Crésus Lohnbuchhaltung

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  1. 0 - Inhalt
  2. 1 - Einleitung
  3. 2 - Erste Schritte
  4. 3 - Arbeitsumgebung
  5. 4 - Weitere Funktionen
  6. 5 - Elektronische Zahlungen (ISO-20022-Dateien)
  7. 6 - Löhne verbuchen
  8. 7 - Der Verbuchungsmechanismus Crésus Synchro
  9. 8 - Die Abrechnungen über Swissdec exportieren
  10. 9 - Speichern/Sichern
  11. 10 - Öffnen/Wiederherstellen
  12. 11 - Eine neue Lohnbuchhaltung erstellen
  13. 12 - Wechsel zum nächsten Jahr
  14. 13 - Anwendungsbeispiele
  15. 14 - Felder
  16. 15 - Eingabe
  17. 16 - Menü Unternehmen
    1. 16.1 - Unternehmensstammdaten
    2. 16.2 - Arbeitsorte
    3. 16.3 - Versicherungen
    4. 16.4 - Eingabemaske
    5. 16.5 - Die verschiedenen Versicherungen
    6. 16.6 - Koeffizienten
      1. 16.6.1 - Registerkarten Einstellungen 1 und 2
      2. 16.6.2 - Registerkarte AHV
      3. 16.6.3 - Registerkarte ALV
      4. 16.6.4 - Registerkarte Abzüge
      5. 16.6.5 - Registerkarte Einkünfte
      6. 16.6.6 - Registerkarte Lohnausweis
      7. 16.6.7 - Registerkarte Standard-Angestellter
      8. 16.6.8 - Registerkarte Statistik als Standard
      9. 16.6.9 - Registerkarte MEROBA
    7. 16.7 - Felder definieren
    8. 16.8 - Datenkontrolle
    9. 16.9 - Zugriffe definieren
    10. 16.10 - Quellensteuer
    11. 16.11 - Verbuchung für die Finanzbuchhaltung
    12. 16.12 - Abteilung
    13. 16.13 - Zahlperioden
    14. 16.14 - Feiertage
    15. 16.15 - Vom Vorjahr übernehmen
    16. 16.16 - Passwörter
    17. 16.17 - Spion
  18. 17 - Menü Personal
  19. 18 - Menü Optionen
  20. 19 - Swissdec
  21. 20 - Crésus Partout
  22. 21 - Dokumente per E-Mail verschicken
  23. 22 - PDF-Dokumente erstellen
  24. 23 - CSV-Export
  25. 24 - Einstellungen für die Eingabe vornehmen
  26. 25 - Verwaltung der Vorlagen
  27. 26 - Maske Druckmodus
  28. 27 - Vorlagen zeichnen
  29. 28 - Der Formeleditor
  30. 29 - Berechnung der Quellensteuer
  31. 30 - Vorlagen für ISO-Zahlungen
  32. 31 - Lohngleichheitsanalyse mit Crésus und Logib
  33. 32 - Erweiterungen von Crésus Lohnbuchhaltung

16.6.2Registerkarte AHV

Angaben für die Berechnung der Beiträge an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Die Beiträge und die Gebühren werden anhand des massgebenden AHV-Lohns berechnet.

  • AHV-Referenzalter: Alter, in dem der Anspruch auf eine AHV-Rente beginnt. Zur Ermittlung des massgebenden AHV-Lohnes wird von der AHV-Basis des/der Angestellten ab dem folgenden Monat ein Abzug vorgenommen. Ab 1. Januar 2024 wird das Referenzalter der Frauen im Zuge der Reform AHV 21 und einer Änderung des AHV-Gesetzes von 64 auf 65 Jahre angehoben. Diese Erhöhung erfolgt gestaffelt über vier Jahre (weitere Informationen finden Sie auf der Website des BSV). Das Modul Lohnbuchhaltung trägt dieser Anpassung automatisch Rechnung.
  • AHV-Rentnerabzug: Dieser Betrag wird von der AHV-Basis abgezogen, um den massgebenden AHV-Lohn von Angestellten im Rentenalter zu erhalten. 2023 betrug dieser Abzug 16 800.00 pro Jahr. Die Berechnung dieses Abzugs berücksichtigt die Beträge der vorherigen Monate. Ab 2024 und ab Inkrafttreten der Reform AHV 21 kann in den Einstellungen der einzelnen Angestellten auf die Anwendung dieses Abzugs verzichtet werden.
  • AHV-Befreiungsgrenze: Überschreitet der Jahreslohn des/der Angestellten diese Schwelle nicht, ist er/sie nicht AHV-/ALV-pflichtig. Eine Person, deren Lohn unter CHF 2300 pro Jahr liegt, ist in der Regel nicht AHV-/ALV-pflichtig. Der Beitrag ist nur zu entrichten, sobald der Jahreslohn über dieser Grenze liegt, was im betreffenden Monat zu einem bedeutenden Abzug führt.
  • Wenn Lohn unter der AHV-Befreiungsgrenze liegt: Crésus bietet für diesen Fall drei Möglichkeiten an:
    • AHV-Beitrag entrichtet, selbst wenn Lohn die Befreiungsgrenze nicht überschreitet: Der Beitrag wird jeden Monat ohne Einschränkung erhoben. Dies ist bei Hauspersonal oder Personen, die sich freiwillig der AHV-Pflicht unterstellen, der Fall.
    • AHV-Beitrag entrichtet, aber am Jahresende zurückerstattet: Crésus zieht den Beitrag jeden Monat ab und erstattet die Beträge bei einem Austritt des/der Angestellten oder am Ende des Jahres zurück.
    • AHV-Beitrag entrichtet und nachgeführt, nachdem Befreiungsgrenze erreicht ist: Die Beiträge werden erst erhoben, sobald der kumulierte Lohn die Grenze überschreitet. Der Abzug des Beitrags erfolgt also rückwirkend auf den gesamten AHV-pflichtigen Betrag. Die nachträgliche Erhebung des Beitrags führt zur Entrichtung eines grösseren Einmalbetrags.
  • Diese Option kann für die einzelnen Angestellten in der Registerkarte Einstellungen in den Daten des/der Angestellten definiert werden (§17.1.3 Stammdaten).
  • Beitragssatz LPCFam (%) (VD): betrifft nur Waadtländer Unternehmen.
  • LPCFam-pflichtiger Arbeitnehmer: Standardmässig unterstellt Crésus die Angestellten eines Waadtländer Unternehmens diesem Beitrag. Indem diese Option deaktiviert wird (vor dem leeren Kästchen steht ein Sternchen), wird der Beitrag nur bei den Angestellten, bei denen diese Option manuell aktiviert wurde, erhoben. Im Gegenzug wäre es möglich, bei Aktivierung dieser Option den Beitrag bei allen Angestellten eines Unternehmens zu erheben, dessen Sitz sich nicht im Kanton Waadt befindet. Die Option kann in den Daten des/der Angestellten individuell ausgewählt werden (§17.1.3 Stammdaten).
  • Mutterschaftsversicherungssatz: betrifft nur Genfer Versicherungen.
  • Arbeitnehmer bezahlt Mutterschaftsversicherung (GE): Ist diese Option aktiviert, sind alle Angestellten zum oben stehenden Satz dem Beitrag unterstellt, ausser die Option ist in den Daten des/der Angestellten deaktiviert (§17.1.3 Stammdaten).
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