Crésus Lohnbuchhaltung

23.5Rechtliche Überlegungen

Die Nutzung von E-Mails für den Versand sensibler Daten sollte nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Angestellten erfolgen, da in diesem Fall das Datenschutzgesetz (DSG) gilt.

Sie müssen sowohl der Übermittlung übers Internet als auch der Nutzung der E-Mail-Adresse für den Versand der Zugangscodes für den Dienst Crésus Partout zustimmen.

Art. 4 Abs. 5 DSG: Ist für die Bearbeitung von Personendaten die Einwilligung der betroffenen Person erforderlich, so ist diese Einwilligung erst gültig, wenn sie nach angemessener Information freiwillig erfolgt. Bei der Bearbeitung von besonders schützenswerten Personendaten oder Persönlichkeitsprofilen muss die Einwilligung zudem ausdrücklich erfolgen.

Nicht alle E-Mail-Programme garantieren eine gesicherte Datenübermittlung. Gemäss dem Gesetz muss sich der Arbeitgeber vergewissern, dass der genutzte Kommunikationskanal sicher ist.

Art. 10a Abs. 2: Datenbearbeitung durch Dritte: Der Auftraggeber muss sich insbesondere vergewissern, dass der Dritte die Datensicherheit gewährleistet.

Die von Crésus Partout verwalteten Daten werden verschlüsselt und vollumfänglich abgesichert gespeichert und übermittelt. Nur der Zugangscode für die Mitarbeitenden wird per E-Mail versandt. Siehe dazu auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Epsitec SA.

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