Crésus Lohnbuchhaltung

29.5.5Der Lohn wird nicht einmal pro Monat ausgerichtet

Wird der Lohn nicht – wie üblich – einmal pro Monat ausgezahlt, muss der Steuersatz auf der Basis des Stundenlohns und nicht anhand des effektiven Lohns berechnet werden.

Wählen Sie in der Registerkarte Quellensteuer in den Daten des/der Angestellten unter Lohnauszahlungsperiode den richtigen Modus aus:

Unabhängig von der Anzahl ausbezahlter Stunden wird der massgebliche Monatslohn immer wie folgt berechnet:

Basisstundenlohn × 180

Der Steuersatz ist invariabel.

Etwa für einen Stundenlohn von 25.–:

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