 - Anwendungsbeispiele
  18. 17 - Felder
  19. 18 - Eingabe
  20. 19 - Menü Unternehmen
    1. 19.1 - Unternehmensstammdaten
    2. 19.2 - Arbeitsorte
    3. 19.3 - Versicherungen
    4. 19.4 - Eingabemaske
    5. 19.5 - Die verschiedenen Versicherungen
    6. 19.6 - Koeffizienten
      1. 19.6.1 - Registerkarten Einstellungen 1 und 2
      2. 19.6.2 - Registerkarte AHV
      3. 19.6.3 - Registerkarte ALV
      4. 19.6.4 - Registerkarte Abzüge
      5. 19.6.5 - Registerkarte Einkünfte
      6. 19.6.6 - Registerkarte Lohnausweis
      7. 19.6.7 - Registerkarte Standard-Angestellter
      8. 19.6.8 - Registerkarte Statistik als Standard
      9. 19.6.9 - Registerkarte MEROBA
    7. 19.7 - Felder definieren
    8. 19.8 - Datenkontrolle
    9. 19.9 - Zugriffe definieren
    10. 19.10 - Quellensteuer
    11. 19.11 - Verbuchung für die Finanzbuchhaltung
    12. 19.12 - Abteilung
    13. 19.13 - Zahlperioden
    14. 19.14 - Feiertage
    15. 19.15 - Vom Vorjahr übernehmen
    16. 19.16 - Passwörter
    17. 19.17 - Spion
  21. 20 - Menü Personal
  22. 21 - Menü Optionen
  23. 22 - Swissdec
  24. 23 - Crésus Partout
  25. 24 - Dokumente per E-Mail verschicken
  26. 25 - PDF-Dokumente erstellen
  27. 26 - CSV-Export
  28. 27 - Einstellungen für die Eingabe vornehmen
  29. 28 - Verwaltung der Vorlagen
  30. 29 - Maske Druckmodus
  31. 30 - Vorlagen zeichnen
  32. 31 - Der Formeleditor
  33. 32 - Berechnung der Quellensteuer
  34. 33 - Vorlagen für ISO-Zahlungen
  35. 34 - Lohngleichheitsanalyse mit Crésus und Logib
  36. 35 - Erweiterungen von Crésus Lohnbuchhaltung

19.6.2Registerkarte AHV

Angaben für die Berechnung der Beiträge an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Die Beiträge und die Gebühren werden anhand des massgebenden AHV-Lohns berechnet.

  • AHV-Referenzalter: Alter, in dem der Anspruch auf eine AHV-Rente beginnt. Zur Ermittlung des massgebenden AHV-Lohnes wird von der AHV-Basis des/der Angestellten ab dem folgenden Monat ein Abzug vorgenommen. Ab 1. Januar 2024 wird das Referenzalter der Frauen im Zuge der Reform AHV 21 und einer Änderung des AHV-Gesetzes von 64 auf 65 Jahre angehoben. Diese Erhöhung erfolgt gestaffelt über vier Jahre (weitere Informationen finden Sie auf der Website des BSV). Das Modul Lohnbuchhaltung trägt dieser Anpassung automatisch Rechnung.
  • AHV-Rentnerabzug: Dieser Betrag wird von der AHV-Basis abgezogen, um den massgebenden AHV-Lohn von Angestellten im Rentenalter zu erhalten. 2023 betrug dieser Abzug 16 800.00 pro Jahr. Die Berechnung dieses Abzugs berücksichtigt die Beträge der vorherigen Monate. Ab 2024 und ab Inkrafttreten der Reform AHV 21 kann in den Einstellungen der einzelnen Angestellten auf die Anwendung dieses Abzugs verzichtet werden.
  • AHV-Befreiungsgrenze: Überschreitet der Jahreslohn des/der Angestellten diese Schwelle nicht, ist er/sie nicht AHV-/ALV-pflichtig. Eine Person, deren Lohn unter CHF 2300 pro Jahr liegt, ist in der Regel nicht AHV-/ALV-pflichtig. Der Beitrag ist nur zu entrichten, sobald der Jahreslohn über dieser Grenze liegt, was im betreffenden Monat zu einem bedeutenden Abzug führt.
  • Wenn Lohn unter der AHV-Befreiungsgrenze liegt: Crésus bietet für diesen Fall drei Möglichkeiten an:
    • AHV-Beitrag entrichtet, selbst wenn Lohn die Befreiungsgrenze nicht überschreitet: Der Beitrag wird jeden Monat ohne Einschränkung erhoben. Dies ist bei Hauspersonal oder Personen, die sich freiwillig der AHV-Pflicht unterstellen, der Fall.
    • AHV-Beitrag entrichtet, aber am Jahresende zurückerstattet: Crésus zieht den Beitrag jeden Monat ab und erstattet die Beträge bei einem Austritt des/der Angestellten oder am Ende des Jahres zurück.
    • AHV-Beitrag entrichtet und nachgeführt, nachdem Befreiungsgrenze erreicht ist: Die Beiträge werden erst erhoben, sobald der kumulierte Lohn die Grenze überschreitet. Der Abzug des Beitrags erfolgt also rückwirkend auf den gesamten AHV-pflichtigen Betrag. Die nachträgliche Erhebung des Beitrags führt zur Entrichtung eines grösseren Einmalbetrags.
  • Diese Option kann für die einzelnen Angestellten in der Registerkarte Einstellungen in den Daten des/der Angestellten definiert werden (§20.1.3 Stammdaten).
  • Beitragssatz LPCFam (%) (VD): betrifft nur Waadtländer Unternehmen.
  • LPCFam-pflichtiger Arbeitnehmer: Standardmässig unterstellt Crésus die Angestellten eines Waadtländer Unternehmens diesem Beitrag. Indem diese Option deaktiviert wird (vor dem leeren Kästchen steht ein Sternchen), wird der Beitrag nur bei den Angestellten, bei denen diese Option manuell aktiviert wurde, erhoben. Im Gegenzug wäre es möglich, bei Aktivierung dieser Option den Beitrag bei allen Angestellten eines Unternehmens zu erheben, dessen Sitz sich nicht im Kanton Waadt befindet. Die Option kann in den Daten des/der Angestellten individuell ausgewählt werden (§20.1.3 Stammdaten).
  • Mutterschaftsversicherungssatz: betrifft nur Genfer Versicherungen.
  • Arbeitnehmer bezahlt Mutterschaftsversicherung (GE): Ist diese Option aktiviert, sind alle Angestellten zum oben stehenden Satz dem Beitrag unterstellt, ausser die Option ist in den Daten des/der Angestellten deaktiviert (§20.1.3 Stammdaten).
Suggest Edit

Suche